Datenschutz - darf mein Autohaus Auskünfte an den Privatkäufer geben?
Hallo zusammen!
Meine Situation: ich habe mein Auto privat an einen Privatläufer veräußert. Der Wagen hat zu dem Zeitpunkt einen sichtbaren Defekt gehabt, der dem Käufer bekannt ist und im Kaufvertrag erwähnt wurde. Der Käufer hat mit dem Wagen eine Probefahrt gemacht, hat sich den Wagen genau angeschaut und dann gekauft. Nach einem Gebrauchtwagencheck hat er nie gefragt, ich hätte aber nichts dagegen gehabt.
Jetzt ruft mich der Käufer ständig an und behauptet, dieses Teil sei defekt und das nächste und so fort. Ich weiß noch nicht, was er damit bezweckt, fürchte aber, er will darauf hinaus, daß ich schadensersatzpflicht werde.
Bezüglich des bestehenden Defektes habe ich bei meinem BMW-Händler einen Kostenvoranschlag machen lassen, den der Käufer bekommen hat. Bei Begutachtung des Schadens hat mir der Händler diverse Dinge aufgezeigt, die möglicherweise defekt sein KÖNNTEN aufgrund von Verschleiß. Davon weiß der Käufer nichts. Man bietet ja kein Auto an und erwähnt, was alles möglicherweise kaputt sein könnte, ohne konkreten Hinweis darauf.
Meine Befürchtung lautet nun, daß der Läufer den Händler anruft und nach dem Auto befragt, der Händler ihn daraufhin von seiner Meinung bezüglich des Autos in Kenntnis setzt. Frage: darf der Händler das überhaupt? Darf er die Korrespondenz mit mir an einen Käufer weitergeben? Erlaubt das der Datenschutz?
7 Antworten
Ansprüche kann er bei einem Privatverkauf nicht stellen. Er wußte, das das Auto Mängel hat. Da er den Kostenvoranschlag hat, darf er natürlich bei dem Händler nachfragen, was mit dem Auto ist. Was noch kaputt sein könnte, interessiert nicht. Wäre es wichtig, hätte er es mit aufgeführt. Darüber darf der Händler auch Auskunft erteilen. Ein Autohändler unterliegt ja nicht der Schweigepflicht. Unter den Datenschutz fallen persönliche Angaben von Dir.
Nein, denn der Schaden ist im Kaufvertrag festgehalten und nicht verschwiegen worden.
Ausserdem hast Du als Privatverkäufer ohnehin keine Garantie- oder Gewährleistungspflicht!
Der Begriff "Datenschutz" wird gerne überstrapaziert, besonders wenn jemand etwas vertuschen will... Natürlich kann der Händler sachlich und objektiv Auskunft über das Fahrzeug geben, er unterliegt ja keiner Schweigepflicht wie ein Arzt. Ich persönlich halte Dein Verhalten dem Käufer gegenüber für grenzwertig! Ich an seiner Stelle würde, je nachdem welche Mängel verheimlicht wurden, auch gegen Dich vorgehen!
Es ist ja kein offensichtlicher Mangel vertuscht worden, aber wenn Du ein Auto anbietest, dann zählst Du doch nicht auf, was alles möglicherweise defekt sein könnte, ohne konkrete Hinweise darauf zu besitzen, oder?
Wenn es im Kaufvertrag steht, dass es defekt war, musst du keinen Schadensersatz leisten. Was Verschleissteile angeht ist der Wagen gekauft wie gesehen. Ist nun mal so bei Verschleissteilen.
Die Sachlage ist doch klar! Gekauft wie gesehen. Verschleißteile und Verschleiß sind Sache des Käufers! Den offensichtlichen Defekt hat er gesehen und akzeptiert. Den Kostenvoranschlag hätte ich ihm nicht gegeben. Jetzt warte mal ab. Der Käufer wird sich schon beruhigen. Was er reparieren läßt, ist seine Angelegenheit!
Sorry, aber der Käufer hat keinen Neuwagen gekauft! Daß bei einem gebrauchten Auto Verschleißteile defekt sein können ist völlig normal und vom Käufer auch hinzunehmen! Ich persönlich halte Deine Aussage hier auch für "grenzwertig"!