Welchen Personenschutz durch Vermieter?

6 Antworten

LÄRMPROTOKOLL der nächtlichen Ruhestörungen führen. Damit zum RA ! Der schickt den 2 Störern in der WG eine strafbewehrte UNTERLASSUNGS-ERKLÄRUNG. Wird die ignoriert, also nicht innerhalb von ca. 10 Tagen unterschrieben zurückgesandt sowie die RA-Kosten (in meinem Streitfall mit JunkieNachbarn iHv. 136,39€) nicht beglichen, folgt die UNTERLASSUNGS-KLAGE am Amtsgericht (dort ist meine gerade).

Die Gerichtskasse wird nach dem Urteil direkt beim Sozialamt deren offene VERFAHRENSKOSTEN direkt iHv. 10% von der monatl. Grundsicherung einziehen lassen/pfänden !

FALLS ihr bedürftig, also selber Grundsicherungsempfänger oder beim JC Leistungsempfänger seid, zahlt ihr eine RechtskostenBeteiligung von lediglich maximal 15€ für euren RA, mehr nicht. In dem Fall müsstet ihr zunächst zur RECHTSANTRAGSSTELLE eures AmtsGerichts mit Persos und Leistungsbescheiden als Nachweis.

Die Störer "WERDEN" dazugelernt, da sie ihr Geld lieber in Drogen aller Art "investieren" als es dem Gericht zu "schenken".

Wehrt euch, statt euch von Dumpfbacken stressen zu lassen ! Siehe auch GG2.2 (GrundGesetz).

Das Vorgehen gegen Störer des Hausfriedens ist in der Hauptsache Angelegenheit des Vermieters. Eine Kündigung ducrch den Vermmieter ist schwierig, weil vermutlich diese Mieterpartei, von der der Lärm ausgeht, als Partei einen Mietvertrag abgeshlossen hat. Sind hingegen einfach nur Zimmer an Einzelmieter vermietet, dann ist die Kündigung schnell durchsetzbar. Grundlage einer Kündigung wären die sicheren Beweise. Führt ein Lärmprotokoll und bezieht auch die Mieterpartei im EG ein.

Neben dieser Protokollierung kannst du auch auf Unterlassung des nächtlichen Lärmens klagen.

Nachdem schon schriftlich abgemahnt wurde, sollte bei erneuter massiver Lärmbelästigung die fristlose Kündigung erfolgen, denn sonst macht sich der Vermieter auch unglaubwürdig, um nicht zu sagen lächerlich.

Wegen der Bedrohung, evtl. Körperverletzung, Gebrauch von Messern als Waffen etc. kann der Vermieter nichts machen, so lange sich diese Form von Gewalt nicht gegen andere Bewohner oder gegen ihn selbst richtet.

Sollten wirklich unangenehme Leute ins Haus kommen, hängt es ebenfalls davon ab, wie diese sich benehmen.

Wenn jemand bedroht wird, sollte man die Polizei rufen!

Ebenso wenn Waffen im Spiel sind.

Der Vermieter ist dafür nicht verantwortlich.

Immer brav die Polizei hinzurufen.

Der Vermieter ist nicht die Polizei!