Butterfly Trainings-messer - Anzeige von der Polizei?

6 Antworten

Das BKA hat mit einem Feststellungsbescheid vom 13.06.16 festgestellt dass es ausreicht wenn die Klinge geschärft werden KANN.

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/160215FbZ388Messer.html;jsessionid=136E5642AE922BD300A7AC17187F7D83.live0612?nn=51278

Das bedeutet dein "Trainer" wird rechtlich wie ein scharfes Butterfly behandelt.

was bei einer Anklage rauskommt lässt sich nicht vorhersagen, das ist von zu vielen Einzelheiten abhängig.

Mich wundert dass du das Messer scheinbar noch hast? Worauf stützt sich die Anklage?

@ES1956

Amazon-Bestellung vermute ich. Und ob man so einen 10€ Rohling wirklich schärfen kann, halte ich für fraglich. Außerdem habe ich ja 5 Monate lang keine Anstalten gemacht, es irgendwie zu modifizieren, wie man an der Lackierung einfach erkennen kann.

@CANFi

Sag hinterher Bescheid was rausgekommen ist.

@CANFi

Verstehst du es nicht? - Es reicht aus, dass man es "kann", man muss das nicht gemacht haben - "KANN" ist schon strafbar!

@Lestigter

Man kann halt auch aus Büroklammern ein Butterfly gießen, wenn man sie einschmelzt. Aber ob man aus dem Messer mit einfachen Mitteln wirklich eine gefährliche Waffe machen kann, halte ich für fraglich.

@CANFi

Material 440C ( oder mit Schreibfehler 404C)

Erstklassiger Klingenstahl

Glaubst du wirklich was der Verkäufer aus den USA schreibt?

Sinnlos, hier noch weitere Tips zu geben.

Warum nicht sowas gleich kaufen? - kommt auch aus dem Ausland und der Verkäufer schreibt auch nicht davon, dass man das in Deutschland nicht haben darf:

http://www.gunbroker.com/item/630426135

Bist du wirklich so leichtgläubig und naiv? Unglaublich...

Sag mal liest du nicht was man dir schreibt oder willst du es dir unbedingt schönreden? Diskutier das bitte mit der Polizei zu Ende wenn du meinst der FB des BKA gilt für dich nicht.

Dein IQ intersessiert niemanden, zeigt höchstens, dass du eigentlich soviel Hirn hättest haben müssen dich vor schlau zu machen, was erlaubt ist.

Wird dir also hinderlich sein zu sagen "das wusste ich nicht", und "daran hab ich nicht gedacht"..

Ein "Trainer" ist ein Trainer , wenn die Klinge nicht scharf, nicht spitz und nicht schärfbar ist - also ein "Rohling, denn man mit einer Schleifscheibe oder eine Feile scharf bekommt ist genau so wie ein echtes Butterfly!

Eine verbotene Waffe - und genau so wird das gehandhabt - ist eine Straftat, also Staatsanwaltschaft. Der Besitz ist verboten!! - Du musst damit nichts anstellen, es reicht, dass du es besitzt!

Fallengelassen wir da gar nichts, richte dich mal in Richtungt 4stellig ein..

Ein Link zu deinem angeblichen Trainer wäre gut (nur du sagst, das ist ein Trainer, was der Verkäufer da im Ausland schreibt, da hast du doch nicht wirklich geglaubt - das würde wieder an deinem Rubiks- Künsten Zweifel aufkommen lassen)

Ab jetzt kannst du dich auch darauf einstellen, bei Personen - oder Fahrzeugkontrollen "extra" gefilzt zu werden, denn der Computer der Polizei wird ja immer "verbotenen Waffenbesitz" auswerfen und da sehen die dann gerne etwas genauer nach, ob du immer noch so klug bist und das wieder machst..

Eine WBK in einem Schützenverein oder einen kleinen Waffenschein kannst du dann auch Ade sagen,  Zuverlässigkeit nicht gegeben bei Besitz einer verbotenen Waffe!

Kein Ding, ich habe weder einen Waffenschein noch irgendein Interesse an Waffen, und habe mich eben in diesem Spektrum informiert, dass das Messer nicht mit einer Schleifscheibe oder Feile scharf zu bekommen ist. 

Es ist halt ein ganz normaler Trainer.

Fahrzeugkontrollen sind ebenfalls kein Problem, da ich einen ganz normalen Serienmäßigen Audi fahre und seit 2 Jahren noch nie im Verkehr aufgefallen bin. 

Also eigentlich alles kein Problem, ich hoffe lediglich, dass die Polizei es als ebenso harmlos ansieht, wie es eigentlich ist. 

