Vollmacht bei sorgerecht?

5 Antworten

Wenn du versuchst ihn, zu einer Vollmacht zu nötigen, bewegst du dich hart am Rand zur Straffälligkeit. Das sollte dein Anwalt dir eigentlich auch sagen.

Er muss es ja nicht unterschreiben. Aber muss man es dann eher über Anwalt machen oder persönlich probieren. Villt unterschreibt er ja freiwillig.

https://www.gutefrage.net/frage/umgang-und-sorgerecht-haben-eigl-nicht-mit-einander-zutun-aber-was-ist-wenn-vater-umgang-verweigert

Ergänzend zu meiner Antwort dort:

Kann es dann trotzdem schnell gehen das er in das Gefängnis kommt?

Dafür müsstest du Anzeige erstatten wegen Unterhaltsrechtsverletzung. Das ist aber Strafrecht und hat mit dem Familienrecht so gesehen nichts zu tun. Und deinen Unterhalt bekommst du damit auch nicht schneller...

Du bekommst Unterhaltsvorschuss? Dann reden wir über die Differenz von 102 Euro zum Mindestunterhalt über die du nicht einmal einen Titel hast... Das Verfahren würde m.E. im Sande verlaufen. Denn wenn Einer daran Interesse hat ihn vor Gericht zu bringen, dann die Unterhaltsvorschusskasse. Aber die würden ihn zivilrechtlich verklagen...

Rede mit deiner Anwältin! Sie soll sich darum kümmern, dass bei Verschleppung von Unterschriften die wichtig sind, dieser Teilbereich aus der elterlichen Sorge heraus genommen wird. Dafür hast du eine Anwältin!

Und beim Pfändungsschutzkonto kann er seine Unterhaltspflicht angeben, so dass die Summe entsprechend erhöht wird. Wenn es denn überhaupt noch was gibt was erhöht werden kann. Hat er nichts, dann gibt es nichts zu holen!

Kümmere dich in Zukunft rechtzeitig darum wenn es Unterschriften einzuholen gibt. Kommt nichts, dann Eilantrag vorm Gericht, dass man dort eine Entscheidung fällt.

Umgang: will er offensichtlich nicht. Lasse es gut sein!

Versuche eine entsprechende Vollmacht zu bekommen. Will er nicht, dann bleibt eben nur der Weg über das Gericht im Fall der Fälle. Vielleicht hat man da auch irgendwann keine Lust mehr über jeden Krams zu entscheiden und der Teil der Sorge wird ihm entzogen... Problem gelöst!

In Erziehungsfragen seid ihr euch uneinig? Bitte das Jugendamt zum gemeinsamen Gespräch. will er da auch nicht mitmachen: Pluspunkt für dich, falls es mal vor Gericht geht.

Adresse: gehe zum Einwohnermeldeamt, nimm die Geburtsurkunde mit vom Kind und erfrage sie dort. Hat er sich umgemeldet, dann könnte man sie dir dort geben. Ob man sich im Zuge von Datenschutz rausreden kann weiß ich allerdings nicht. Versuch macht klug!

Adresse benötigst du natürlich wegen des Umganges, wegen des gemeinsamen Sorgerechtes, im Krankheitsfall des Kindes, wegen Unterhaltsforderungen etc. Vielleicht eröffnet sich dem Jugendamt noch andere Möglichkeiten?!

Ohne Adresse kein Umgang. Fertig ist die Laube. Soll er klagen ;-). eine gute Gelegenheit das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beanspruchen.

Einen solchen Vater zum Umgang zwingen: ja, kannst du. Er würde ggf. auch ein Ordnungsgeld zahlen, da es nicht nur ein Sorgerecht, sondern auch eine Sorgepflicht gibt. Aber bringt dir unterm Strich was genau? Sei froh, dass er sich raus hält!

Jugendamt erschien er nie. Nachdem Urteil letztes Jahr wie der Umgang sein sollte meinte er im Januar wieder zum Jugendamt. Vergeblich fehl geschlagen. Auch Erziehung Beratung beide ein Termin gehabt. Vergeblich. Gericht erscheint er wenigstens :D

Was die Adresse betrifft ist es mir eigl egal. Er soll glücklich werden. Endweder er sagt es mir oder nicht.

Ich bin auch der Meinung das er mir beweisen sollte wenn er krank ist (ansteckend) was er hat. Den es ist unfähr wenn ich krank bin ist das Kind auch bei mir.

