Was gibt die Polizei an die Führerscheinstelle weiter?

3 Antworten

Hallo Makaveli

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Kann er meine Aussage bei der Polizei wegen gelegenheits Konsum einsehen oder ?

Ja

macht aber nichts, da gelegentlicher Konsum mit Trennvermögen zum Straßenverkehr legal ist.

und du wurdest ja nicht im Straßenverkehr angetroffen, oder doch?

Blut wurde keines genommen?

wenn JA, dann wird die Fsst ab einem Abbauwert von 75ng/ml sofort die MPU anordnen, das äG wäre dann umsonst

Was macht es für Unterschiede?

Richter oder Fahrerlaubnisbehörde ordnen ein fachärztliches Gutachten an. Und dabei werden eben diverse Befunde eingeholt, u.a. THC-Wert und THC-COOH-Wert und auch um zu prüfen, ob harte Drogen im Spiel sind.

Aber kann die Führerscheinstelle in die Polizeiakten hineinschauen ? Weil es wurde nur ein Schnelltest gemacht der ja Positiv war ohne konkrete Werte. Und ich will wissen ob ich dem Arzt sagen kann das ich nur einmalig konsumiert habe oder wie das abläuft?

Richter oder Fahrerlaubnisbehörde ordnen ein fachärztliches Gutachten an.

kein Richter ordnet ein äG an, das ist nicht sein Tätigkeitsbereich