Verkehrskontrolle/ Fahrzeugkontrolle in Spanien

5 Antworten

Die Guardia Civil hat das Recht, die Oeffnung des Kofferraumes, des Motorraumes sowie der "Fahrzeugkabine" zu veranlassen. Wenn man fragt, welcher Grund vorliegt, und die Polizei wird pampig, die Nummer auf der Brusttasche aufschreiben sowie die Autonummer und Beschwerde einreichen.

öffnung des Kofferraums ohne durchsuchungsbefehl zu fordern

Theoretisch ist das zwar richtig, aber wo bewahrst du denn Warndreieck und Verbandskasten auf. Deren Mitführen dürfen sie kontrollieren und du kannst ihnen nicht verbieten, dass sie dir dabei über die Schulter schauen.

vorne ;) natürlich deswegen hat die Bundespolzei auch so blöd aus der wäsche gekuckt als ich wieder von der höllandischen grenze ins land einfuhr.. bin jurist ;)

@Kabir7
bin jurist ;)

Ach... und deshalb musst du solch eine Frage hier stellen statt in den Fachbüchern, Gesetzen oder was auch immer nachzulesen?

Und ein Jurist verbreitet solchen Unsinn:

da es in deutschland den polizisten verboten ist die öffnung des Kofferraums ohne durchsuchungsbefehl zu fordern
@Kabir7

Wenn du - Jurist (?) - an den richtigen Polizeibeamten kommst, dreht der dein Auto und deine Person auf links und das alles im Rahmen der bestehenden (Polizei-)Gesetze und auch ohne "Durchsuchungsbefehl".

Dieser Quatsch hält sich hartnäckig, ich weiß manchmal nicht, wer da immernoch auf dem Stand von Mythen und Sagen herumhantiert..... das ist genauso hartnäckig wie die komische Geschichte, Polizisten hätten Dienstnummern oder dürften nur mit Mütze auf demKopf einschreiten oder sowas alles Gedöhns.... Unsinn!

Also zunächst, bei einer Kontrolle darf die Polizei den Kofferraum öffnen und reinschauen, und zwar ohne jeglichen richterlichen Beschluß, wenn die Rechtslage zutrifft - also wenn die Kontrolle aus bestimmten Rechtsgründen durchgeführt wird.

Je nach Örtlichkeit oder Grund der Kontrolle ist dies zudem ohne jeglichen vorherigen Verdacht oder auch nur Anhaltspunkt oder bei Vorliegen auch ohne Erläuterung dessen möglich.

Ein Auto ist zudem keine Wohnung, ich weiß, es wird da immer von Privatraum oder sowas gesprochen, gibts nicht. Ein Auto ist eine mitgeführte Sache, nichts anderes als eine Tasche oder ein Rucksack. Einzige Ausnahme, das Wohnmobil, dieses kann unter bestimmten Vorraussetzungen (auch nicht immer) als Wohnung angesehen werden.

Zudem heißt das nicht Durchsuchungsbefehl sondern es würde heißen Durchsuchungsbeschluß.

Und wie die Rechtslage in Spanien ist, kann ich Dir nicht sagen.

Nur soviel, die Guardia Civil ist dem dortigen Militär angeschlossen und es weiß ein Jeder, dass Du mit denen weder Späße treiben solltest noch Diskussionen anfangen. Wenn die dort von Dir was wollen, dann machs, im eigenen Interesse, denn eine Chance hast Du nicht.

Wilde Diskussionen wie bei Auftreten der Polizei in Deutschland üblich, solltest Du Dir in den meisten anderen Ländern komplett verkneifen, wenn Du nicht im Bunker landen willst für eine Weile - (und die Guardia Civil ist bekannt dafür, das sie nicht lange fackelt).

Spanien zählt dazu und soweit ich weiß auch Polen. Dort ist das Wort eines Polizisten Gesetz. Der sagt, Du tust! Widerspruch ist dort bereits Widerstand und Du findest Dich schneller in Handschellen im Gitterbus, als Du Dir hier in Deutschland das auch nur annähernd erträumen könntest.

Andere Länder, andere Sitten.

