Was kann man tun, wenn ehemaliger WG Bewohner nicht mehr zahlen will?

DaKaBo  16.02.2022, 09:09

Ihr steht also alle gleichberechtigt in einem einzigen Vertrag?

Kittyka2 
Fragesteller
 16.02.2022, 09:13

ja

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vermieter verlang das Geld von den Mietern insgesamt, was bedeutet, dass es ihn nicht sonderlich kümmert, wenn einer der Mieter ausgezogen ist. Die Kündigung des einen Mieters wäre für ihn nur dann von Interesse gewesen, wenn kurz danach auch die Kündigung der anderen gekommen wäre. Ist aber nicht.

Somit sind die verbleibenden Mieter für die Zahlung der gesamten Miete verantwortlich. Der Vermieter wird nicht damit zufrieden sein, dass er nur einen Teil der Miete von Euch bekommt und der Anteil des ausgezogenen ausbleibt. Er wird aber vorerst auch niemanden verklagen. Allenfalls wird er eine Abmahnung schicken mit dem Hinweis, dass bei weiterhin Ausbleiben eines Teils der Miete die Kündigung folgen wird.

Spätestens wenn der ausbleibende Anteil der Miete den Betrag einer Monatsmiete übersteigt, kann er fristlos kündigen (so kürzlich ein Urteil des BGH). Er kann gleichzeitig hilfsweise fristgerecht kündigen oder nach Abmahnung auch schon vorher fristgerecht, wenn eine wiederholte Verletzung des Mietvertrags trotz Abmahnung vorgekommen ist.

Fazit somit: Erhält der Vermieter nur einen Teil der Miete, wird er alsbald die Kündigung fristlos und/oder fristgerecht zustellen, sodass Ihr nur noch einen begrenzten Zeitraum in der Wohnung bleiben könnt und auf jeden Fall die restliche Miete schuldet. Es wird dann schwierig, künftig wieder eine Wohnung anmieten zu können, wenn Nachmieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung haben wollen oder Ihr einen negativen Schufa-Eintrag habt.

Ihr könnt von Eurem Mitbewohner seinen Mietanteil einfordern bis das gemeinsame Mietverhältnis beendet ist. Er wiederum kann auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung des Mietvertrags klagen und würde vermutlich Recht bekommen.

Kittyka2 
Fragesteller
 16.02.2022, 10:09

Stimmt. Ein negativer Schufaeintrag bleibt mindestens drei Jahre bestehen

bwhoch2  21.02.2022, 21:23
@Kittyka2

Danke für die Auszeichnung.

Im Zweifelsfall muss der Vermieter die Miete einklagen. Gut für euch, wenn ihr in eurem Mietvertrag genau aufgelistet habt, wer Teil der WG ist, wer welchen Anteil zu zahlen hat. Somit seid ihr dann raus.

Natürlich trotzdem ne beschissene Situation, weil der Vermieter wahrscheinlich auch erstmal euch wegen der fehlenden Miete heranziehen wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
NonNam  16.02.2022, 09:19

Mhhh. Das kann so eigentlich nicht sein. Jeder einzelne Mieter ist hier Hauptschuldner. Und der Vermieter könnte sich frei aussuchen von wem er Geld haben möchte. Und zwar die gesamte Miete. Das sollte man mal dem EX-WG-Menschen mal verklickern!

DaKaBo  16.02.2022, 09:28
Gut für euch, wenn ihr in eurem Mietvertrag genau aufgelistet habt, wer Teil der WG ist, wer welchen Anteil zu zahlen hat. Somit seid ihr dann raus.

Nö... der Vermieter kann sich an jeden einzelnen Mieter zur Begleichung der Forderung wenden, und zwar nicht nur anteilig, sondern gesamtschuldnerisch.

Und der Vermieter wird sich an den wenden, der noch greifbar ist.

Erschreckend, wie viele falsche Antworten es hier gibt!

Die Kuendigung des Mitmieters ist unwirksam weil er bei einem gemeinsamen Mietvertrag gar nicht allein kuendigen kann.

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag haften die Mieter gemeinschaftlich. Das heisst, jeder haftet fuer die volle Miete und die vollen Nebenkosten. Wenn einer nicht mehr zahlt, kann sich der Vermieter aussuchen, an welchen der anderen Hauptmieter er sich wendet. Er kann den fehlenden Teil von jedem einfordern.

Ihr muesst dann also weiterhin die ganze Miete und die ganzen Nebenkosten zahlen. Wie ihr das untereinander aufteilt, bleibt euch ueberlassen. Dem Vermieter kann das voellig egal sein.

Allerdings duerftet ihr dann einen Anspruch an den ausgezogenen Mitmieter haben. Den muesstet ihr dann aber auch erst einmal durchsetzen.

Kündigungsfrist ist 3 Monate und da gibt's genaue Regeln. Wenn er am 17 dez oder später gekündigt hat, muss er vermutlich auch für März Miete zahlen.

Also, sofern es ein normaler Mietvertrag wäre zumindest ^^

JollySwgm  16.02.2022, 09:05

Wenn es ein normaler Mietvertrag ist kann eine Person gar nicht alleine aus dem Vertrag aussteigen wenn mehrere Mieter zusammen den Vertrag abgeschlossen haben.

DaKaBo  16.02.2022, 09:12
Kündigungsfrist ist 3 Monate

Ja, wenn alle gemeinsam kündigen. Einer allein kann nicht einfach so aus einem gemeinsamen Vertrag aussteigen.

