Nicht verschuldete Minusstunden nacharbeiten?
Hallo, Ich Arbeite seit 3 1/2 Monaten in einer Ergotherapeutischen Praxis und habe nun meinen Vertrag gekündigt, Meine mir zustehenden Urlaubstage will die chefin nun mit entstandenen Minusstunden verrechnen. Diese Minusstunden resultieren unter anderem daraus, das von mir Termine für bestimmte Patienten, bzw, für eine Gruppe die aber im nachhinein nie entstanden ist oder auch ein einarbeitungstermin von seiten der cheffin, der zwar bei der berechnung der Wochenstunden berücksichtigt wurde, aber auch hier nur 1 mal in der gesammten Zeit eingehalten wurde.. weiterhin durch Krankheitsbedingte ausfälle von Patienten. Im Vertrag selber steht nur,
Arbeitsentgelt 1. Die Arbeitnehmerin erhäIt ein monatliches Bruttogehalt von EUR 1570,- das zwölfrnal im Jahr zur Auszahlung kommt. 2. Für Hausbesuche, die von der Arbeitnehmerin mit dem eigenen PKW durchgefrbrt werden, werden pro gefahrenem km 0-30 EUR gezahlt- 3. Eine Abtretung / Verpftindung des Arbeitsentgeltes ist nur mit vorheriger Zustimmung der Arbeitgeberin zulässig. 4. Zahlungen von Gratifikationen, Zuschüsser, Prämien u. ä. Zuwendungen liegen im freien Ermessen der Arbeitgeberin und betränden keinen Rechtsanspruch für die Zukunft, weder dem Grundi noch der Höhe nach" auch wenn die Zahlungen wiederholt ohne ausdrtüklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgen. S. Die überweisung des Gesamtgehaltes/-lohnes auf das von der Arbetimehmerin angegebene Konto erfolgt jeweils am Monatsende'
s5 Arbeitszeit 1. Die wöchentliche Arbeitszeit betägt 30 Stunden, welche auf fünf Tage /Woche aufgeteilt wird 2. Die Arbeitszeit wird entsprechend den betrieblichen Erfordernissen der Arbeitgeberin festgelegt. Notwendige Mehrarbeit, die von der Vorgesetzten angeordnet wird, ist von der Arbeitnehmerin zu leisten.
Wie sieht die Rechtslage aus?
4 Antworten
Für die Minusstunden bist Du nicht verantwortlich. Dein Vertrag lautet auf 30 Wochenstunden. Wenn Du Deine Arbeitskraft für diese Zeit anbietest, mangels Arbeit aber nicht arbeiten kannst, ist das das Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Er befindet sich dann nach § 615 BGB in Annahmeverzug.
Das bedeutet, dass Du so bezahlt werden musst, als hättest Du gearbeitet. Diese Stunden müssen auch nicht nachgearbeitet werden. Geschweige denn eine Verrechnung mit Urlaubstagen.
Wenn es keine Vereinbarung (arbeitsvertraglich, tariflich oder mit Betriebsvereinbarung) bezüglich eines Zeitkontos gibt, hat Dir Deine Chefin die vertraglich festgelegten Stunden zu bezahlen und nach § 7, Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz den Resturlaub abzugelten (falls Du ihn nicht mehr nehmen kannst)
Danke für die Antwort. Es gibt im Vertrag keine schriftliche Vereinbarung was ein Zeitkonto betrifft.
sie darf dir deine von ihr "verschuldeten" minusstunden nicht mit den übrig gebliebenen Urlaubstagen verrechnen! geh zur arbeiterkammer
Da hilft nur, wie schon Liederbuch schreibt, ein Besuch beim Anwalt (für Arbeitsrech).
Vielen Dank!
Da solltest du lieber einen Anwalt befragen, der sich mit sowas auskennt.