Wirtschaftlicher Totalschaden- Kfz.. Welche Summe bekomme ich?!
Hallo, Ich habe ein Gutachten bekommen (Kfz Unfall) - indem es heißt:
Reparaturkosten ohne MwSt. € 3.632,59
19,0 % MwSt. € 690,19
Reparaturkosten mit MwSt. € 4.322,78
Abzug „Neu für Alt“ / Vorteilsausgleich € - 62,96
Gesamtsumme ohne MwSt. € 3.569,63
19,0 % MwSt. aus der Gesamtsumme € 678,23
Endsumme incl. 19,0 % MwSt. und Abzügen € 4.247,86
Wiederbeschaffungswert (Privatmarkt, MwSt. nicht ausweisbar) € 1.700,00
Restwert incl. 19,0 % MwSt. € 150,00
Wertminderung : entfällt (Totalschaden)
Wiederbeschaffungsdauer : 12-14 Kal.-Tg.
Feststellung Totalschaden : 01.08.2012
Fahrzeugzustand : Fahrzeug fahrfähig, jedoch nicht verkehrssicher
Notreparatur : nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich.
Wenn ich mein Fahrzeug nun weiterhin nutzen möchte ohne zu verkaufen... Welche Summe bekomme ich Ausgezahlt? und welche Summe wenn ich das Fahrzeug (Restwert) verkaufe?
Danke
3 Antworten
Hier liegt ein eindeutiger finanzieller Totalschaden vor, denn die Reparaturkosten liegen mehr als 130% über dem Wiederbeschaffungswert. Wirtschaftlich sinnvoll sind daher folgende Schritte - und einzig das ist es, woran sich der Versicherer orientiert:
- Verkauf des unreparierten Wagens - Du erhältst vom Käufer 150 Euro
- Erwerb eines Folgefahrzeugs - Du erhältst vom Versicherer die Differenz zu 1700 Euro
Da Du aber Dein Auto nicht verkaufen willst, entfällt Schritt 1 und Du bekommst "nur" 1550 Euro von der gegnerischen Versicherung. Darüber kannst Du dann aber frei verfügen und z.B. den Wagen wieder teilweise reparieren (lassen). Nebenforderungen wie Nutzungsausfall, Verwaltungskosten etc. kommen dann ja noch dazu.
Die Weiternutzung hat aber zur Konsequenz, dass weder Deine Kasko noch, bei einem späteren Unfall, eine anderer Haftpflichtversicherer im Schadenfall etwas zahlt. Denn Du wurdest ja bereits voll entschädigt!
Danke für das Sternchen!
Meiner Meinung nach bekommst du 1700 € zuzüglich diverser "Ausgaben", welche du wegen des Unfalles hattest. Da gibts ne Pauschale meistens. Dazu noch einen "kleinen" Mietwagen bezahlt, bis du dir ein neues Auto gekauft hast und das für max. 14 Tage.
Gern lasse ich mich aber von nem Versicherungsfachmann verbessern.
Du sollst durcdh den Schaden nicht besser gestellt werden als ohne diesen Schaden.
Also bekommst du nur den Wiederbeschaffungswert und noch für ein paar Tage einen Nutzungsausfall, damit du dir ein gleichwertiges Fahrzeug beschaffen kannst.