Du kannst ihn in die Pflicht nehmen. Es ist wie du sagst, einzeln kündigen geht nicht.

ich würde mir schnell einen neuen Mitmieter suchen und mit dem Vermieter sprechen. Einzelmieter werden und Leute befristet als Untermieter aufnehmen

Kittyka2 
Fragesteller
 16.02.2022, 09:02

Irgendwie interessiert sich nur niemand für das Zimmer...wie gesagt...Herzaubern kann man auch keine Interessenten.

brennspiritus  16.02.2022, 09:18
@Kittyka2

Und dabei soll doch die Wohnungsnot so groß sein

Kittyka2 
Fragesteller
 16.02.2022, 09:29
@brennspiritus

Er spekuliert darauf, wenn er 2x keine Miete zahlt sowieso fristlos gekündigt wird.

DerCaveman  16.02.2022, 10:54
@Kittyka2

Dann weiss er sicher nicht, dass ihm allein gar nicht gekuendigt werden kann, sondern nur allen Hauptmietern zusammen.

Ausserdem wird er wohl auch nicht wissen, dass ihn, waere er alleiniger Mieter, eine Kuendigung nicht von den Mietschulden befreien und er bei einer fristlosen Kuendigung durch den Vermieter darueber hinaus bis zum naechstmoeglichen Termin fuer eine ordentliche Kuendigung zu Schadensersatz in Hoehe der Miete sowie zur Zahlung der Nebenkosten verpflichtet waere. Auch in dem Fall waere also das Provozieren einer fristlosen Kuendigung so ziemlich das Daemlichste, was man machen kann. Zahlen muss man dann ja trotzdem, nur nutzen darf man die Wohnung dann nicht mehr.

Kittyka2 
Fragesteller
 19.02.2022, 11:25
@DerCaveman

Ich möchte meine Mitbewohner ja durchaus unterstützen. Nur kommen wie gesagt kaum Interessenten und die, die Interesse haben, will ich nicht. (Ich bin schließlich nicht gezwungen jeden zu nehmen, nur damit besagter Mitbewohner aus dem Vertrag kommt?!) ...ich habe die gemeinsame Kündigung angeboten, da ich Ende August auch ausziehen will. Das will er aber auch nicht, weil es ihm zu lange dauert.

DerCaveman  19.02.2022, 11:27
@Kittyka2

Er kann durchaus deine Zustimmung zum naechstmoeglichen Kuendigungstermin verlangen, also zum 31. Mai. Damit wuerde er vor Gericht auch durchkommen. Schaeden, die ihm durch deine unberechtigte Zustimmungsverweigerung entstehen, muesstest du ihm dann ersetzen.

Kittyka2 
Fragesteller
 19.02.2022, 11:31
@DerCaveman

Also muss ich doch den Erstbesten nehmen oder wie? Ich hatte hier eine Amerikanerin, die kein Deutsch spricht und ich kann kein Englisch. Ausserdem scheint die Gute eine religiöse Spinnern zu sein.

DerCaveman  19.02.2022, 11:39
@Kittyka2

Erst einmal wartest du ab, ob er ueberhaupt eine Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung von dir verlangt.

Um einen neuen Untermieter oder Mitmieter aufzunehmen, benoetigst du ja auch die Zustimmung des aktuellen Mitmieters und des Vermieters. Das macht doch alles ueberhaupt keinen Sinn, wenn du im August auch selbst ausziehen willst.

Kittyka2 
Fragesteller
 19.02.2022, 12:22
@DerCaveman

Gesetz den Fall das landet tatsächlich vor Gericht. Bis man einen Termin bekommt, vergeht bei dieser aktuellen Überlastung schon mal bis zu 1 Jahr. Bis dahin wäre ich eh auch ausgezogen.

DerCaveman  19.02.2022, 14:28
@Kittyka2

Bedenke bitte, dass auch du nicht allein kuendigen kannst.

Kittyka2 
Fragesteller
 19.02.2022, 14:32
@DerCaveman

Darum wollte ich ja die gemeinsame Kündigung zum 31.8. Aber das will besagter Mitbewohner ja nicht. Auf der anderen Seite lässt er die Situation (niemand interessiert sich für sein Zimmer) unter den Tisch fallen. Und der Vermieterin ist alt und will eigentlich keine Ausländer. Und ich möchte auch nicht unbedingt mit einer religiösen Spinnerin zusammen wohnen. Das gibt doch nur Ärger.

DerCaveman  19.02.2022, 14:36
@Kittyka2

Dann einigt euch halt auf eine gemeinsame Kuendigung zum 31.8. und gleichzeitig darauf, dass du die Miete plus Nebenkosten ab de, 1. Juni allein zahlst.

Kittyka2 
Fragesteller
 19.02.2022, 14:37
@DerCaveman

So viel Geld habe ich nicht. Ich bin noch im Studium. Die andere arbeitet dagegen Vollzeit.

DerCaveman  19.02.2022, 14:40
@Kittyka2

Dann einigt euch auf eine gemeinsame Kuendigung zum 31. Mai und du suchst dir eine neue Bleibe ab dem 1. Juni.

Kittyka2 
Fragesteller
 19.02.2022, 14:48
@DerCaveman

Für 3 Monate? Ich wollte zum 1.9. eigentlich wieder in die Heimat und wird wohl schwer, genau für diesen Zeitraum (Juni bis Ende August)ein Zimmer für ne Zwischenmiete zu finden.

Blöde Situation.