Zaphosting-Rechnung...

4 Antworten

Bei der Bestellung wurde Ihre IP-Adresse aufgezeichnet. Wir werden ggf. die Richtigkeit Ihrer Daten überprüfen. Sollten wir Unstimmigkeiten finden, werden wir das bei weiterer Zahlungsverweigerung zur Anzeige bringen."

Ja, toll. Nur würde die Anzeige nichts bringen. Da die Anmeldung schon mehr als 7 Tage zurück liegt und die Provider zu der IP Adresse gar keine Verbindungsdaten mehr vorrätig haben.

Und er hat bei der Registrierung falsche Daten angegeben, was ja nicht illegal ist

Es ist in dem Moment illegal, wenn er dies macht um die Zahlungspflicht zu umgehen.

So lange er seine Rechnungen pünktlich zahlt, ist das alles kein Problem. Allerdings kann man hier das Bestehen eines Vertrages bestreiten, denn für einen Vertrag müssen beide Vertragsparteien eindeutig identifizierbar sein.

Wenn Zaphosting also hinginge und den Server abschalten würde, hätte er ggf. keine rechtliche Handhabe.

Zudem wird die Kündigung schwierig aufgrund der falschen Daten.

@mepeisen

Was ist wenn er sagt, er sei umgezogen?

Nur wegen der falschen Angaben drohen wohl keine Strafen, aber es kann durchaus sein, dass der Account dann ganz schnell weg ist. Man sollte schon legitime Rechnungen pünktlich bezahlen.

Allgemein sind Drohungen mit Rückverfolgung der IP-Adresse eher leer, daher riskiert dieser Anbieter schon, über's Ohr gehauen zu werden. Wenn sie tatsächlich an die echte Identität kommen (z.B. über schon erfolgte Zahlungen), werden sie natürlich in erster Linie das Geld eintreiben. Auch, wenn man nicht jede Inkasso-Mondgebühr zahlen muss, bringt sowas schon einige zusätzliche Kosten.

Um ehrlich zu sein: Wie wollen die bitte "die Richtigkeit Ihrer Daten überprüfen". Durch die IP haben die maximal grob den Wohnort und ISP. Ob du jetzt Max oder Silke heisst und in Berlin oder München wohnst können die doch gar nicht rauskriegen. Einfach brav alles bezahlen und es nicht so weit kommen lassen.

die Antwort wiederspricht sich :D, aber danke.

Nicht anhand der IP. Aber sie bekommen es anhand des Bankkontos raus, von dem das Geld stammt.

Die Erschleichung eines Wertes mit Hilfe falscher Tatsachen erfüllt den Tatbestandes des Betruges...

Naja, bislang wurde ja wohl meistens bezahlt, daher ist auch nicht unbedingt von Betrug auszugehen.,

So lange die Rechnungen aber alle fristgerecht bezahlt wurden, wurde sich kein Vermögensvorteil verschafft, also § 263 StGB nicht erfüllt.

Zum Betrug gehört:

  1. Vorsatz
  2. Vermögensschädigung
  3. Verschweigen oder Erfinden/Ändern von Tatsachen, so dass ein Irrtum erzeugt wird.

An 1 und 2 fehlt es hier. Der Wille anonym zu bleiben ist nicht automatisch Betrug. Wo hast du diese total falsche Rechtsansicht nur her?

@mepeisen

Ja solange sie bezahlen... tun sie aber anscheinend nicht.

Der Vorsatz ist denke ich gegeben den es wurde ja nicht versehentlich falsche Daten eingetragen sondern unter Vorsatz. Dazu kommt das Sie sich dessen bewusst sind und nichts gegen den Missstand unternehmen. Ebenso liegt eine Vermögensschädigung vor wenn für eine Dienstleistung (Bereitstellung des Servers) kein Entgeld bezahlt wird.

Ich würde Dir ja zustimmen wenn 1 und 2 wirklich nicht zutreffen würden aber sie tun es halt. Desweiteren muss man unterscheiden ob man Falsche Angaben in einem Online Gästebuch macht oder eben in einem Vertrag.

@Nimue187

den es wurde ja nicht versehentlich falsche Daten eingetragen sondern unter Vorsatz

Es muss aber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits den Vorsatz gegeben haben, Vermögensschaden anzurichten. Nicht den Vorsatz, falsche Daten angeben zu wollen. Da durchaus eine Zeit lang bezahlt wurde, fällt diese Argumentation schlichtweg weg.

Ich sage nicht, dass das insgesamt OK ist und spätestens beim 3. oder 4. Fall dieser Art glaubt einem niemand mehr die Ausrede, dass man einfach anonym bleiben wollte o.ä. Aber bei einem Einzelfall kann niemand Betrug beweisen.

Alles andere ist erst einmal eine rein zivilrechtliche Frage.

@mepeisen

Es gibt aber gar keinen Vertrag da dieser schon erschlichen wurde. Dazu kommt das der Vorsatz nicht deswegen erlischt in dem sie ein paar mal bezahlt haben. Ich glaube zwar auch nicht das hier zu Beginn Vorsatz vorauszusetzen ist aber spätestens jetzt wenn Zaphosting die Daten in Zweifel zieht und nachfragt ist bei falscher Aussage Vorsatz gegeben. Damit sind wieder alle drei Grundlagen, Verschweigen, Schäden und Vorsatz, für Betrug gegeben.

Da spielt auch, wie du sagst, die Vorgeschichte eine Rolle und wegen mir auch das Alter, aber da Zaphosting und der Polizei aufgrund der falschen Identität dies gar nicht bekannt ist ist es durch aus vorstellbar das Zaphosting eine Anzeige gegen unbekannt auf Verdacht des Betruges aufgibt.

Wie am Ende der Richter bzw. der Staatsanwalt entscheidet sei mal dahin gestellt

Schlussendlich ist das beste was ihnen dann passieren kann das sie lediglich Schadensersatz + Zusätzliche Kosten tragen müssen. Wobei die Kosten die monatliche Servermiete wohl locker übersteigt. Weswegen dringend anzuraten ist die richtigen Daten anzugeben und wenn möglich die Rechnung schnellst möglich zu bezahlen. Am besten ihr beichtet es erstmal euren Eltern.