Welche Gelder stehen mir zu? 18 uns Schüler

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

melde der zuständigen familienkasse, dass du nicht zuhause wohnst und deine mutter das geld einsteckt, dann werden diese das geld direkt an dich überweisen, außerdem kannst du dich an das jugendamt wenden soweit ich weiß helfen die mit wohngssuche und dem papierkram, wenn du tatsächlich schülerbafög bekommst sollte das dann mit dem kindergeld und den 300 euro deines vaters ausreichen, desweiteren kannst du jobben gehen,(bis 400 euro ohne das schülerbafög gekürzt wird

Das Kindergeld steht Dir zu, stelle einen Abzweigungsantrag (dauert lange...)

Du hast ein Anrecht auf Unterhalt von Deinen Eltern, sofern sie sich das leisten können.

Das Bafög wird gezahlt, wenn Du aus berechtigtem Grund ausgezogen bist.

Wohngeld steht Dir nicht zu.

Möglicherweise zahlt die Arge noch eine Zuschuss zu den Wohnkosten nach §22 Abs. 7 SGB2. Dort konkret nachfragen, und zwar vor dem Umzug, da die Wohnung genehmigt werden sollte.

Ein kleiner Nebenjob sollte auch möglich sein.

Wenn dein Vater weiter zahlt hast du schonmal eine Grundlage.

Du redest von deinen Eltern, als wären sie getrennt sollte dies der Fall sein kannst du von der Person die das Sorgerecht hat (wahrscheinlich deine Mutter) Versorgungsgeld fordern, bis du einen eigenen Beruf hast.

Weiterhin hat deine Mutter von dir/deinem Onkel quasi Geld geschenkt bekommen.

Das Kindergeld steht allein dir zu, wird jedoch an die Person ausgezahlt, bei der du wohnst.

Daher tseht es deinem Onkel zu, solange du bei ihm wohnst und wenn du alleine wohnst dir allein.

casilein  11.06.2010, 22:01

Nee, der Onkel hat mit dem KG nix zu tun.

grundsätzlich sind die Eltern unterhaltspflichtig. Einem/r volljährigen aushäusig lebenden Schüler stehen insgesamt € 640 abzgl. Kindergeld zu.

Das Kindergeld hat die Mutter natürlich an das "Kind" weiterzuleiten ... oder Antrag stellen, dass dieses direkt ausbezahlt wird.

Allerdings haben die Eltern auch die Möglichkeit Naturalunterhalt in Form von Unterkunft und Verpflegung zu erbringen bzw. anzubieten.

Normal sind deine Eltern unterhatspflichtig. Wohngeld kannst du beantragen, das reicht aber meist nicht für die gesamte Miete. Ob man das auch bekommt wenn man schon Bafög kriegt bezweifel ich.

Das Kindergeld steht allerdings DIR zu, nicht deiner Mutter