6 Antworten

ja

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=StrG+BW+%C2%A7+3&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Straßengesetz für Baden-Württemberg (Straßengesetz - StrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 1992
§ 3
Einteilung

Abs. 2 Nr. 4

beschränkt öffentliche Wege; das sind Wege, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören insbesondere

a) öffentliche Wege, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen oder zu dienen bestimmt sind (öffentliche Feld- und Waldwege)

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die Wege dürften auch entsprechend gekennzeichnet sein

Grundsätzlich sind Wald- und Feldwege bestandteile des öffentlichen Verkehrsraums, wo die entsprechenden Regeln der StVO (Vorfahrt, rechts vor links usw.)gelten. Auf abgesperten, als Privat gekennzeichneten wegen gilt das Hausrecht des Eigentümers

Steht doch auf der Seite die du selbst verlinkt hast:

Möchten Sie einen öffentlichen Wald- oder Feldweg befahren, gelten keine gesonderten Paragraphen oder Gesetze. Vorsicht ist bei Wegen geboten, welche als Privatweg gekennzeichnet sind. Hier kann das Betreten und Befahren verboten sein.

wenn ein schild für landwirtschaft frei steht,darfst nur als anlieger/grundstücksbesitzer fahren.für normalautobesitzer nicht ratsam,erstmal hast da nichts  verloren und die wege werden von den grundstückseignern bezahlt und instandgehalten.zusätzlich können größere löcher im weg sein so das du mit auto hängen bleibst

Wenn da kein einschränkendes Schild wie" Durchfahrt verboten" mit Zusatz "landwirschaftlicher Verkehr frei" steht darfste fahren, sonst nicht.

LG Opa