Kann KV mir mein kind wegnehmen?

12 Antworten

Nein, so einfach ist das nicht. Warum hast Du diese Sorge? Bist Du psychisch krank oder lebt das Kind verwahrlost oder bist Du extrem jung?

Lass Dich nicht verrückt machen. Wichtig ist, dass Du Dir Leute suchst, die Dir ein bisschen beistehen, Dich unterstützen. (Eltern, Freunde, eine liebe Nachbarin, Beratungsstelle). Ich habe dein Eindruck, dass Du einfach emotionale Unterstützung brauchst. Damit Du Dir nicht so viele Sorgen machst.

Ich denke, Du kannst eher von einem gemeinsamen Sorgerecht ausgehen.

er ist vater des kindes. was spricht heute noch dagegen, dass ein vater das kind zu sich nimmt? waurm sollten die eltern das kind nicht in gemeinsamer sorge erziehen und der aufenthalt hälftig bei den eltern sein im wechsel: stichwort wechselmodell?

die alleinige erziehung der mutter und der dortige aufenthalt ist doch heute nicht mehr die absolute wahrheit und regel.

So schnell schießen die Preußen nicht.

ER entscheidet das sicher nicht. Da gibt es erstmal Gutachten wie gut du dich wirklich um das Kind kümmern kannst und ob evtl das Kindswohl gefährdet ist. Gleichzeitig wird geprüft ob es dem Kind bei ihm besser geht.

Und dann entscheidet ein Familiengericht darüber.

wenn er die vaterschaft anerkannt hat, ist er  vater mit allen rechten und pflichten. er hat das recht auf gemeinsames sorgerecht. das kann er mit dir gemeinsam beim jugendamt erklären oder bei verweigerung deinerseits kann er dies beim familiengericht einklagen.

muss er es einklagen wird dir das natürlich negativ ausgelegt.
natürlich bekommt er gsr beim familiengericht. dies beinhaltet auch das abr. das das kind bei dir lebt ist nicht in stein gehauen. er nimmt dir nichts weg, was dir eh nicht gehört. es ist euer kind, nicht das deine. wenn der vater also auch anspruch erhebt das kind bei sich zu haben, spricht dort nichts dagegen. im notfall muss ein gericht entscheiden. wenn er fakten dazu schafft, wirds wohl in seine richtung laufen. ansosten spricht doch nichts gegen dein wechselmodell: kleidung, essen, liebe kann er auch beim vater bekommen.

diesbezüglich solltet ihr eine gemeinsame lösung finden, dass wäre ein wechselmodell. das kind bleibt eine woche bei dir, dann wieder eine bei vati. später wenn es älter wird, werden die abstände größer. auf antrag wäre ein gericht dem sicher nicht abgeneigt.

Also einfach so wegnehmen kann er es nicht, und du kannst ihn nicht einfach von der Erziehung ausschließen.

Wenn er das alleinige Sorgerecht bekommen will, dann muss er über das Gericht gehen und erstmal gute Gründe anbringen (Verwarlosung etc...)

erstmal holt er sich das gemeinsame sorgerecht, dann umfangreichen umgang der immer weiter ausgebaut wird und dann ist es bis zum wechselmodell nicht mehr weit.

So leicht geht das nicht !

Dann müsste das Kindeswohl gefährdet sein und das müsste am Ende durch das Familiengericht entschieden werden ob er das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen würde.

Es würde also erst mal das Jugendamt eingeschalten und wenn es bei dir nichts zu beanstanden gibt hat er vor Gericht sehr wahrscheinlich schlechte Karten.