Weiter unterhalt nach einbenennung?
Hallo, ich weiss nicht wie ich die Frage am besten Formulieren soll, deswegen hab ich es so gemacht. Es geht darum, das mein Freund und ich Heiraten wollen. Er möchte meinen Sohn später wenn er grösser ist Adoptieren, also wenn er selbst entscheiden kann. Jetzt haben wir uns erstmal für die einbennenung entschieden, da ich das alleinige Sorgerecht habe. Hab da mit meinen Eltern auch drüber geredet und mein Papa hat mir davon abgeraten weil er meinte das er erzeuger von dem kind dann auch ankommen kann und sagen kann das er dann auch keinen Unterhalt mehr zahlt sondern das es dann mein Mann tun kann weil der kleine jetzt auch so heisst wie er. Hat er damit recht oder muss mein Ex auch nach der Einbenennung weiter den unterhalt zahlen, bzw das jungendamt weil er nicht arbeiten geht?
2 Antworten
Die bloße Namensänderung befreit den Vater nicht von der Unterhaltspflicht. Erst nach eine Adoption erlischt die Unterhaltsverpflichtung des Erzeugers, dann ist der Adoptivvater in der Pflicht. Ich bin mir aber nicht sicher, ob auch bei alleinigem Sorgerecht eine Namensänderung ohne Zustimmung des Vaters möglich ist.
Doch das ist möglich, da hab ich mich schon im intenet schlau gemacht (unter anderem auch hier). Ich habe das sorgerecht und der kleine heisst wie ich mit nachnamen und dann kann ich das ohne zustimmung machen.
ganz klare antwort: die einbenennung ändert nichts(!) an der unterhaltspflicht des unterhaltsschuldners (also des vaters). das ändert sich erst durch eine eventuelle spätere adoption.
ok danke für die Info. Adoptieren will er den kleinen auch erst wenn er selber entscheiden kann und auch weiss was er tut, also so mit ca 10 und da ist der unterhalt schon lange ausgelaufen weil ich nur vorschuss bekomme, und der Vater von dem kleinen nie arbeiten gehen wird und wenn doch dann für ne woche und dann ist vorbei