Welche Nationalität?

5 Antworten

Dann wärst du immer noch ein geborener A-Staatsmann. Auf deiner Geburtsurkunde wird immer stehen, dass du in Land A geboren wurdest. Wenn Land A dann zu Land B wird ändert das nichts an deinem Geburtsland.

Nette kleine passende Info. Wenn ein Kind in einem sich in der Luft befindlichen Flugzeug geboren wird, hat es die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Landes über dem das Flugzeug zum Zeitpunkt der Geburt geflogen ist, weil es sich in dessen Luftraum befand.

Frage1997407  23.03.2022, 14:57

Nein das ist nicht richtig

Dies ist in den USA so aber nicht überall

Nein,ist keine dumme Frage.

Dafür gibt es viele unterschiedliche Rechtskonstrukte. und das ist je nach Ort anders: EIN Beispiel unter vielen:Meine Oma, geboren in Westpreußen: sie war dann Polin deutscher Nation. Sie hat damit die deusche Staatsbürgerschaft verloren, hat das aber wiederum gar nicht gewußt, weil sie sofort der nach Flucht deutsche Papiere bekam , Wahlrecht....Aber rein rechtlich war sie bis zu ihrem Tod keine deutsche Staatsbürgerin mehr. Sie hätte es erst gemerkt, wenn sie hätte einen Staatsbürgerschaftsnachweis führen müssem. Gibt es den heute überhaupt noch?

Aber, wenn ein Staatsbürgerschaftsnachweis irgendwofür vonnöten war, konnte man sich ziemlich einfach einbürgern lassen.

Und das ist an jedem Ort und in jedem Einzelfall echt total anders

PatrickLassan  24.03.2022, 11:20

Es gibt den Staatsangehörigkeitsausweis, und es gibt § 3 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz:

Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde.

https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__3.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

Silo123  24.03.2022, 12:46
@PatrickLassan

Danke für die Info! Interessant, dann hat sich da echt was geändert.

Maßgebend ist der Zeitpunkt der Geburt, aber auch das Staatsangehörigkeitsrecht.

Im Kern gibt es das Recht des Blutes (z.B. in Deutschland, man "erbt" also die Staatsangehörigkeit) und das des Bodens (z.B. in den USA, da erhält man die Staatsangehörigkeit, wenn man dort geboren wurde), kleinere Feinheiten lasse ich jetzt mal weg.

Von daher lässt sich die Frage ohne weitergehende Informationen nicht beantworten, grundsätzlich wechselt man die Staatsangehörigkeit wegen eines reinen Wechsels der Zugehörigkeit des Wohngebietes nicht, die 1890 auf Helgoland lebenden Briten blieben Briten, auch wenn Helgoland zum Deutschen Reich kam, um nur ein Beispiel zu nennen. Soweit politisches Interesse besteht, wird der "neue" Staat aber die Annahme seiner Staatsangehörigkeit anbieten.

Es hängt davon ab zu welcher Nationalität die Eltern gehören zu Land A oder Land B.

Wenn die Eltern Deutsche sind dann wird das Kind auch Deutscher wenn die Eltern Polen sind dann ist das Kind Pole auch wenn das Land zu Deutschland oder Polen gehört.

Meine Mutter ist Deutsche, obwohl sie im jetzigen Russland geboren ist. Damals gehörte aber Ostpreußen noch zu Deutschland.