Exmatrikulation aufgrund einer Straftat?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur bei bestimmten Studiengängen musst Du ein Führungszeugnis vorlegen. Ein Beispiel ist ein Lehramtsstudium.

Dazu sollte man sich überlegen, ob man mit dem Studienabschluss nur bei Behörden oder als Beamter einen Job findet. Da ist auch ein Führungszeugnis fällig.

Ansonsten gehört ein Führungszeugnis in der Regel nicht zu den Immatrikulationsvoraussetzungen, die Universität erfährt also nichts davon.

Eine Exmatrikulation wegen einer Straftat ist zumindest im Hochschulgesetz von NRW nur vorgesehen, wenn man diese Straftat begangen hat, um sich eine Immatrikulation zu erschleichen (z.B. Zeugnisse gefälscht, Bestechung).

ich danke für dein wissen

Ich denke das kommt immer auf die Straftat an, ob diese mit der Hochschule in zusammenhang steht, auf die Hochschule an sich etc.

Wenn du bei DM einen Deostift mitgehen lässt wird die Hochschule vermutlich nicht so hart durchgreifen wie z.B. beim Drogenverkauf auf dem Hochschulgelände. Ich weiß aber davon, dass man bei Freiheitsstrafen von einem Jahr aufwärts exmatriekuliert werden kann (vermutlich ist das in der entsprechenden Satzung der Hochschule geregelt).

Strengere Vorschriften gelten wenn du für den öffentlichen Dienst ausgebildet wirst

vielen dank

Bekommen nix mit. Warum auch? Es ist aber so, dass wenn du dich auf eine Stelle an der Uni bewirbst oder du promovieren/habilitieren möchtest, normalerweise ein Führungszeugnis angefordert wird.

dankeschön