Welche Adresse soll auf der Rechnung stehen??
Ich habe mir einen Mietraum stundenweise in Österreich (für Instrumentalunterricht) gemietet. Diese Adresse gilt auch als meine Betriebsadresse. Mein Haupwohnsitz ist außerhalb von Österreich. Welche Adresse soll auf der Rechnung stehen, die ich vom Vermieter bekomme? Die Adresse des Mietraums oder die Adresse des ausländischen Hauptwohnsitzes (damit ich es als 'neuer Selbständige' in Österreich von der Steuer abziehen kann)?
3 Antworten
Diese Adresse gilt auch als meine Betriebsadresse.
Dann hst du in Österreich ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenomen.
Welche Adresse soll auf der Rechnung stehen, die ich vom Vermieter bekomme?
Ist das nur ein Übungsraum, oder hat der eine Postzustelladresse?
Entscheidend für die Frage der Besteuerung ist zunächst der Ort der Leistungserbringung, hier also Österreich, und ob es sich um eine Lieferung / Leistung aus D handelt (was hier nicht zutrifft). Grundsätzlich ist die Anschrift der Betriebsadresse steuerrechtlich eindeutiger (und hier auch zwingend erforderlich), weil damit der Zusammenhang der Ausgabe zur Gewinnerzielungsabsicht eindeutig ist. Außerdem bekommst du sonst ggfs. ein Problem mit der Umsatzsteuer.
Die Frage ist aber eher, wie du das steuerrechtlich sauber trennen willst, da du mit einer Betriebsstätte in A auch dort grundsätzlich steuerpflichtig wirst. Siehe das DBA zwischen Deutschland und Österreich.
Ich rate hier dringend zum Besuch eines Steuerberaters in Österreich, idealerweise einen, der sich auch im deutschen Steuerrecht auskennt (das trifft auf die meisten zu).
Man nennt diese Adresse nicht unbedingt "Betriebsadresse", sondern auch als "Standortadresse" oder "Ort der Berfsausübung".
Ich habe mir einen Mietraum stundenweise gemietet!
Also bist du dort auch nicht meldepflichtig.
Ein Gewerbe musst du an deinem Hauptwohnsitz an dem du gemeldet bist, außerhalb von Österreich anmelden.
Äh - nein.
Nachdem der OP ja selbst sagt, dass der Übungsraum seine Betriebsstätte ist, muss er eine diesbezügliche Anmeldung bereits in Österreich durchgeführt haben. Sonst wäre es ja keine österreichische Betriebsstätte. Somit liegt aber für diese Einkünfte auch Steuerpflicht in Österreich vor.
Nein, das ist kein Gewerbe. Zur neuen Selbständigkeit braucht man kein Gewerbe! Steuerpflicht liegt in Österreich vor, weil ich Einkünfte nur aus Österreich habe.
Nein, das ist kein Gewerbe.
und um was handelt es sich?
Und wie kommst du auf die Aussage, dass es sich um eine Betriebsstätte handelt.
Ist dir überhaupt klar, was man unter einem Betrieb versteht?
Bitte meinen letzten Kommentar nochmal durchlesen. Hast du schon über die "neue Selbständigkeit" gehört?
"Betriebsadresse" heißt nicht, dass man einen Betrieb aufmacht. Dienstleister haben auch eine Betriebsadresse...
Anders genannt: STANDORTADRESSE.
Und du bist also der Meinung, dass die Tätigkeit eines Dienstleisters kein Gewerbe ist. Kontaktiere mal das Gewerbeamt und lasse dich aufklären.
Hier kannst du nachlesen: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Neue_Selbstaendige.html
Neue Selbständige sind Personen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit steuerrechtlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen.
Und somit ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Auch in Österreich!
Weißt du besser, als die Bezirkshauptmannschaft? Bitte kommentiere nicht zu österreichiachen Beiträgen, wenn du dich da nicht auskennst.
Wer behauptet, dass ich mich mit nicht mit Östereichischem Recht auskenne?
Wenn du dich auskennen würdest, hättest du diese Frage doch gar nicht gestellt.
Lese mal mit Verstand die Internetseite auf die du dich bezogen hast.
Ist egal, würde ich sagen. Es wundert mich eh, dass du innerhalb von Österreich vom Einkommen her besteuert wirst, denn im Endeffekt hast du deinen Wohnsitz ja im Ausland. Nach deutschem Steuerrecht wäre es so, dass deine gesamten Einkünfte in Deutschland entsprechend besteuert werden, wenn du dort deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast.
Es wundert mich eh, dass du innerhalb von Österreich vom Einkommen her besteuert wirst
Nein, das wäre in m.W. jedem anderen EU-Staat genauso - wenn man dort eine Betriebsstätte unterhält.
denn im Endeffekt hast du deinen Wohnsitz ja im Ausland.
Irrelevant.
Nach deutschem Steuerrecht wäre es so, dass deine gesamten Einkünfte in Deutschland entsprechend besteuert werden
Nein. Jedenfalls nicht so pauschal.
Ja, ich habe eine freiberufliche Tätigkeit in Österreich aufgenommen - neue Selbständigkeit.
Das ist ein Raum von einer Kirche. Die haben natürlich eine Postadresse, aber nicht mit meinem Namen...
Steuerrechtlich ist es klar, ich muss alles in Österreich versteuern. Im Ausland (nicht Deutschland) muss ich keine Steuer zahlen.