Weitere Abstinenzkontrolle nach positiver MPU?

6 Antworten

Warum hast du denn deinen FS nicht schon wieder? Normal geht das doch ganz schnell? Die FS-Stelle kann jetzt normal nix mehr wollen aber dir ist bestimmt klar, dass du bei jeder Polizeikontrolle dabei sein wirst? Wobei ich noch nie gehört habe, dass da passiv rauchen ein positives Ergebnis brachte.

Es hiess, dass zur Zeit soviele Gutachten eingehen, die immer durchgelesen und geprüft werden müssen, dass es einige Wartezeit in anspruch nimmt.

@jinnle

keine Sorge, das ist in manchen Fsst ganz normal.

ja das können die tatsächlich machen im schreiben wird gestehen haben gegebenenfalls noch weitere gutachten erbracht werden müssen es ist eine ermässensfrage ob weiter geprüft wird man könnte auch sagen es ist abzocke denn eine posetive MPU heißt nicht das du den Füherschein wieder bekommst

die ganze Antwort von dir ist Schwachsinn

Dasomen: woher hast du denn dein "Wissen"?

Hallo jinnle,

es ist richtig das Führerscheinstelle weiteres von dir verlangen kann, rein rechtlich gesehen. ABER, die FS Stelle hat erheblich zweifel an deiner Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Da der Sachbearbeiter Bzw. die FS Stelle nicht die Mittel und Möglichkeit hat zu prüfen ob du in Zukunft weiterhin unter Cannabis ein Kfz. nutzt. Um dies zu Beantworten verlangt sie von dir ein Gutachten das diese Frage beantwortet.

Warum also sollte die FS Stelle das von ihnen verlangte Gutachten in Frage stellen, dies würde keinen Sinn machen.

So lange in deinem Gutachten am Ende steht: "Es ist NICHT zu erwarten das Herr XY......", und keine weiteren Auflagen wie Kurs oder dergleichen, bekommst du deinen FS zurück.

Gruß Geko1

rein rechtlich gesehen.

wenn das GA positiv ist gibt es rechtlich gesehen kein Grund die Fahrerlaubnis nicht auszuteilen.

wenn du mir dafür ein Gesetz nennen würdest wäre ich dir sehr dankbar

@ginatilan

Hallo ginatilan,

meines Wissens nach hat die FS Stelle die Möglichkeit ein Positives Gutachten anzuzweifeln Bzw. weitere Auflagen zu geben. U.a. weil die Aufforderung ein Gutachten beizubringen ein Behördlicher Akt ist und vom Gezetzt her nicht vorgeschrieben, deswegen auch nicht anfechtbar.

Ok, lehne mich etwas weit aus den Fenster raus, aber ich meine dies so gelesen zu haben. Bitte nicht falsch verstehen, ich finde es gut wenn meine Antworten richtig gestellt werden wenn sie nicht Ok sind, dies ist voll im Sinne des Fragestellers.

Gruß Geko1

@Geko1

Bitte nicht falsch verstehen,

tue ich bestimmt nicht, keine Sorge:-)

du hast ja auch Recht, die Fsst hat die Möglichkeit (siehe meine Antwort) ein GA anzuzweifeln.

nur, wenn das GA anerkannt wird hat die Fsst keine Möglichkeit mehr zusätzliche AB's zu verlangen.

Warum auch?

durch das GA wurde die Fahreignung ja bewiesen.

Wer diesem Ausgesetzsein nicht entkommt, wird in der Regel irgendwannn wieder voll drin sei!

Hallo jinnle

es geht jetzt nur darum, was die Führerscheinstelle sich noch einfallen lassen könne, ein positives Gutachten nicht anerkennen zu wollen.

die Fsst kontrolliert dein positives Gutachten auf Fehler, z.B ob auch die richtige Fragestellung beantwortet wurde oder ob das Institut auch den Richtlinien der FeV entspricht.

mehr macht der Sachbearbeiter nicht!!!

wenn dein Gutachten positiv beantwortet wurde gibt es kein Grund und keine Gesetz dass die Fsst weitere Schritte gegen dich einleiten könnte!!