Darf man beim parken, im Auto sitzen bleiben und erst 30 Minuten später das Ticket ziehen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dass deine These nicht funktioniert, weißt du ja inzwischen. Was du mal gucken könntest ist folgendes: In vielen Gemeinden gibt es eine so genannte Brötchentaste am Parkautomaten. Wenn du also einfach den Knopf zum Ausdrucken des Parktickets drückst, den du sonst betätigst nach dem Geldeinwurf, schmeißt der Automat ohne Geldeinwurf ein kostenfreies Ticket für meistens 15 Minuten raus. Das ist eben für kleine Erledigungen, damit du dafür kein kostenpflichtiges Ticket ziehen musst… Das könntest du zweimal machen, dann hast du deine Wartezeit kostenfrei überbrückt und ziehst dir dann kurz vor dem Termin ein kostenpflichtiges längeres Ticket. Mindestens ein kostenfreies Ticket kannst du dir sicherlich ziehen, ob das zweite dann auch noch gesetzlich korrekt kostenfrei gezogen werden kann/darf, weiß ich allerdings nicht… Aber das müsste ja auch erst mal jemanden auffallen…

T3Fahrer

Eigentlich parkst Du nach 3 Minuten, aber Du kannst ja aufpassen, wann eine Politesse kommt und dann aussteigen und das Ticket ziehen.

Wo kein Kläger - da kein Richter.

Sobald geparkt wird benötigst du ein Parkticket.

Ob du da nun drin sitzen bleibst oder dich auf die Motorhaube legst ist dir überlassen.

Wenn du länger als 3 Minuten hältst, dann parkst du, also musst du auch ein Parkticket ziehen.

§ 12 Absatz 2 StVO:

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

Normalerweise müsstest du innerhalb von 3 Minuten ein Ticket ziehen.