Welche Straftat/ Ordnungswidrigkeit liegt hier vor?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt da keine klare, eindeutige Rechtssprechung, das kann als Sachbeschädigung gelten, genauso gut als Ordnungswidrigkeit "Beschmutzen". Meistens wird es auch gar nicht verfolgt, weil es a. meistens nicht feststellbar ist, wer für was Verantwortlich ist, und sich der Aufwand dafür, für die meisten Behörden auch nicht lohnt. Direkt vor einer Polizeistreife, sollte man das allerdings trotzdem nicht tun ;) - also natürlich sollte man das generell niemals tun ...

Hehe. Naja, manche übertreiben es auch. Solche Typen aus Stendal haben es sich als Streich erlaubt Briefkästen... naja... man kann es sich vorstellen xD Die Klappe war halt zugeklebt

Ich sehe das als Sachbeschädigung an, sofern sich diese Aufkleber nicht leicht ablösen lassen. Oftmals sind sie nur sehr aufwendig zu entfernen und der Untergrund wird beim Ablösen beschädigt.

Das fällt unter "wildes plakatieren" und ist eine Ordnungswidrigkeit.

Kostenpunkt in Berlin: 30€

Nicht "hirnloses Plakatieren"?

Hirnlos ist das auf keinen Fall, macht die Stadt ja schöner 😉

das entscheidet das ordnungsamt wenn sie sich die sache angeschaut hat

Verunreinigung. Beschädigt wird ja nichts.

Eigentlich schon, die Aufkleber gehen ja nie wieder richtig ab und wenn schon, dann nur mit hohen Aufwand. Ähnlich wie Graffiti

Nein, eine Beschädigung liegt trotzdem nicht vor, denn dann müsste die Laterne zum Beispiel beschädigt sein, was nicht wirklich geht. Es bleibt eine Verunreinigung, damit eine OWI für kleines Geld.