Wechselschicht mit 56 Jahren nachdem man 35 Jahre Tagschicht gemacht hat?

2 Antworten

Mit den von Ihnen gemachten Angaben kann die Fragestellung nicht abschließend beantwortet werden.

Es wurde nur Tagschicht im Arbeitsvertrag vereinbart:

Wurde im Arbeitsvertrag nur Tagschicht vereinbart, kann der Arbeitgeber Sie nicht ohne Ihr Einverständnis in Wechselschicht arbeiten lassen. Vertragsänderungen sind nur möglich, wenn beide Vertragspartner damit einverstanden sind. Will Ihr Arbeitgeber gegen Ihren Willen erzwingen, dass Sie in Wechselschicht arbeiten, müsste er zum Mittel der Änderungskündigung greifen. Spricht Ihr Arbeitgeber eine Ämnderungskündigung aus, sollten Sie sich sofort an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Es wurde auch Bereitschaft zur Schichtarbeit im Arbeitsvertrag vereinbart:

In diesem Fall könnte Ihr Arbeitgeber Sie anweisen, dass Sie in Wechselschicht arbeiten müssen. Allerdings wäre zu prüfen, ob nicht ein jüngerer Mitarbeiter, an Ihrer Stelle von Tag- in Wechselschicht wechseln muss. Gibt es noch andere Arbeitsplätze in Tagschicht, die mit Ihrem Arbeitsplatz vergleichbar sind, können Sie verlangen in Tagschicht zu verbleiben.

Ich empfehle Ihnen dringend, dass Sie sich an den Betriebsrat (so vorhanden), an die Gewerkschaft (wenn Sie Mitglied sind) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

P. K.

Was Steht in Deinem Arbeitsvertrag? Ist dort schon festgelegt, das Du in Wechselschichten arbeiten sollst? Wenn andere Arbeitszeiten vertraglich fixiert sind geht das nur über eine Änderungskündigung. Und die ist in Deinem Alter nicht so einfach durchzusetzen.

Habt ihr einen Betriebsrat? Wende Dich an ihn und schildere Dein Problem. Er wird Dir nach Möglichkeit helfen.

Maximilian112  18.09.2011, 14:21

Ich nochmal:

Im Arbeitszeitgesetz ist festgelegt, daSs Du bei ärztlicher Untauglichkeit auf einen Tagarbeitsplatz bestehen kannst.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html

Es muß im Betrieb natürlich möglich sein. Auch hier ist eine Arbeitnehmervertretung gefragt.