Nicht verschuldete Minusstunden nacharbeiten?

4 Antworten

Für die Minusstunden bist Du nicht verantwortlich. Dein Vertrag lautet auf 30 Wochenstunden. Wenn Du Deine Arbeitskraft für diese Zeit anbietest, mangels Arbeit aber nicht arbeiten kannst, ist das das Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Er befindet sich dann nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Das bedeutet, dass Du so bezahlt werden musst, als hättest Du gearbeitet. Diese Stunden müssen auch nicht nachgearbeitet werden. Geschweige denn eine Verrechnung mit Urlaubstagen.

Wenn es keine Vereinbarung (arbeitsvertraglich, tariflich oder mit Betriebsvereinbarung) bezüglich eines Zeitkontos gibt, hat Dir Deine Chefin die vertraglich festgelegten Stunden zu bezahlen und nach § 7, Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz den Resturlaub abzugelten (falls Du ihn nicht mehr nehmen kannst)

Wilma74 
Fragesteller
 14.11.2012, 18:49

Danke für die Antwort. Es gibt im Vertrag keine schriftliche Vereinbarung was ein Zeitkonto betrifft.

sie darf dir deine von ihr "verschuldeten" minusstunden nicht mit den übrig gebliebenen Urlaubstagen verrechnen! geh zur arbeiterkammer

Da hilft nur, wie schon Liederbuch schreibt, ein Besuch beim Anwalt (für Arbeitsrech).

Liederbuch  14.11.2012, 07:18

Vielen Dank!

Da solltest du lieber einen Anwalt befragen, der sich mit sowas auskennt.