Ich Kämpfe ja eigl für meine Tochter das sie Umgang hat. Man merkt es Tag für Tag das sie ihren Vater vermisst. Sie weiß das er sich keine Zeit für sie nimmt. Aber sie liebt ihn trotzdem. (darf sie auch aber irgendwann versteht sie es schon)

Mein Ziel ist es das es dem Richter irgendwann zu blöd ist immer zu mit uns zusammen zu sitzen :) des wegen mach ich erneut einen Termin mit Umgang das der Richter sieht das es nur show von ihm ist und das ich nicht daran schuld bin das es nicht funktioniert.

Muss ich mal schauen was meine Anwältin dazu sagt. Ich hab keine Lust mehr auf einer Stelle zustehen.

Mir ist es mittlerweile eigl auch egal ob ich Unterhalt bekomm. Solang ich uvg bekomm. Aber in dem Fall würde ich 102 Euro jeden Monat auf Seiten legen am liebsten auf ein Bank Konto aber nicht solang er das halbe Sorgerecht hat. Allerdings rückwirkend vom Richter bekomm ich jetz nur 500 Euro. Ob die Tochter davon was hat...

Ich will das es meiner tochter leichter ist. Mit Klassenfahrten... Und Führerschein usw.

Mir ist es auch egal wie es finanziell bei ihm ist. Er wird nie wieder aus Schulden raus kommen :) er wird da nicht mehr glücklich. Würde er nicht so ein arsch sein würde ich villt auch nicht so ein arsch sein :) ganz einfach

eine vollmacht kannst du beim kv erfragen. wenn er sie gibt, dann ist das ein einverständnis seinerseits. dies kann er jederzeit wieder zurückziehen. er muss auch keine unterschriften leisten, wenn er etwas dagegen hat. das ist sein recht im rahmen des sorgerechts.

wenn er keinen unterhalt zahlt, dann kann gepfändet werden bei genügend einkommen. hat er ein pfändungsschutzkonto, dann nur bis zur höhe seines selbstbehaltes. ins gefängnis kommt er nicht. warum auch.

ob er umgang wahrnimmt oder nicht, hat nichts mit dem sorgerecht zu tun. du nennst keine gründe warum ihm das gsr entzogen werden sollte.

Zwingen werde ich ihn nicht. Ich werde ihm das schreiben ausdrucken und ihn vor Ort wenn ich ihn mal wieder sehen sollte geben und dann soll er sich entscheiden. Die Mühe macht er sich nicht, sich selbst an den PC zu setzten und die Vollmacht zuschreiben. Papierkram ist ihm egal.

Ja momentan warte ich nur darauf das ich es beantragen kann das irgendwas Vorfällt.... Den es sind keine Gründe, direkt. Aber ein Vater sollte nicht nur Umgang war nehmen können sondern auch müssen wenn es des Kind will. Den es geht um das Wohl des Kindes. Wenn das Kind nicht mehr will ist ja auch OK.

Er interessiert sich für sein Kind rein gar nicht. Er holt sie nicht... er telefoniert mit ihr nicht...

Mein Erachtens ist das nicht zum Wohl des Kindes das der Vater keine interesse zeig. Zum Wohl des Kindes darf er mit entscheiden... Wenn es hart auf hart kommt weiß ich ist er nicht da. Sieht man ja wie er sondst auch nicht in kh kommt selbst wenn er dabei war oder mit ihr rein fährt(lieber zu mir und abhaut)

Mein Kind leidet ziemlich darunter. Ich versuch sie raus zuhalten. Aber sie spürt es am eigenen Leib. Sie weiß wann Papa Tag wäre da ein Kindergarten Freund am gleichen Wochenende hat aber der geht schon ab Do bis So und da fehlt er. Da weiß sie genau ach ja bald müsste Papa mich auch holen. Sie fragt und ich antworte ob er kommt.

@Ohoooooo

umgang ist nicht bestandteil des sorgerechtes. man kann den umgang versuchen gerichtlich zu erzwingen. aber es ist auch nicht dem kindeswohl genehm, wenn es 1-2 h monatlich mit einem menschen in einem raum sitzt, der es nur tut, weil er muss und dort schweigsam die wand anstarrt und kind abblitzen lässt. ist das zuträglicher? wohl kaum.

das kind muss nichts erleiden, wenn einfach kv rausgelassen wird aus dem täglichen einerlei. wenn vater vor der tür steht, schön und wenn nicht dann gibts keine enttäuschung, wenn man keine termine erzählt, die garnicht stattfinden werden. also lass es einfach sein. das senkt die enttäuschung des kindes und es beschäftigt sich nicht weiter damit. mit steigendem alter setzt kind seine eigene bewertung seinen eltern gegenüber.

was das sorgerecht betrifft, hast du keine erfolgschancen solange kv das kind nicht schwer missbraucht oder misshandelt. bis dahin muss er nicht mal mit dir kommunizieren. für die 2-3 unterschriften im leben des kindes wird ihm keiner sorgerecht entziehen.

