Steuererklärung im öffentlichen Dienst

4 Antworten

Du kannst die Steuererklärung noch machen u. Dir auch noch etwas Zeit lassen, denn die freiwillige Veranlagung ist innerhalb von 5 Jahren (hier bis 31.12.2014) möglich. Tatsächlich wäre Dir bei Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung schon eine Aufforderung zur Abgabe u. wohl auch schon eine Mahnung u. Schätzung zugegangen. Wie schon erwähnt kannst Du mit einer ganz ordentlichen Erstattung (allerdings nicht mehr als Du auch an Lohnsteuer gezahlt hast:-) rechnen. Die Erstellung der Erklärung sollte nicht aufwendig sein. Einfach die Daten der Lohnsteuerkarte in das Elsterformular eintragen, dann auf "Berechnung der Höhe der Steuern" klicken u. falls die Erstattung (falls die letzte Zahl negativ u. Deiner Meinung nach ausreichend hoch ist) einfach abschicken, sonst Steuerprogramm zur Rate ziehen. Einen Steuerberater o. einen Hilfeverein zu konsultieren, wird sich bein 5-monatiger Beschäftigung kaum lohnen.

Es macht Sinn, zumal Dein Einkommen von den 5 Monaten dann auch 12 Monate verteilt wird.
Somit solltest Du eine Menge Geld zurückbekommen.

Abgabefrist ohne Verlängerung 30. Mai, 1. Verlängerung ohne Angabe von Gründen (Anruf bei FA genügt) 30.9. soweit ich weiß.

Weiter musste ich noch nie schieben ;-)

Ich sollte noch hinzufügen, dass das bereits 2009 war. Ich habe nie eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten. Somit gehe ich davon aus, dass ich nicht erklärungspflichtig bin. Kann das sein?

Eine freiwillige Steuererklärung sollte dann auch noch nach bis zu 5 Jahren möglich sein, oder?

Du musst nicht, es dürfte aber sinnvoll sein !