Wie "miranya" eben zitiert hat: 

"Vom Verbot sind Balisongs auch dann ausgenommen, wenn die Klinge 
entfernt wurde oder unbrauchbar ist (d. h. weder spitz noch scharf), und
Trainingsbalisongs, die ebenfalls weder scharf noch spitz sind und über eine nicht schleifbare Klinge verfügen."

Das Messer trifft meines Wissens nach auf genau diese Eigenschaften zu, also sollte ich dem Polizisten doch eigentlich von der "Harmlosigkeit" meiner Tat überzeugen können, oder? 

@CANFi

Und warum kannst du dann nicht einen Link mit dem Teil nennen?

Seltsam - also ich kenne keinen einzigen Trainer, dessen Klinge nicht geschliffen, nichtmehr oder weniger geschärft oder nicht angespitzt werden könnte.

Also zeig uns doch bitte das Modell von dir, denn da hast dich ja "informiert"

Und falls Du es nun immer noch nicht kapiert hast.

Die Polizei handelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft,  die hat "selbst" nichts zu entscheiden, die hat nur auszuführen..

Die Staatsanwaltschaft ist der "Entscheider", wie es weiter geht!

Das ist eine Straftat, derer man dich anklagt, kein Kinkerlitzchen..

Was du "weisst" , interessiert da nicht.

Schön, dass du einen Link zu dem Butterfly geschrieben hast. Ist es genau dieses Butterfly, dann ist es nach dem WaffG in Deutschland - meiner Meinung nach - illegal. Es ist vollkommen wurscht, ob die Klinge - ein Rohling, wie du sagst - stumpf ist oder nicht. Die abgebildete Klinge ist spitz, somit ist sie, wenn sie nicht aus Gummi ist, sondern aus Metall, als Stichwaffe tauglich, also verboten.

Nun zu deiner Vorladung: Niemand muss einer Vorladung bei der Polizei Folge leisten. Ob aber zuhause bleiben eine gute Idee ist, wage ich zu bezweifeln. Da die Polizei schon weiß, dass du im Besitz eines vermutlich verbotenen Gegenstandes bist, könnte es auch dazu kommen, dass die Herren bei dir zuhause auftauchen. Das kannst du verhindern, indem du der Vorladung Folge leistest. Bring das Teil hin, und die Polizei wird es einziehen. Aber bring es nicht in der Hosentasche hin, dann würdest du diese Waffe sogar zugriffsbereit führen, was einen weiteren, schwerwiegenderen Verstoß gegen das WaffG darstellt. Bring es in einer Schachtel hin

Was du für eine Strafe zu erwarten hast, weiß hier niemand, weil ein Richter das festlegt, oder der Staatsanwalt, wenn es bei einem Strafbefehl bleibt.

Daher mein Tipp: Geh hin, und leg das Teil vor.

Die Annahme, dass das Gerät erlaubt sei, weil es so auf der I-Net-Seite steht, hilft dir nicht wirklich, denn das mag sich auf die waffenrechtlichen Bestimmungen in China oder / und USA beziehen, keinesfalls aber auf die in Deutschland.

Schöne Antwort, sehr ausführlich. 

Meine Vorladung habe ich auf Heute Morgen 7 Uhr vorverlegen lassen, da ich keine 2 Wochen mehr mit dem "Messer" rumrennen wollte. Ich habe es in einer Klettverpackung in einem Rucksack dorthingebracht und ungefragt ausgehändigt. Der Vernichtung habe ich zugestimmt und angegeben, dass ich es wirklich nur als Trainigsgerät ohne Gewaltmotiv bestellt hatte. Der Beamte war sich auch unschlüssig, wieso der Zoll es zu mir durchkommen gelassen hat. Jedenfalls hat er mir noch mitgeteilt, da ich 20 und Schüler bin würde mich wenn überhaupt etwas nach Jugendstrafrecht erwarten und das nichtmal unbedingt, da ich nicht vorbestraft bin und mich gut verhalten habe.

Ich hoffe einfach mal auf's beste.

@CANFi

Na, dann weiterhin viel Glück. Vielleicht bleibt dir als Erkenntnis, dass man mit diesem WaffG schneller in Kontakt kommt, als einem lieb ist. Im Zweifel vorher recherchieren. Ich weiß, wovon ich rede, weil ich als Waffenbesitzer für Wettkämpfe immer 2-3 europäische Grenzen überquere, und in einem Land das eine, im anderen Land das andere verboten ist, obwohl ich international gültige Papiere für alles habe. Vorher schlau machen, ist die Devise.

@CANFi

"Klettverpackung" ..

Noch nicht mal das hast du richtig gemacht, aber ist zum Glück nicht aufgefallen.

