Wichtige Unterhaltsfrage! wohin überweisen

8 Antworten

Rein offiziell steht der Unterhalt mit 18 Jahren dir zu. Da du ja aber noch zu Hause wohnst, musst du dich aber damit an den Kosten deiner Mutter für Lebensmittel und Unterkunft beteiligen, denn die Ausgaben hat ja deine Mutter

Im Prinzip ist es daher total egal, ob dein Vater gleich an deine Mutter zahlt oder ob er an dich zahlt und du deiner Mutter das Geld gibst (bis auf Taschengeld), damit deine Mutter deinen Bedarf und deinen Anteil an Miete, Heizung, Nebenkosten usw zahlen kann. So lange es zwischen dir und deiner Mutter da keine Streitigkeiten gibt, ist es daher total egal.

kurz gesagt......dein vater muß den unterhalt dorthin überweisen wo DU es sagst , das ist jetzt deine Entscheidung...........wenn du es auf dein konto willst muß er das machen.....und wenn du willst das es auf das Konto deiner mutter geht muß er das auch machen............aber gib ihm das schriftlich wohin du das Geld haben willst , das ist wichtig für ihn und DARAN muß er sich dann auch halten.........

Guten Morgen, da du 18 Jahre alt bist, musst du dich selber um alles kümmern. Dazu gehört auch, dass du den Unterhalt nach einer neuen Berechnung- da beide Eltern unterhaltspflichtig geworden sind- auf dein Konto erhälst.

Das bedeutet für dich, du bittest deine Eltern zu einem Gespräch mit den ihren Unterlagen zum Gehalt. Solltest du dich in der Ausbildung befinden, dann musst du auch deins offenlegen. Dann wird geschaut, was deine Eltern zusammen verdienen und in welcher Stufe in der Düsseldorfer Tabelle ihr landet. Davon werden bis auf 90 € Pauschale dein Lehrlingsgehalt abgezogen. Danach wird die Quotelung ausgerechnet. Und dann bist seit ihr fertig. Ist das zu kompliziert, könnt ihr die Zahlen in Foren wie z.B. vatersein.de einstellen, die rechnen das aus.

Im Gegenzug kann diene Mutter von dir einen Miet- und Essensanteil verlangen.

Ab dem 18 Lebensjahr muss der Unterhaltsanspruch selber geltend gemacht werden und zwar nicht nur bei einem Elternteil,sonder bei allen beiden,der Unterhalt ist dann direkt an das unterhaltsberechtigte Kind zu zahlen bzw.zu überweisen !

Denn ab dem 18 Lebensjahr werden beide Elternteile Barunterhaltspflichtig,der Unterhaltsanspruch wird dann vom gesamten bereinigten Nettoeinkommen berechnet,prozentual nach dem jeweiligen Einkommen des Elternteils.

Abgezogen werden aber davon das volle Kindergeld und Einkommen wie Azubi Nettolohn.

Unterhaltsanspruch besteht aber nur,wenn man auch eine Schul oder Berufsausbildung macht,sonst gibt es ab dem 18 Lebensjahr nichts mehr.

Wenn du noch bei deiner Mutter wohnst geht der Unterhalt noch da hin. Sie ist ja für den Unterhalt zuständig ^^

XC600  19.04.2014, 11:45

nee , so läuft das nicht ;) ..........der 18jährige bestimmt jetzt wohin das Geld überwiesen wird , ist allein SEINE Entscheidung ob auf sein Konto oder das der mutter....