Bin ich an den Vertrag gebunden?

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Hallo!

Also mal langsam...

Dein Vater hat, als du noch minderjährig warst, einen Vertrag mit einem Verein geschlossen. Dadurch bist du Mitglied in dem Verein geworden, als Gegenleistung musst du einen Mitgliedsbeitrag bezahlen.

Zunächst ist doch fraglich, ob der Vertrag zustanden gekommen ist, und für bzw. gegen wen er Wirkungen entfaltet.

Auf der einen Seite ist der Verein aufgetreten (er wurde vertreten, aber von der Wirksamkeit der Vertretung gehe ich jetzt mal aus). Auf der anderen Seite ist dein Vater aufgetreten, der einen Vertrag für dich schließen wollte. Dazu braucht dein Vater nach § 164 I, II BGB vor allem Vertretungsmacht. (Alle anderen Voraussetzungen werden mangels Sachverhalt vorausgesetzt).

Diese Vertretungsmacht hat er, als dein gesetzlicher Vertreter, aus §§ 1592, 1626 I, 1629 I BGB. Er konnte somit einen Vertrag in deinem Namen schließen. Dieser Vertrag ist also zunächst mal wirksam geschlossen worden.

Er könnte jedoch genehmigungsbedürftig sein nach § 1822 Nr. 5 Alt. 3 BGB. Jedoch ist in dem Vertrag (vermutlich) eine Kündigungsfrist von nicht mehr als einem Jahr festgeschrieben und es bestand somit die Möglichkeit der Kündigung nach Eintritt der Volljährigkeit. Ein Genehmigungserfordernis ist demnach nicht gegeben.

Der Vertrag könnte durch eine Kündigung unwirksam geworden sein. Eine Kündigung ist aber hier eher nicht ersichtlich. Er könnte auch durch Fristablauf unwirksam geworden sein. Aber auch ein Fristablauf ist nicht ersichtlich.

Der Vertrag ist somit immer noch wirksam und die Pflichten aus dem Vertrag sind immer noch zu erfüllen.

Die Tatsache, dass bisher dein Vater gezahlt hat, ist für den Bestand des Vertrages irrelevant.

Fraglich ist jedoch in welcher Höhe die Pflichten zu erfüllen sind. § 1629a BGB beschränkt die Haftung für Verbindlichkeiten für derartige Verträge auf das Vermögen, was zu Beginn der Volljährigkeit vorhanden war. Wie groß das ist/war kannst nur du selbst sagen. Da du vermutlich kein Inventar hast (eines anzulegen ist auch eher unüblich) hast du jedoch auch keinen Nachweis für eine evtl. Behauptung, dass dieses Vermögen nunmehr aufgebraucht sei.

Fazit:

Der Vertrag ist immer noch wirksam und die Pflichten daraus sind zu erfüllen. Wenn man nicht von einem Vertrag zugunsten Dritter ausgeht (was ich hier eher für unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, erachte), dann hast du die Mitgliedsbeiträge weiterhin zu entrichten.

Wie immer: Keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit ;-)

ja, dein vater wird dich vorher damals gefragt haben ob du angemeldet werden möchtest, aber warum hat dein vater dir nicht vorher gesagt das er nichtmehr zahlt ? der verein ist berechtigt beiträge einzuziehen, wenn keine kündigung geschickt wurde oder du noch in der kündigungsfrist bist

der vertrag läuft aber auf den vater und nicht auf das kind das war damals nicht befugt einen vertrag zu machen und das kind hat keine vertragliche vereinbarung gemacht

@m00nkuh

Der Vater kann das Kind vertreten und in dessen Namen Verträge abschließen.

Das kommt darauf an, ob dein Vater auf eigenen Namen einen Vertrag zu deinen Gunsten abgeschlossen hat, oder als dein gesetzlicher Vertreter einen Vertrag in deinem Namen abgeschlossen hat.

Was hier der Fall ist, hängt davon ab, was genau auf dem Antragsformular steht.

Mist... Du warst schon wieder schneller mit deiner Antwort ;-)

@Grinzz

Na ja, meine war ja auch wesentlich kürzer. :)

Mal unabhängig von der rechtlichen SItuation, ich würde als erstes an den Verein schreiben (oder sie anrufen) und denen die Situation erklären, Die werden ja auch wissen, dass Du da in den letzten Jahren nicht aufgetaucht bist, wenn Du nicht mal mehr wusstest, dass Du MItglied bist.

Ich würde erklären, dass Du davon ausgehst, dass der Vertrag, den Dein Vater unterzeichnet hat, für Dich nicht bindend ist, zumal Du ja auch deren Angebote/Leistungen seit Du volljährig bist nicht in Anspruch genommen hast. In den meisten Fällen lässt sich so etwas gütlich regeln.

Viel Erfolg.

Nein, bist du nicht. Oder hast du deine schriftliche Einwilligung gegeben? Dann wärst du allerdings verpflichtet.