Welche Wege darf ich mit dem Moped (125er) befahren?
Darf ich (in Baden Württemberg) auf Feldwegen, oder sogar auf Waldwegen fahren?
5 Antworten
Hallo,
fast alle bisherigen Antworten unterscheiden nicht zwischen Wald- und Feldwegen. Das ist aber ein großer Unterschied!
Grundsätzlich und in der ganzen Bundesrepublik machst du sicher nichts falsch, wenn du dich an folgendes hältst:
- Waldwege und der Wald an sich sind immer und überall tabu.
- Feldweg darf man befahren, wenn es nicht per Verbotszeichen verboten ist.
Die Strafen für Zuwiderhandlungen sind nicht nur ein paar Euro! Das kann richtig teuer werden.
Zusätzlich noch auf Umweltschutz-, Naturschutz- und Wasserschutzgebiete achten. Da wird es dann ganz unangenehm.
Viele Grüße
Michael
Das Radfahren und auch das Reiten sind teilweise erlaubt. Aber auch dafür gibt es zum Teil besondere Vorschriften.
Hierfür zuständig sind die Bundesländer und die entsprechenden Gesetze.
Das lässt sich also nicht allgemeingültig beantworten.
Beispiel Baden-Württemberg:
- Das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet.
- Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen.
Gruß Michael
Habs gerade nachgeschlagen: In Baden-Württemberg verboten, wenn nicht ausdrücklich erlaubt. §37 Abs. 4 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg.
Anders als du es in deinen Kommentaren schreibst, ist es aber auch in Bayern durch das Waldgesetz für Bayern (BayWladG) in Verbindung mit dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) verboten, ohne dass es dafür ein ausdrückliches Verbot braucht.
- Artikel 13 - Absatz 1
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-13 - Artikel 28 - Absatz 1
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-28
In letzterem steht dann nämlich klar und eindeutig:
"... mit Fahrzeugen ohne Motorkraft ..."
Gruß Michael
Dann hatte ich das falsch in Erinnerung, oder es war in BY mal anders. Danke.
... Mit Fahrzeugen ohne Motorkraft ... => streng genommen dürfte man dann dort mit einem E-Bike ja auch nicht fahren, oder?
Und was ist mit ferngesteuerten RC-Autos?
BaWü: Wenn nicht freigegeben -> nicht erlaubt. Wenn nicht explizit erlaubt -> auch nicht erlaubt.
Was dir schon mal in manchen Ecken passieren kann: Du fährst nach Navi und stehst dann vor einem kurzen Stück Wirtschaftsweg. Falls nicht explizit verboten darfst du dort fahren. Aber Vorsicht: Kann auch sein das er dich nur 300 Meter weit führt und dann eine Schranke oder ein Schild folgen.
Generell in BaWü: Wirtschaftswege sind bereits auf Grund ihrer Widmung als beschränkt öffentlicher Weg gesperrt - es muss nicht beschildert werden!
Wirst du angehalten ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Du darfst da fahren wo es zugelassen ist, dies wird dir von einem Schild zur Einmündung des Weges/Straße ersichtlich gemacht. Wie dieses Schild aussieht müsstest du wissen.
Es ist aber nicht in jedem Bundesland gleich. In Bayern ist es auf Feld- und Waldwegen erlaubt, solange nicht ausdrücklich per Schild verboten. In einigen Bundesländern ist es andersrum.
Auf Waldwegen darf man mit Motorisierten Fahrzeugen garnicht Fahren.
Und den Rest müsstest du in der Fahrschule lernen.
Die Schilder zeigen das schon an.
Das mit den Waldwegen kommt auf das Bundesland an. In Bayern ist es z.B. erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich per Schild verboten ist. In BaWü keine Ahnung, da wohne ich nicht.
Waldwege darf ich also mit Motorisierten Fahrzeugen nicht befahren. Ich sehe immer wieder Fahrrad fahrer durch den Wald fahren, die dürfen oder?