Steuerklasse 2 und alleinerziehende?

4 Antworten

Grundsätzlich erhalten beide Elternteile jeweils 0,5 Freibeträge - sollte der Vater seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mind. 75% nachkommen, kannst Du den vollen Freibetrag beantragen - das kannst Du auch später noch bei der Einkommensteuererklärung nachholen.

Es ist allerdings zu beachten, daß das Kindergeld bei der Ermittlung der Einkommensteuer meist günstiger ist als die Steuerentlastung durch die Kinderfreibeträge (bei Alleinstehenden bis ca. 30.000 € Bruttoarbeitslohn) - daher spielt der Kinderfreibetrag dann keine Rolle.

Bei der Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer werden allerdings Kinderfreibeträge überhaupt nicht berücksichtigt (nur beim Soli und Kirchensteuer wirken sie sich aus - sofern man beides sowieso nicht zahlt, weil man unter den entsprechenden Verdienstgrenzen liegt bzw. gar nicht erst Mitglied einer Kirche ist, würde der Kinderfreibetrag auch hier keine Rolle spielen).

Nein, Du musst dem Finanzamt nachweisen, dass Du keinen weniger als 75 Prozent des Mindesunterhalts erhältst.

Dann bekommst Du den ganzen Freibetrag.

Und beim Jugendamt bekommst du auch Unterhaltsvorschuss.

Du kannst die andere Hälfte des Freibetrages beantragen, entweder vorher (was meiner Meinung nach aber Blödsinn ist bei den Centbeträgen, die das bringt). Ich persönlich habe das einfach immer über den Steuerjahresausgleich gemacht, da gibt man an, dass der leibliche Vater nicht mindestens 75 % den Mindestunterhaltes zahlt (per Kreuzchen an der richtigen Stelle in der Anlage Kind) und schon bekommt man das volle Kind angerechnet. Bei mir lief das immer einwandfrei 24 Jahre lang bis jetzt.

Der Freibetrag wirkt sich aber nicht auf die Lohnsteuer aus, nur auf Kirchensteuer (falls Mitglied) und den Soli. 

Da dir aber jetzt ja auch Unterhaltsvorschuss zusteht, könnte es sein,dass das Finanzamt sagt, dass du ja Unterhalt erhältst.

Dafür kannst Du  jetzt Unterhaltsvorschuss beantragen. 

Und wegen der  2.Hälfte  des Kinderfreibetrages auf der "Steuerkarte" wende Dich bitte an das für Dich zuständige Finanzamt.

Desweiteren solltest Du über das JA eine Einkommensüberprüfung des Kindesvaters beantragen.

Kenji23 
Fragesteller
 22.11.2017, 22:09

Also ich habe diesen Antrag bereits gestellt. Das alleinige sorgerecht würde mir vor 4 Jahren bewilligt. Der Kindesalter sowie mein exmamn sind weder gewillt noch zahlungsunfähig.  Sprich arbeitslos. Falls das überhaupt relevant ist 

wilees  22.11.2017, 22:12
@Kenji23

Dein Mann hat unterhaltsrechtlich gesehen nichts mit Deinem Kind zu tun.

Und wenn der biologische Vater leistungsfähig ist solltest Du zusehen, dass Du einen Titel bekommst und im Bedarfsfall vollstreckst - sprich pfändest.

Für ihn besteht übrigens zumindest  bei einem minderjährigen Kind eine erhöhte Erwerbsobliegenheit.