Muss BAföG auf den Unterhalt in voller Höhe angerechnet werden?

6 Antworten

Naja, unterhaltsrechtlich bist Du schon gehalten, Sozialleistungen wie BAföG - wo möglich - geltend zu machen und den Unterhaltspflichtigen dadurch so gut es geht zu entlasten.

Solltest Du aber bei Deiner Mutter wohnen, würde ein Förderungsanspruch schon wegen § 2 Abs. 1a BAföG ausscheiden; da reichte ein Blick ins Gesetz. Da wäre ein Förderungsantrag dann sinnlos.

Bei deinen Antrag auf BAföG hast Du da deine Unterhalt vom Vater mit angeben, wenn ja dann wird dein Antrag einschließlich Unterhalt berechnet,also niemand kann da etwas abziehen, wenn nein mußt Du dass nachholen,wende Dich ans Amt. Allerdings sehe ich schon das Du noch Zuhause wohnst warum dann BAföG, Du lebst bei deiner Mutter und bekommst Unterhalt sowie Kindergeld, also warum dieser Antrag? Du weißt auch dass deine Mutter Dir auch zu Unterhalt verpflichtet ist aber der B-Antrag geht erst wenn Du ausziehst,falls dein Geld nicht reicht.

"Bei deinen Antrag auf BAföG hast Du da deine Unterhalt vom Vater mit angeben,..."

Nein, erst mal nicht. Das Einkommen des Vaters wird angerechnet, aber nach der konkreten Unterhaltsleistung des Vaters wird (erst mal) nicht gefragt. Die wird erst relevant, wenn ein Vorausleistungsantrag nach § 36 BAföG gestellt wird.

Ja, das Bafög wird als Einkommen des Kindes voll auf den Unterhalt angerechnet.

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Schau mal in den Punkt 13.2. der unterhaltsrechtlichen Leitlinien (Beispielhaft Koblenz). Bei anderen OLGen kann die Ziffer abweichen.

Bafög wird immer unter Berechnung des vorhandenen Einkommens der Antragsstellers sowie dessen Eltern bezahlt. Selbstverständlich gilt beim Antragsteller der Unterhalt als Einkommen. Wenn man zu Hause wohnt, dann ist Bafög sowieso nur in geringem Umfang möglich, weil ja bei dir z.B. die Mutter ihren Teil als Naturalunterhalt leistet, indem sie dir Unterkunft und Verpflegung bietet. Das ist eine geldwerte Leistung. Es wird so aussehen, dass du höchstwahrscheinlich nur sehr wenig oder gar kein BAfög erhältst.

"Selbstverständlich gilt beim Antragsteller der Unterhalt als Einkommen."

Das ist falsch. Konkret gezahlter Unterhalt wird nicht angerechnet (es sei denn, er kommt nicht vom Ehegatten, Lebenspartner oder von den Eltern des Antragstellers). Statt dessen wird das Einkommen dieser Personen nach den Regeln des BAföG angerechnet (oder nicht angerechnet).

Erst bei einem Vorausleistungsantrag nach § 36 BAföG spielt der konkret gezahlte Unterhalt eine Rolle.

Soltest Du anderer Auffassung sein, dann nenn mir bitte die Rechtsgrundlage für Deine Behauptung.

Mal davon ganz ab: Gymnasiasten oder Gesamtschüler, die bei einem Elternteil wohnen, haben gar keinen Förderungsanspruch.

@Steeler

Es ist richtig was du sagtst, allerdings kommt es am Ende der Berechnung auf dasselbe heraus. Meine Tochter besucht eine Berufsfachschule (endet mit einem staatl. geprüften Abschuss), diese ist grundsätzlich Bafög-gefördert. Leider bekommt meine Tochter (sie wohnt zu Hause) die üblichen 216 Euro monatlich Bafög nicht, weil ihr Vater zuviel Geld verdient.

@truxumuxi

Die Baföpg-Berechnung ist vollkommen unabhängig vom der familienrechtlichen Unterhaltsberechnung zu sehen.

Die Vorraussetzung sind total unterschiedlich!

@truxumuxi

"...allerdings kommt es am Ende der Berechnung auf dasselbe heraus."

Es kann so kommen, muss aber nicht.

Und fürs BAföG ist eine zweijährige oder längere BFS mit Berufsabschluss was anderes als eine Gesamtschule oder ein Gymnasium.

@Steeler

@Steeler

Allein schon der zugrunde gelegte Zeitraum für die Unterhalts- bzw. Bafögberechnung kann einen Riesenunterschied ausmachen.

Auch die Freibeträge bzw. Selbstbehalte sind nicht identisch.

@Steeler

@Steeler

Allein schon der zugrunde gelegte Zeitraum für die Unterhalts- bzw. Bafögberechnung kann einen Riesenunterschied ausmachen.

Auch die Freibeträge bzw. Selbstbehalte sind nicht identisch.

@Eifelmensch

Richtig! Der Kandidat hat 100 Punkte!

Während Du noch im Schlaumeier-Modus hockst, sind wir hier schon einen Schritt weiter. Aber ich erklär's Dir gerne:

Bei einem BAföG-Bedarf von mtl. 216 € und ausreichendem Einkommen des zahlungswilligen Vaters spielt es oft keine Rolle mehr, ob sein Einkommen nach BAföG- oder BGB-Regelungen angerechnet wird oder ob der tatsächlich gezahlte Unterhalt angerechnet wird.

Fröhliche Weihnachten noch!

mein antrag ist jetzt durch. ich krieg 100€ im monat. ich wollte jetzt eig nur wissen ob diese 100€ vom unterhalt meines vaters abgezogen werden wie sein anwalt es geschrieben hat. aber die ganze sache mit unterhalt und allem muss jetzt eh erstmal über einen anwalt laufen (auch weil das jugendamt ziemliche scheiße gebaut hat -.-"")

danke für eure hilfe! :)