Welche Steuererklärung für Minijob/Promotionjob?

3 Antworten

Hi iBeliebForJus,

beim 450-Euro-Minijob ist dies ganz einfach, falls dein Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet hat: du mußt diesen Minijob dann überhaupt nicht angeben in deiner Einkommensteuererklärung ;-))

Falls du jedoch ein Gewerbe angemeldet hast für deine Promotiontätigkeit, mußt du ab 1€ Gewinn eine Einkommensteuererklärung abgeben; jedoch gibt es hierbei als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.000€ im Steuerjahr 2018! Die Ek-St-Erklärung 2018 machst du im Folgejahr, also in 2019 bis spät. 31.05.2019 mit der Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb!

Das Steuerprogramm Elsterformular ist hierzu vorgesehen und sehr hilfreich!

Gruß siola55

Frag Deinen Steuerberater!

iBeliebForJus 
Fragesteller
 21.09.2018, 22:07

Ich habe keinen

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Woher ich das weiß:Recherche