Waffen - und es wird dir doch Besitz einer Waffe zur Last gelegt -darf man doch nicht einfach herumtragen (führen)

Das Gesetz schreibt vor, dass diese nur "transportiert" werden dürfen, dies schreibt zwingend! ein verschlossenes Behältnis vor, also die Zipper deibes Rucksacks mur einem Schlösschen abgeschlossen. Und du benutzt Klettferschluss.,

Kannst von Glück reden, dass du dir nicht die nächste Anzeige eingefangen hast - Ahnung hast du wirklich keine!

Schöner dummer Tip mit dem in der Schachtel hinbringen -was transportieren in einem verschlossenen Behältnis bedeutet, hast du nicht nur nicht verstanden, du hättest dem Fragedtelker damut fast noch ekne verschlimmerung eingebrovkt..

@Lestigter

Die Sache ist die, dass der Charakter des Transportierens deutlich wird, und sich vom Führen unterscheidet. Das hat der Fragesteller verstanden. Wenn er eine Schachtel, in der sich das unerlaubte Messer befindet, in seinem Rucksack zur Polizei bringt, dann ist das ein Transport.

In der Zeit, die der Fragesteller bräuchte, das Messer da herauszuholen, habe ich auch meine Pistole aus meinem (abgeschlossenen) Waffenkoffer (den ich in der Hand halte, um mit ihm zum Schießstand zu gehen) geholt und schussbereit gemacht. Wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen.

@wiki01

Willst du nun behaupten, dass das WaffG nicht mehr gilt, wenn es klipp und klar heist "..Transport in einem verschlossenen Behältnis..."

Bei deinem Waffenkoffer hast du es verstanden und den Fragesteller lockst du in eine Falle? Wie kommt man denn auf die Idee, hier uralte, die vor 2012 noch geltende Regelung des geschlossenen Behältnisses  vorzubringen und allen Ernstes do zu tun, als ob diese immer noch gültig wäre?

Du hast die Sachkunde gemacht und dich auf dem Laufenden zj halten- und du hast nicht mitgekriegt, dass es seit 2012 verschlossen sein muss?

Was bisr du denn für einer?

@Lestigter

Und vor lauter Entsetzen über diese Fallenstellerei dann am Ende doch  noch die Jahre verwechselt, ist natürlich ab 2008 mit dem vorgeschriebenen verschlossenen Behältnis und nicht wie von dir frech behauptet "Wenn er eine Schachtel, in der sich das unerlaubte Messer befindet, in seinem Rucksack zur Polizei bringt, dann ist das ein Transport..."

Du hast uns hier nicht die ganze Story berichtet.

Bei der Polizei sind weder Gedankenleser noch Hellseher tätig. Es gibt also einen Grund, wieso die Polizei auf dich und dein angebliches Trainings-Balisong aufmerksam wurde.

Erzähl doch bitte mal, was da passiert ist.

Meine Vermutung ist, dass es an der Amazon-Bestellung liegt, da es aus Amerika kam. Die letzten 3 Monate lag es nur im Schrank und da seitdem kaum wer in meinem Zimmer war, wird es wohl auch niemand erzählt haben ^^

@CANFi

Grundsätzlich ist ein Balisong illegal. Vertraue nicht den Angaben der Verkäufer, die was von "Traingsgerät" erzählen.

In den diversen Messerforen finden sich zahlreiche Berichte von Leuten, die richtig Ärger hatten.

Nur ist es an sich so, dass der Ärger dann kommt, wenn das Ding vom Zoll einbehalten wird. Denn einerseits kontrollieren, als illegal einstufen, dennoch ausliefern und dann die Polizei informieren - sorry, so arbeitet der Zoll afaik nicht.

@OnkelSchorsch

Ich könnte mir halt sonst nicht vorstellen, wie es dahin gekommen ist. Die Lieferung hat halt ungemein lange gedauert, 4 Wochen waren angesetzt, 12 habe ich gewartet. Vielleicht hin es ja eben deshalb im Zoll fest?

@CANFi

Habe nun deinen Link gesehen. Der Link führt zu einer chinesischen Seite. Es dürfte sich also um ein in China gefertigtes Balisong handeln.

Das dargestellte Balisong ist aus Messerstahl gefertigt, in militärischem Kampfmesser-Look gehalten und verfügt über eine Spitze. Das ist ganz ohne jeden Zweifel in Deutschland eine verbotene Waffe.

Ich habe das gleiche Problem. Vor etwa 5 Monaten habe ich mir bei Amazon einen Trainer von Andux gekauft. Nicht wirklich spitz und so stumpf wie ein Buttermesser. Der Verkäufer selber hat geschrieben, dass es sich um nicht schärfbares Material handelt und somit ein in Deutschland legaler Gegenstand ist. Zusätzlich habe ich es auch nicht Verändert (geschärft etc.). Doch letzte Woche traf mich der Schlag. Vorladung von der Polizei aufgrund "Erwerb eines Butterfly-Messers". Was soll ich jetzt tun? bzw. CANFi was ist bei dir passiert?