Neuer Bodenbelag in Mietwohnung. Wer bezahlt?

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hallo anncatrin, die frage ist schon diffizil, die antwort natürlicherweise ebenso. zunächst ist zu klären, ob denn der belag vermieterseitig eingebracht wurde, also bestandteil der mietsache ist oder aber vom vormieter verlegt und von dir von diesem übernommen wurde. wenn letzteres zutrifft, hast du keinenerlei ansprüche. andererseits, wenn der belag also wie vor beschrieben zur mietsache gehört, gilt der grundsatz lt. bgb, dass der vermieter die mietsache in einem zum vertragsmäßigen gebrauch geeigneten zustand während der mietzeit zu erhalten hat. wenn nun normale abnutzung (möglicherweise durch schlechte qualität des materials oder mangelhafte verlegung gefördert) festzustellen ist, wäre der vermieter sehr wohl verantwortlich, auch finanziell, neuen belag zu verlegen. je nach art des belages (laminat oder cv-belag oder teppichboden) kann der mieter gleichartigen belag fordern. wenn nun alle räume gleichermaßen betroffen sind, gilt das für alle räume, wenn nicht ebend nicht. also, diese aspekte sind zu bedenken. hilfreich wäre auf jeden fall die unterstützung eines örtlichen mieterschutzvereines, das setzt aber mitgliedschaft und beitragszahlung voraus.

Wenn es notwedig ist/WÄRE, dann der Vermieter. Wenn du es "nur" aus eigenem Interesse und nicht aus Gründen der Notwendigkeit willst, dann Du.

DaSu81  20.06.2008, 14:05

Naja, und wenn du/ihr dann noch für die Abnutzung "verantwortlich" seid... dann hat justin123 schon Recht: weshalb sollte der Vermieter dafür aufkommen. Wenn ihr grad auszieht und neue Mieter einziehen (sollen), das Laminat aber nicht mehr wiklich ansehnlich ist... wird der Vermieter schon aus eigenem Interesse für ein neuen Bodenbelag zu sorgen.

Obelhicks  20.06.2008, 14:47
@DaSu81

Laminat hat eine wesentlich längere Lebensdauer. Insbesondere verschleißt er nicht in 5 Jahren in allen Räumen. Ich kann keine Pflicht nach § 563 BGB erkennen, die den Vermieterung zur nachbesserung zwingt. Eine fällige Reparatur, die er zu verantworten hat ist etwas anderes. Wenn Ihr etwas neues haben wollt, sprecht mit dem Vermieter, ob er euch gestattet auf eigene Kosten einen neuen Belag einzubringen. Grundsätzlich aber hat er das Recht bei Auszung den alten Zustand (abzüglich normaler Abnutzung) übergeben zu bekommen.

Obelhicks  23.06.2008, 22:04
@Obelhicks

schreibfehler: 536

da der Fußboden zur Mietsache gehört, ist der Vermieter der Ansprechpartner, machst du das nicht bleibst du auf den Kosten sitzen

warum sollte der Vermieter euch einen neuen Boden reinlegen, den ihr abgenutzt habt?

Der Vermieter muß Teppiche und Fussbodenbeläge alle 10 Jahre auf eigene Kosten erneuern. Also bitte den Vermieter ansprechen. http://kuerzer.de/HooTN6t6r

Obelhicks  20.06.2008, 14:48

Blödsinn. Keiner reisst z.B. neuwertige Fliesen raus. Auch ein Vorwerkteppichboden ist in der Zeit nicht zu verschleißen. Einzelurteile spiegeln nicht die Rechtslage wieder.

moon73  20.06.2008, 15:04
@Obelhicks

Bitte? Wer spricht von neuen Fliesen??
Es geht um die Erneuerung von Teppichen und Bodenbelägen und das obliegt dem Vermieter!! 10 Jahre ist ein allgemeiner Richtwert.