Was ist die Strafe für Diebstahl mit 14?

7 Antworten

Erstmal kann man eine Anzeige gegen dich erstatten. Wenn es ein Ladendiebstahl war ist dies sehr wahrscheinlich zumal die Polizei schon eingeschaltet wurde.

Die Anzeige geht zur Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet dann ob sie das Verdahren einstellt oder ob es ein Gerichtsverfahren gibt. Da es sich hier "nur" um einen geringen Wert handelt kann es gut sein dass die Staatsanwaltschaft dass Verfahren wegen geringfügigkeit einstellt sofern du noch nie negativ aufgefallen bist.

Es kann aber auch sein, dass es vor Gericht geht, dann könntest du Sozialstunden bekommen. Bei einer Ersttat wird bei Jugendlichen in der Regel entweder dass Verfahren eingestellt oder du kriegst eine Ermahnung vom Jugendrichter. Nen paar Sozialstunden sind aber nicht ganz auszuschließen.

Es hängt aber auch davon ab, wie du dich dort gibst. Am besten stehen die chancen wenn du dich einsichtig zeigst.

Aufjedenfall solltest du es kein zweites mal machen, denn dann wird dass Verfahrten wahrscheinlich nicht eingestellt, sodern müsstest wohl mit Sozialstunden rechnen.

Mit einem Hausverbot wirst du schon rechnen können. Schätze auch, von deinen Eltern kriegst du mehr stress als vom Richter.

Glaube kaum, dass es bis zum Jugendrichter herangeht.

Das wird der Richter entscheiden. Auf jeden Fall werden deine Eltern informiert.

Wenn du Glück hast kommst du mit einer Ermahnung rum.

Die werden ganz sicher deine Eltern kontaktieren und das mit ihnen bereden, da du nicht volljährig bist.

Bei dem Betrag kann es aber auch sein, dass der Ladenbesitzer ein Auge zudrückt.

er ist aber strafmündig...

@DerNichtCheker

Hat nichts mit meiner Antwort zu tun. Selbstverständlich ist er das, aber alles wird mit den Eltern beredet. Die Strafe geht schon auf sein Konto.

@Chokii

Der Ladenbesitzer wird sicher kein Auge zudrücken. Da wird sicher ein Hausverbot ausgesprochen.

Aber ab seinem Alter gilt die Regel Eltern haften für ihre Kinder nicht mehr. Er wird alles seobst ausbaden müssen

im strafrechtlichen Sinne galt diese Haftung auch noch nie.

und: der Ladenbesitzer wird sicher kein Auge zudrücken.

Woher willst du das wissen? Das ist Diebstahl geringwertiger Sachen, da kann ich mir das schon vorstellen.

11€ pff, der Inhaber des Ladens wird sicher Verständnis dafür haben.

Ja sicher doch. Gehen 100 14 järhige in den Laden und klauen was für 11 Euro weil es ja "nur 11 Euro" sind und der Ladenbesitzer/Geschäftsführer da eh ein Auge zudrückt.

Und das täglich.

so und nun rechne mal.

Den Ladenbesitzer möchte ich mal kennenlernen.

So ein Unikum wäre ja geeignet fürs Guiness-Buch der Rekorde, Kategorie "Blödheit".