Wechselmodell, gemeinsames Sorgerecht, Vereinsmitgliedsschaft alleine kündigen
Hallo, vor 4 Jahren habe ich meinen Sohn bei einem Verein angemeldet und allein den Vertrag unterschrieben. Bis dato hatte der Vater nur sporadischen Kontakt zu seinem Sohn. Jetzt löst sich der Verein sozusagen auf und tritt in eine Spielgemeinschaft mit einem anderen Verein. Da ich aus beruflichen Zeitgründen meinen Sohn nicht zum Training bringen und abholen kann, wollte ich ihn abmelden und in einem Verein, welchen er auch selber mit Fahrrad erreichen kann, anmelden. Jetzt stellt sich der Vater quer und sagt mir, dass ich alleine nicht kündigen darf. Meine Frage ist, darf ich kündigen, da ich den Vertrag allein unterschrieben habe? Mein Sohn, trotzt Wechselmodell seit einem halben Jahr, bei mir gemeldet ist? Vielen Dank für die Antwort.
4 Antworten
du hast den vertrag unterschrieben, du löst den vertrag auch auf. du kannst auch den neuen vertrag abschließen, musst aber damit leben, dass der vater die teilnahme in seiner umgangszeit des wechselmodells verbietet und einen anderen verein nimmt.
Das ist völliger Unsinn.
Das ist ein privatrechtlicher Vertrag, den kann nur auflösen, wer ihn auch unterschrieben hat.
Du hast unterschrieben - nur Du kannst kündigen.
PLUS - dies fällt unter Alltagsangelegenheiten, dies darf das Elternteil entscheiden, bei dem sich das Kind aktuell aufhält.
§ 1687Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Was will der Kindsvater dagegen unternehmen? Er hat ja auch nicht gemeckert, als der Beitrittsvertrag von dir alleine unterschrieben wurde. Vermutlich will sich der Kindsvater wichtig machen und so tun, als würde ohne ihn nichts gehen. Unterschreib die Kündigung und falls eine Lastschrift für den Sportverein besteht, so kündige auch diese. Er kann nichts dagegen unternehmen.
wenn du den vertrag alleine unterschrieben hast kannst du ihn auch alleine kündigen.
auch wenn der verein was gegen die kündigung haben sollte musst du nicht in den neuen verein eintreten. damit würde der vertrag automatisch mit auflösung enden