Welche Teile gefährlichen Gegenstände darf man im Auto haben?

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Natürlich darfst Du: Schaufel, Gasmaske, Säge, Brecheisen, Axt, Jagdmesser, Bolzenschneider, Fackeln, Gasmaske im Fahrzeug transportieren...

Nur ist dabei zu beachten, dass...

diese Gegenstände als Waffen im nichttechnischen Sinn charakterisiert werden. D.h. diese werden unteranderem auch als "gefährliche Gegenstände" bezeichnet.

Bei der objektiven Eignung, Sachschäden herbeizuführen, ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber hier zwar vornehmlich solche Gegenstände im Auge hatte, welche der angegriffene Sache Substanzverletzungen beizubringen geeignet sind.

Im Rahmen des Versammlungsrechtes ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass Waffen im nichttechnischen Sinn stets nur dann vom Verbot des Waffentragens nach §2 III VersG erfasst werden, soweit sie auch mit der subjektiven Zwecksbestimmung mitgeführt werden, Verletzung oder Sachschaden herbeizuführen.

benötigst Du ein Jagtmesser (wenn Du den Beruf als Jäger ausübst), dann ist es zulässig...

Leuchtpistole unterliegt dem Waffengesetz Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen ausserhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis - kleiner Waffenschein (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlichen zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Für den einmaligen Transport - ungeladen, in der Verpackung - nach dem Erwerb ist ein kleiner Waffenschein nicht erforderlich. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis

CS-Abwehrspray

CS-Abwehrsprays müssen das amtliche Kennzeichen des Bundeskriminalamtes (BKA) tragen und dürfen dann an Personen über 14 Jahren abgegeben werden.

Pfefferspray NUR zur Tierabwehr

Elektroschocker

Elektroimpulsgeräte sind nach Anlage 2 des WaffG verboten, wenn sie kein amtliches Prüfzeichen für die gesundheitliche Unbedenklichkeit tragen. Nach § 40,4 WaffG kann das Bundeskriminalamt jedoch Ausnahmen zulassen. Da es bis heute keine Prüfungsvorschriften für ein amtliches Prüfzeichen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit gibt sind Elektroschocker frei verkäuflich an Personen über 18 Jahre.

Machete ist nach dt. WaffG ein verbotener Gegenstand

Würd mal so sagen:

Mir scheint nur Jagdmesser / Machete nicht ganz legal zu sein. Bei vorhandenem Waffenschein, und sorgfältiger Aufbewahrung, sollte es aber keine Probleme geben....

FredAugust  25.03.2010, 21:30

Es gibt noch keinen BKA-Bescheid bezüglich Macheten, da noch keiner einen Antrag auf Feststellung gestellt hat. Dem Ursprung nach ist die Machete ein Werkzeug, um sich im Wald den Weg freizuhauen. Manch ein Polizist ist da allerdings nicht der Meinung... Vorsichtshalber in einem verschlossenem Behältnis transportieren.

Hallo, Die Leuchtpistole unterliegt dem Waffengesetz (nicht zu verwechseln mit der Schreckschusspisole mit Zusatzlauf) Ist die Axt eine Wurfaxt unterliegt sie dem Waffengesetz, Säge - Werkzeug, Bolzenschneider - Werkzeug, Brecheisaen- Werkzeug, Machete - Werkzeug, CS- und Pfefferspray- Verteidigungsmittel, Schaufel- Wekzeug, Elektroschocker, kommt darauf an. Alles zusammen im Kofferraum, da hast Du bei einer Polizeikontrolle Erklärungsnot

Kauf dir einen LKW, dann kannst du deinen gesamten Hausstand mitführen und bist für alle Eventualitäten gewappnet.

GraveKommander 
Fragesteller
 24.03.2010, 14:03

Sehr hilfreich, danke!

Jagdmesser/Machete, Leuchtpistole, Elektroschocker, CS-Gas/Pfefferspray, bei den 4 Dingen bin ich mir nicht sicher. Die anderen kannst du aber bedenkenlos im Auto haben.