Welchen Wert hat ein 30 Jahre altes Laminat?

5 Antworten

Wenn das Laminat zum Mietbeginn vorhanden war, gilt es als mitvermietet.

Ist es nicht mehr in Ordnung, hat der Mieter Anspruch auf Erneuerung (bei vertragsgemäßem Gebrauch). Dazu gehört natürlich auch die Entsorgung des Altbelages, beides auf Kosten des Vermieters.

Hat jedoch der Mieter schuldhaft den Belag beschädigt, kann der Vermieter nach einer Liegezeit von 30 ??? Jahren keinen Schaden-Ersatz vom Mieter fordern, er wäre längst abgeschrieben. Für die Entsorgung des Altbelages müsste dann aber der Mieter aufkommen.

Kleine weiße Flecken gehören nicht zur üblichen Abnutzung, sonst sähen alle Bodenbeläge so aus.
Sie gelten als außergewöhnliche Abnutzung, mithin als Beschädigung, die der VM ersetzt verlangen kann.
Hierbei hat er eine Schadensminderungpflicht zu beachten, meint, die Schadstelle zu reparieren oder das betroffene Teilstück auszutauschen, wenn dies wirtschaftlich vertretbar wäre.
Wenn das Laminat tatsächlich 30 Jahre alt sein soll, wäre es ein wirtschaftlicher Totoalschaden, der nicht ersetzt verlangt werden kann: Die Reparaturkosten würden den Zeitwert übersteigen.

Kann der Mieter bei so einer alten Sache Schadensersatz fordern?

Verstehe ich nicht. vom wem will der Mieter Schadensersatz? Und warum?

Die Kosten für die Entsorgung.