Du irrst Dich. Auch in Deutschland dürfen die Polizisten die Öffnung des Kofferraums fordern. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle dürfen die sehr wohl überprüfen, ob die im Kofferraum mitgeführte Beladung ausreichend gesichert ist oder ob Du zu viel Kraftstoff in mitgeführten Benzinkanistern transportierst (bezüglich der Gefahrgutverordnung GGVSEB bzw. der heutigen ADR).

von welcher beladung sprichst du.. dazu mache ich zunächst mal garkeine angaben was ich mit mir herum fahre und zweitens ist der kofferraum im jursistischem sinne ein geschloßener raum weil dieser abgeschloßen werden kann.. selbiges gilt für das handschuhfach.. also ohne durchsuchungsbefehl ist da nix... die polizei darf mich einzig bei einer verkehrskontrolle auf VERKEHRSTÜCHTIGKEIT (nicht wie irrtümlicherweise oft formuliert fahrtüchtigkeit) hin überprüfen und selbst da ist sie nur begrenzt handlungsfähig.. einmal die papiere bitte.. einmal bitte aussteigen... das wars.. ;)

@Kabir7

Streng genommen hätte man dich an der Grenze trotzdem auf links drehen können. Die Polizeigesetze geben im Grenzverkehr dabei einiges her. Und drauf rumreiten, dass man Jurist ist, wirkt dann eher kontraproduktiv.

@Kabir7

Papiere, auststeigen, Alko-Test, Drogentest, ... Zur Zeit darf im Rahmen von Drogentests die spanische Polizei 2 Wochen lang jeden Autofahrer anhalten und einen Drogentest machen. Kam erst in den Nachrichten (Spanien). Ich wurde alleine die letzte Woche 3x angehalten, 1x stand ein weiterer Polizist mit Maschinenpistolen im Anschlag weil nur 1 Polizeiauto, 1x Alktest auf der Landstrasse in eine einsamen Kurve und 1 waren bei der 3. Polizeikontrolle 6 Polizeiautos +1 Motorrad für diejenigen, die meinen, mal die Kontrolle zu missachten.

Polizisten haben es auch mit ETA-Leuten usw. zu tun, Mafia, was auch immer. In den südlichen Küsten mit Drogenkurieren, Schmugglern, Menschenschmugglern, illegalen Einwanderern. Wenn du meinst, die dürfen dir nicht in den Kofferraum schauen, hast du dich getäuscht.

@Kabir7

Frage an Kabir7: Du schreibst : ..die Polizei darf mich einzig bei einer Verkehrskontrolle auf VERKEHRSTÜCHTIGKEIT (nicht wie irrtümlicherweise oft formuliert Fahrtüchtigkeit) hin überpüfen....

Was steht in der VwV zu § 36 Abs. 5 StVO? Antwort und zwar wörtlich: Verkehrskontrollen sind sowohl solche zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit der Führer oder der nach Verkehrsvorschriften ..........

Bist wohl kein Verkehrsjurist? ;-)

... und bei Kontrollen nach § 111 StPO darf sehr wohl das gesamte Fahrzeug durchsucht werden. Durchsuchen kann ich aber nur, wenn der Kofferraum oder das Handschuhfach geöffnet wird.........

Ich habe noch nie erlebt, dass der Fahrzeugführer davon unterrichtet wird, ob die Kontrolle nach der StVO oder nach der StPO durchgeführt wird. Meistens hört man nur: Verkehrskontrolle, bitte mal..............

@siggibayr

Verkehrstüchtigkeit setzt sich zusammen aus: Prüfung auf Fahrtüchtigkeit / Prüfung auf mitzuführende Papiere / Prüfung des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung des Fahrzeugs

@Kabir7
ist der kofferraum im jursistischem sinne ein geschloßener raum weil dieser abgeschloßen werden kann.. selbiges gilt für das handschuhfach.. also ohne durchsuchungsbefehl ist da nix...

Wer hat dir das denn beigebracht? Den solltest du sofort verklagen... weil komplett falsch!

@Kabir7

Ziemlicher Blödsinn, was du da verzapfst.

Ich wäre vorsichtig mit der Durchsetzung deiner Rechtsauffassung im Rahmen einer Polizeikontrolle. Sehr schnell kommt dann die schmerzhafte Ernüchterung in Form von Handschellen und gewaltsamer Öffnung des Kofferraums und anderer Sachen.

Also in Spanien hast du nicht nur eine Polizei. Policia Local, Nacional und Guardia Civil. Letztere ist dem Militär unterstellt und ganz ehrlich weiß ich nicht, was deine Mätzchen sollen, aber auf dich haben sie da bestimmt gewartet.

Die Polizei ist in Spanien sehr freundlich und hilfsbereit... wenn man sie respektiert.