Fitnessvertrag v. Jugendlichen kündigen - müssen beide Elternteile unterschreiben?

7 Antworten

Die Mutter hat einen Vertrag mit dem Studio geschlossen.

Dieser hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Wenn dieser fristgerecht gekündigt werden soll, reicht die Unterschrift der Mutter aus.

geteiltes Sorgerecht sagt lediglich aus,

„Geteiltes Sorgerecht“ ist eine andere Bezeichnung für „gemeinsames Sorgerecht“. Es handelt sich also um den gesetzlichen Regelfall, dass die Eltern verheiratet sind und sich zusammen um ihr Kind kümmern (§ 1627 BGB). Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, fällt zunächst der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Der Vater hat lediglich ein Umgangsrecht. Er kann aber beim Jugendamt geteiltes Sorgerecht beantragen. Dazu gibt er einfach eine Sorgerechtserklärung ab, die von der Mutter des Kindes unterschrieben ist.

https://www.advocado.de/ratgeber/familienrecht/sorgerecht/geteiltes-sorgerecht.html

Für die Kündigung ist somit nicht die Unterschrift des Vaters erforderlich

Mit wem wurde der Vertrag konkret geschlossen?

Steht sohnemann im Vertrag als Vertragspartner drin oder sie?

Das ganze nicht für mich auf den ersten Blick nach einem betrugsversuch.

Der Sohn steht als Mitglied drin, die Mutter hat Ihre Bankverbindung angegeben und unterschrieben.

Meiner Meinung nach ist der Vertrag für das Kind nur mit beiden Unterschriften gültig oder dann wenn die Mutter eine Vollmachtsübertragung des Vaters vorweisen kann.

Allerdings ist die Rechtfolge kein ungültiger Vertrag, sondern die Mutter wird Vertragspartner anstelle des Kindes.

https://dejure.org/gesetze/BGB/177.html

Ich denke dass ich dich da ausnahmsweise einmal korrigieren muss. Es gibt hier für mich keine Anzeichen für eine Vertretung. Der Vertrag wurde von der Mutter im eigenen Namen geschlossen

@uni1234

Gibt hier meiner Meinung nach 2 Varianten.

Entweder hat die Mutter einen Vertrag zugunsten Dritter geschlossen, wie du es siehst, oder

die Mutter hat als Vertreterin ihres Sohnes einen Vertrag für ihn geschlossen und ihr Konto dient lediglich dazu das Geld des Sohnes zu überweisen, da er kein geeignetes Konto besitzt.

Ich habe mich für die zweite Möglichkeit entschieden, da die Mutter sich ja darauf beruft, dass ihre Vertretung des Sohnes ohne Vertretungsmacht abgelaufen wäre. Das würde nur Sinn machen, wenn sie in fremdem Namen gehandelt hätte.

@AnglerAut

Dass sich die Mutter darauf beruft, halte ich für unerheblich. Es kommt auf die Sicht eines objektiven Empfängers im Zeitpunkt der Erklärung an. Was die Mutter danach behauptet, kann allenfalls als Indiz für die eine oder andere Auslegung herangezogen werden. Meiner Meinung nach sprechen einige Umstände für den Vertragsschluss durch die Mutter. Aber das kann man auch anders sehen, da gebe ich dir Recht.

@uni1234

Grundsätzlich hast du mit der objektiven Empfängersicht natürlich recht.

In der Annahme, dass es sich um einen realen Fall handelt interpretiere ich hinein, dass die Mutter Gründe für ihre Behauptung mit der Vertretung hat.

Ist der Fall theoretisch, dann gibt der Sachverhalt das natürlich nicht Verbund ich gehe komplett mit dir konform.

bei gsr müssen in dem fall beide eltern unterschreiben, da sie das kind gemeinsam vertreten. da hier nur die mutter unterschrieben hat, ist der vertrag ungültig, da die unterschrift des vaters fehlt. wenn du googelst, kommst du allein auf die lösung.

Wie soll das Fittnessstudio das wissen? Müssen die pauschal beide Eltern unterschreiben lassen?

Was wenn die Eltern das Sorgerecht gar nicht besitzen, aus welchen Gründen auch immer? Muss das Studio das prüfen, wie?

Also müssen wir bei allen Jugendlichen-Mitgliedschaften immer die Sorgerechtserklärung verlangen, schauen ob geteilt oder nicht und dann beide Eltern unterschreiben lassen??

Das ist Falsch.
Die Mutter hat unterschrieben also haftet sie auch dafür.

@IxBetaXI

nein es müssen bei minderjährigen beide unterschreiben. daran ist nichts falsch.

@markusher

Bei einem Vertrag für ein Fitnessstudio sicher nicht.
Bei wichtigen dingen geb ich dir recht.

@IxBetaXI

es müssen beide eltern unterschreiben bei gsr. unterschreibt einer nicht, ist der vertrag unwirksam.

Ich gehe davon aus, dass ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde, und zwar zwischen der Mutter und dem Fitnessstudio. Wenn die Mutter ihre Kontodaten angibt und den Vertrag unterschreibt, sehe ich keinen Grund, den Minderjährigen zum Vertragspartner zu erklären.

Auf die Minderjährigkeit des Kindes kommt es damit vorliegend nicht an. Vielmehr wurde wohl ein sogenannter Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) zwischen der Mutter und dem Studio geschlossen, von dem das Kind profitieren soll.