Darf man im Kreisverkehr überholen?

12 Antworten

Es gibt keine spezielle Regel, die das Überholen im Kreisverkehr verbieten würde.

Wenn also keine anderen Gründe dem entgegenstehen (z. B. mangelnder Platz, Unübersichtlichkeit, ausgeschildertes Überholverbot), darf man im KV genau so überholen wie auf jeder anderen Straße.

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Anders gesagt: Man darf's schon, nur meistens kann man's nicht ...

Der § 5 StVO sagt nichts darüber aus. Also darf im Kreisverkehr überholt werden, sofern die Vorschriften in § 5 StVO eingehalten werden.

Ab und zu ergibt sich das. Wenn du in einem dreispurrigen Kreisverkehr bist und nahezu alle wollen an der gleichen Ausfahrt raus darfst du natürlich innen weiterfahren und musst nicht stehen bleiben. Das wäre ja Kabes.

Normalerweise darf man das nicht. Es gibt allerdings die Ausnahme des mehrspurigen Kreisverkehrs, den es in Deutschland aber sowieso selten gibt. Hier ist es etwas anders. Zum einspurigen Kreisverkehr habe ich hier ein paar Beispiele für dich:

Auto-Auto

Hier ist es nicht erlaubt, den Vordermann zu überhohlen.

Auto-Fahrrad

Grundsätzlich darf das Auto das Fahrrad nicht überholen, es sei denn, es gibt einen extra Fahrradweg.

Fahrrad-Auto

Hier darf das Fahrrad das Auto nicht überholen. Es sei denn, es gibt einen extra Fahrradweg.

Es ist also eigentlich nie erlaubt, den Vordermann zu überholen. Der Sicherheitsabstand würde hier zerfallen und somit ein Unfallrisiko hervorrufen.

Auto-Auto Hier ist es nicht erlaubt, den Vordermann zu überhohlen.

Kannst Du das auch begründen?

Auto-Fahrrad Grundsätzlich darf das Auto das Fahrrad nicht überholen, es sei denn, es gibt einen extra Fahrradweg.

Und warum soll das nicht erlaubt sein?

Fahrrad-Auto Hier darf das Fahrrad das Auto nicht überholen. Es sei denn, es gibt einen extra Fahrradweg.

Auch da habe ich berechtigte Zweifel.

Es ist also eigentlich nie erlaubt, den Vordermann zu überholen. Der Sicherheitsabstand würde hier zerfallen und somit ein Unfallrisiko hervorrufen.

Wenn man überholt ist man nicht hinter einem Fahrzeug sondern versetzt daneben. Dann braucht man also keine Angst um einen zerfallenden Sicherheitsabstand nach vorn zu haben sondern muss nur auf einen ausreichenden Seitenabstand achten.

Kannst Du mir eine einzige Stelle in der StVO oder irgendeinen andere Quelle nennen, die Deine abstruse Meinung bestätigt?

Ich gehe mal davon aus das Du einen normalen Kreisverkehr meinst der nicht Mehrspurig ist? Denn sonst wäre die Frage überflüssig.

Was sagt die StVO über Fahrstreifen?
Aus dem §7 Abs.1:
Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug
zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

Aha.
Können also zwei Fahrzeuge mit ausreichendem seitlichen Abstand in einem Kreisverkehr nebeneinander fahren dann ist auch das Überholen nicht verboten. Es müssen also keine zwei oder mehr Fahrstreifen markiert sein.
Wer also sein Überholmanöver inklusive wieder Einscheren und Ausfahren aus dem Kreisverkehr so planen und gestalten kann das er niemanden dabei behindert der darf auch überholen.