Natürlich kann er Dir eine Vollmacht unterschreiben für alles Mögliche. Und das würde Dir auch helfen. Aber dazu kannst Du ihn leider nicht zwingen. Ob er Dir eine solche Vollmacht gibt oder nicht, hängt allein von seinem guten Willen ab. Und damit scheint es ja leider nicht weit her zu sein. Deshalb solltest Du, wenn ein vernünftiger Kontakt mit ihm nicht möglich ist, vor Gericht das alleinige Sorgerecht fordern.

Umgang darf nur stattfinden, wenn Du seine Adresse kennst. Es geht ja nicht, dass Du am Wochenende nicht weißt, wo Deine Kinder sind. Aber auch da ist es so: wenn er den Umgang nicht wahrnimmt, kannst Du ihn nicht dazu zwingen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Meine Anwältin sagt eben das es momentan keinen Grund dafür gibt das alleinige Sorgerecht zubeantragen :(

Ich komm ihm immer so entgegen er wohnt bei seiner Freundin seine alte Wohnung ist leer aber vorm Richter sagte er das er noch dort wohne. (wahrscheinlich gemeldet) aber sein wg freund ist aus gezogen und er kann sich eine wohnung mit 1200 euro warmmiete nicht zahlen. (er hat sich bei mir auch über monate nicht um gemeldet und ich hab es dann bei der stadt angekündigt, Strafe hab es aber nicht)

Na dann bin ich ja auf der sicheren Seite wenn er mir die Vollmacht geben sollte. :) frag ich aber auch noch mal meine Anwältin :)

Anscheinend möchte er kein Kontakt mit seinem Kind dann soll er es doch komplett lassen und fertig. Ich Kämpfe solangsam nicht mehr darum das meine Tochter ihren Papa sieht. Mach ich über 1 Jahr lang und langsam reicht es. Und unterstützen bei Windelfrei werden oder so hat er auch nicht. Wenn mal paap week stand fand dann zog er ihr Windel an und am Montag fing ich erneut an.

Naja vom Richter würde alle 14 tage Sonntag ausgemacht also schlafen tut das Kind nicht bei ihm. Ich find es auch viel zu wen für das Kind aber nun gut wenn der Richter meint das des ausreicht zum wohole des Kindes :D

Tue Dir und dem Kind einen RIESENGEFALLEN:

Ab zum Anwalt mit Schwerpunkt Familienrecht!

Was anderes kann und sollte man Dir nicht anraten, wäre unseriös!

Ich bin schon vor Gericht gewesen wegen Umgang und Unterhalt. Aber bisher hat es nichts gebracht. Des wegen überlege ich über eine Vollmacht. Aber wie geht man da vor?

@Ohoooooo

Über das Familiengericht, wenn das, was festgelegt wurde, nicht funktioniert.

Du alleine kannst da nichts bis wenig ausrichten.

Was nützt Dir eine Unterschrift, wenn es danach dann immer noch nicht funktioniert.

Anwalt! Dann hast/bekommst Du auch die Adresse von dem Vollpfosten.

@alarm67

Das ich alles allein über das Kind entscheiden kann. Ich mich bei ihm nicht mehr melden muss. Ich ihm nicht hinter her renn muss wegen einer Unterschrift. :) nachdem er ja eh keine interesse hat. Der Umgang war schon 1 mal vor Gericht weil er nicht zum Jugendamt kam. Aber selbst daran muss er nicht halten. Dann waren wir wegen unterhalt und da wurde der Umgang so noch mal besprochen. Jetz mach ich den Umgang noch mal und hab vor die Vollmacht da dann hin zulegen wenn es den klappt und darf.

@alarm67

Mir geht es da sozusagen nicht um den Umgang der wird nie funktionieren. Aber da ich das alleine Sorgerecht nicht bekommen werde würde ich die Vollmacht haben wollen. Den er ist schlecht erreibar. Weil er arbeitet oder sondst was.

Allerdings weiß ich sobald ich dann sag wir haben schon was vor es hat nie funktioniert das er dann villt Widerruf macht. Und ich dann ne Strafe bekomm wenn ich ihm sein Kind nicht geben aber er will ja nur wenn er bock hat so alle halbes jahr oder so.

@Ohoooooo

das umgangsverfahren kannst du dir sparen. einer vollmacht muss er zustimmen. tut er das nicht, ist das seine entscheidung. selbst wenn er einer vollmacht zustimmt, bleibt die solange von bestand, bis er diese wieder zurücknimmt.

wozu brauchst du asr? du bestimmst doch eh 95% aller entscheidungen im rahmen der alleinigen alltagssorge die du hast, wenn das kind bei dir ist.