Schlüsselübergabe gleich Wohnungsübergabe, aber nicht-Übergabe an Vermieter?

5 Antworten

Hat denn Deine Mieterin überhaupt form- und fristgerecht bei Dir gekündigt?

Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache nach Vertragsende zurückzugeben. Und zwar an den Vermieter. Dieser kann natürlich auch einen Dritten mit dieser Aufgabe bevollmächtigen. Hast Du aber wohl nicht.

Die Hinterlegung des Schlüssels bei wer weiß wem oder der Einwurf in den Briefkasten stellt keine Rückgabe dar.

Dankesehr!

Das verhält sich so mit den 3 Parteien:

Vermieter (Immobilienagentur)

Mieter (student)

Mitbewohner (student)

Der Mieter hat bei dem Vermieter gekündigt (mündlich) dann mit dem Mitbewohner (mündlich). Allen waren sich einig über die Auszugsfrist von 3 Monaten bis zum Ende Mai. 

Der Mitbewohner hat keinen Anspruch auf die Wohnung gestellt, also fing der Vermieter an, die Wohnung zu renovieren, weder Mieter noch Mitbewohner haben etwas dagegen gesagt und damit war es in Ordnung, beide hatten eine neue Wohnung, sie brauchten sie nicht mehr, aber Kündigungsfrist ist nun mal Kündigungsfrist, also zahlt der Mieter weiter an den Vermieter. 

Der Mieter möchte aber auch weiterhin Miete vom Mitbewohner, jetzt sagt der aber hallo, ich habe die Schlüssel an den Vermieter übergeben (!) Aber der Vertrag war ja zwischen Mieter und Mitbewohner, Mieter hat nicht zugestimmt zu der Übergabe an Dritte. 

Das nächste: Der Mitbewohner hatte ja "gar keinen Wohnraum mehr", es wurde ja renoviert, obwohl noch Miete gezahlt wird, 

jetzt will besagte Person, der Mitbewohner, keine Miete mehr zahlen,  

obwohl ihm das Recht zustand, die Wohnung nicht zu räumen, er hat es aber freiwillig getan. 

du hast einen MV mit ihm, nicht die Vermieterin. Auch da gibt es Regeln; Kündigungsfrist ist einzuhalten; auch die Miete kann per Anwalt eingefordert werden.

Was ist denn vertraglich vereinbart ?

Grundsätzlich wäre das Hinterlegen eines Schlüssels bei Deinem Vermieter verschmerzbar - allerdings stellt sich die Frage:

- hat Dein Untermieter ordentlich und fristgergecht gekündigt?
- hat eine Übergabe des Zimmers stattgefunden?

Wenn Du beides mit "Ja" beantworten kannst, wäre die Mietsache übergeben und das Mietverhältnis endet gemäß Kündigungsfrist. Bis dahin hast Du Anspruch auf die Miete.

Dankesehr! 

Ich habe dem Mitbewohner gekündigt, nicht umgekehrt. (Untermiete war das auch nicht, sondern parallel in einer Wohnung wohnen, also WG)

das war mündlich, eine Übergabe des Zimmers gab es nicht in dem Sinne.

@jakob3mal

dann hast Du gar kein Recht zu einer Kündigung gehabt. Wenn Dein Mitmieter einen Vertrag mit dem Vermieter (also dem selben wie Du) hat, ist dieser auch der Ansprechpartner.

Du hast dann überhaupt keine Handhabe.

Jetzt mal ganz langsam:

  1. mit wem hast Du einen Mietvertrag?
  2. mit wem hat Dein Mitbewohner einen Mietvertrag?
  3. Oder habt Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag mit dem Vermieter? Dann könnt Ihr nur gemeinsam kündigen oder gemeinsam den Vertrag ändern

Was ist vertraglich vereinbart? Schriftlich? Gab es eine Kündigung?