Vandalismus Vollkasko Wirtschaftlicher Totalschaden?

6 Antworten

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gibt's den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, bei Vollkasko wird natürlich noch die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.

Den Restwert hast du ja noch in Form deines beschädigten Autos, worüber du natürlich frei verfügen kannst. 

Wieso 6 Monate halte?

Zielst du damit auf die 130er Regelung ab?
Wenn ja, mir ist nicht bekannt, dass diese Regel auch bei Kaskoschäden Anwendung findet.

.. wenn nicht repariert wird, kann auch die Märchensteuer nicht erstattet werden, alles doch ganz einfach. Und was sagt Dein Berater dazu?

... gibt es eine Möglichkeit die 8500€ zu bekommen , wenn ich das Auto 6 Monate behalte , ohne Reparatur?

Nein - du hast nur Anspruch auf die Nettoreparaturkosten, also 8.500 € Reparaturkosten / 1,19 = 7.142,86 €, wobei die Weiternutzung des Fahrzeugs für 6 Monate ab Unfalltag erforderlich ist. Dies erfordert natürlich auch eine Wiederherstellung des verkehrs- und betriebssicheren Zustandes!

Gruß siola55

Bei der Vollkasko gilt ein sogenanntes Zugewinnverbot. Es darf nicht so abgerechnet werden, dass man am Ende einen finanziellen Vorteil hat. Bei einem Haftpflichtschaden wäre das in Grenzen möglich.

Dementsprechend achten die Versicherung sehr darauf, keinesfalls zu viel zu bezahlen und das ist durch den BGH auch gedeckt.

Auch bei der Haftpflicht gilt selbstverständlich das "Bereicherungsverbot"