Darf die Führerscheinstelle nach einem positiven ärztlichen Gutachten eine MPU verlangen?

5 Antworten

Aus der Erfahrung heraus kann ich sagen: wenn das FÄG positiv verlief wird idR keine MPU zum gleichen Thema mehr gefordert...

Anders sieht es aus wenn aus verschiedenen Gründen Zweifel an der Fahreignung bestehen, dann kann es durchaus zu einer FÄG und zusätzlichen MPU-Aufforderung kommen.

§11 FeV:

(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.(...)
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
1. wenn nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 oder Absatz 4 ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich erforderlich ist,

Wenn die Voraussetzungen dafür allgemein vorliegen, dann ja. Ein ärztliches Gutachten ersetzt keine Entscheidung.

Darf sie, wenn dennoch Zweifel an der Fahreignung bestehen. Kommt vielleicht auch auf die Umstände an, die zur Anordnung eines Gutachtens geführt haben.