Weiterhin Unterhalt vom Vater bei Berufsvorbereitende Maßnahme

1 Antwort

Du bist volljährig - und somit in erster Linie selbst für Deinen Lebensunterhalt verantwortlich.

Während einer Ausbildung wären Dir Deine Eltern allerdings noch unterhaltspflichtig, wenn Dein eigens Einkommen und das Kindergeld zusammen Deinen "Bedarf" nicht vollständig decken.
Dies würde auch während der BVB-Maßnahme gelten, wenn sie die Voraussetzung für eine sich daran anschließende Ausbildung darstellen würde...
Sollte sich daraus tatsächlich ein Unterhaltsanspruch für Dich ergeben, so müsstest Du selbst Deine Ansprüche bei den Eltern (beiden) geltend machen.
Deine Mutter ist nicht mehr berechtigt, Unterhalt für Dich von Deinem Vater zu beziehen, da sie ja dann theoretisch auch selbst barunterhaltspflichtig ist.

Da die Eltern Dir gegenüber jeweils einen "Selbstbehalt von 1200 Euro haben, ist Deine Mutter allerdings nicht leistungsfähig.

Solange Du noch bei der Mutter wohnen kannst, wird Dein "unterhaltsrechtlicher Bedarf" (von dem Du alle Deine Lebenshaltungskosten bestreiten musst, wie Nahrung, Kleidung, Miete, Strom etc...) demnach nur anhand des väterlichen Einkommens ermittelt, und orientiert sich an der "Düsseldorfer Tabelle".

Auf diesen Bedarf werden Deine eigenen Ankünfte angerechnet (außer ggf. ein Freibetrag für Fahrtkosten u.a) und auch das Kindergeld in voller Höhe.
Du hast ein Einkommen von 220 Euro + 100 Euro durch den Nebenjob (für die Fahrten erhältst Du ja das Ticket...), inklusive des Kindergeldes (184 Euro) stehen Dir somit monatlich 504 Euro zur Verfügung.

Würde der Vater keine anderen Unterhaltsverpflichtungen mehr haben (minderjährige Kinder, Ehefrau...), könntest Du von ihm, wenn er ein "bereinigtes" Nettoeinkommen
- zwischen 1501 bis 1900 Euro hat, noch 9 Euro Unterhalt verlangen,
- bei 1901 bis 2300 Euro noch 33 Euro Unterhalt........
- .........
- .zwischen 4701 und 5100 Euro noch 277 Euro Unterhalt....