Welche Strafen drohen mir bei Steine klau?

15 Antworten

Wenn es um den reinen Diebstahl geht, würde ich mir da keine großen Sorgen machen.

Wenn das Gleisbett nicht beschädigt wurde oder sowas ist das eine Kleiningkeit.

Ich halte es sogar für gut möglich, dass das von der Staatsanwaltschaft oder auch vom einfach so oder gegen kleines Bußgeld eingestellt wird.

Vorstrafe wirst Du wahrscheinlich nicht befürchten müssen. Ein gezahltes Bußgeld und Kleindelikte gelten in der Regel nicht als Vorstrafe.
Eintragung in das Zentralregister erfolgt nur, wenn Du entweder eine Strafe höher als 90 Tagessätze bekommst oder wenn Du bereits einen Eintrag hast.

Mach Dir da nciht so viele Gedanken :) Ich denke, dass das schon gut gehen wird.


ABER: Ich bin nur interessierter Laie. Frag einen anwalt, wenn Du Dir unsicher bist.

wombel007 
Fragesteller
 28.12.2015, 09:12

Hallo Broctarrh, du machst mir etwas Hoffnung. Nee um gottes Willen ich war nicht am Gleisbett. Es waren Reste an der Seite von damaligen Reperaturarbeiten wahrscheinlich. Nur habe ich mir gedacht das Leute verbrüggelt werden da guckt fast jeder zu, und wenn jemand 5 Eimer Steine wo weg nimmt wird man gleich bestraft. Ist ja auch irgendwo richtig aber die Unterschiede meine ich hiermit. Egal. Es war für mich jetzt schon eine höchststrafe hatte noch nie was mit der Polizei zu tun. Habe auch nichts zerstört oder bin wo drüber geklettert oder kaputt gemacht. Ich bin einfach nur fixund fertig. Kann nicht mehr schalfen, nervös und der Gedanke geht mir nicht aus dem Kopf was da noch auf mich zukommt. Ich habe Angst, nur noch Angst.

Broctarrh  28.12.2015, 09:19
@wombel007

Wie schon angedeutet: Das wird alles nciht so schlimm werden. Warte einfach auf die Post von der Staatsanwaltschaft und schau, ob da überhaupt eine Verhandlung stattfinden wird.

Bei einer solchen Kleinigkeit würde ich fast sagen, dass da wenig bis nichts nachkommt. Du wirkst reumütig und ehrlich mit Deinen Aussagen und WENN es wirklich zu einer Verhandlung kommt, dann wird der Richter das auch entsprechend bemerken. Der Denkzettel mit dem schreck ist schon das, was Dir wahrscheinlich am meisten weh tun wird ;)

Auch wenn viele immer auf das Strafrecht in Deutschland schimpfen: Grundlegend bist Du gut geschützt und bei solchen Delikten hat auch der Staatsanwalt oder der Richter keine Lust Zeit zu verschwenden :)

Ihr habt alle leicht reden, halbes Jahr das stehe ich nicht durch.

Meine Frau ist von mir sehr enttäuscht und befürchtet das schlimmste.

Neee, ich habe keinen Schaden verursacht und es war wie gesagt auch nicht vom Gleisbett, sondern lag echt am Rand 3m von den Gleisen weg.

Dieser Schotter ist Eigentum der Deutschen Bahn, denke ich zumindest. Nur wenn die Deutsche Bahn eine Anzeige wegen Diebstahls stellt, hat das Konsequenzen für Dich.

Ob die Polizei das jetzt an die DB weitergeleitet hat, können wir nicht wissen. lg Lilo

Also,5 Eimer Schottersteine sind noch geringwertig im Sinne des Gesetzes.Also paß auf das Du ,falls es eine Verhandlung gibt,nachweist,das im Baustoffhandel 50 Liter Schotter weniger als 20,-kosten.Diese Taten werden oftmals eingestellt,gegen eine Geldauflage (nur Buße) eingestellt,oder eine kleinere Geldstrafe (20-30 Tagessätze) verhängt.Sofern Du Ersttäter bist,kommt nicht mehr herum.Hast Du die Bahnanlage betreten,den Schotter aus dem Gleisbett entfernt....dann kommen einige Straftaten in Betracht.Das könnte recht heftig werden.Wenn die Steine außerhalb der Gleisanlage lagen,Du beweisen könntest,das diese sehr lange dort lagen,könntest Du angenommen haben,diese seinen herrenlos und behindern den Verkehr.Auf einem Feldweg denkbar.Laß Dich bei einem Anwalt beraten.Hierzu sollte die genaue Örtlichkeit aufgesucht werden.Letztere Einlassung kann vor einem Richter aber auch als Ausrede und Uneinsichtigkeit gesehen werden.Mach unbedingt klar,das Du die Bahnanlage nicht betreten hast,wenn Du die Steine vom Weg oder einem Feldrand genommen hast.Dann kann ein Eingriff in den Bahnverkehr,Gefährdung oder gar eine allgemeingefährliche Straftat nicht in Frage kommen.Wenn Du Dich mit einem Anwalt berätst,wird er im Vorfeld eine Verteidigung nach Akteneinsicht aufbauen und Du schläfst bestimmt besser.Du bist nicht kriminell,sonst hättest Du keine solchen Schuldgefühle.Beste Grüße.

mach dich erst mal nicht verrückt

ist sicher eine straftat die woll nicht ganz so schlimm wird aber es war schon gefährich zug kommt reis dich an sich und so weiter durch das enfernen der steine knn auch die tragkraft der schienen beeintrechtigt werden 

aber da es das erste mal ist wird es nicht so schlimm kommen