Unterhaltszahlung, Wechselmodell und Hartz4?

6 Antworten

Dein Freund ist der Vater für das Kind, oder. Nur weil die zwei nicht mehr zusammen leben, ist er doch seinem Kind gegenüber verpflichtet, dafür zu sorgen, das das Kind leben kann, oder??

Ob die Mutter arbeitet ja oder nein, kann Dir realitiv egal sein, Das wird erst interessant, wenn das Kind 18 wird, weil dann sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. 

Du wußtest doch, das Dein Freund ein Kind hat, und dann sagt der normale Menschenverstand auch, das er Unterhalt zahlen muss. oder???

Und ob das Kind im Wechselmodell lebt, ist realitiv egal. Solange das Kind bei der Mutter lebt, bzw gemeldet ist, wird Dein Freund, jeden Monat ganz artig Unterhalt überweisen dürfen.

Für die Kindsmutter muss er keinen Unterhalt zahlen  !

Das käme nur dann in Betracht,wenn das Kind das 3 Lebensjahr noch nicht erreicht hätte und die Mutter das Kind selber betreuen möchte bzw.auch über das 3 Lebensjahr hinaus,wenn es wegen einer Krankheit weiterhin auf die Betreuung der Mutter angewiesen wäre.

die kindesmutter muss keinen unterhalt zahlen, da sie nicht leistungsfähig ist und das kind bei ihr lebt. der vater muss unterhalt zahlen, da kind bei mutti wohnt, er arbeiten geht und kind bei mutti gemeldet ist. er zahlt auch nicht die differenz zwischen alg2 und seinem gehalt, sondern das was er laut düsseldorfer tabelle zahlen muss.

es gibt keine gerechte kostenaufteilung bei alg2. der umgangselternteil zahlt unterhalt, sonst hätte kind zwei meldeadressen, dann müsste neu verhandelt werden. war kv denn schon beim anwalt und hat dies prüfen lassen? was mischt du dich eigentlich da ein?

zudem die familie der km überhaupt nichts mit dem unterhalt des kindes zu tun haben.

ente610 
Fragesteller
 18.02.2016, 18:19

Wechselmodell bedeute,t das kind lebt bei beiden. und Hartz4 ist kein Grund nicht Unterhalt zahlen zu müssen, solange man nicht berufsunfähig ist, ist die Mutter dazu verpflichtet.Eltern haben eine sogenannte gesteigerte Unterhaltspflicht. Das bedeute auch,
dass der unterhaltspflichtige Elternteil seine Arbeitskraft einsetzen
muss, um das nötige Geld zu verdienen. Wer nicht arbeitet, obwohl eine "reale Beschäftigungschance" besteht, kann demnach nicht einfach auf fehlendes Einkommen verweisen.

maja11111  18.02.2016, 18:22
@ente610

das kannst du ja gerne so sehen. die wirklichkeit sieht aber anders aus, wie du gerade erkennst. die mutter arbeitet nicht, ist arbeitslos und versorgt das kind. somit ist sie aufgrund alg2 nicht leistungsfähig. wenn hier unterhalt fließt seitens des vaters, bedeutet es, dass kein wechselmodell exakt 50/50 vorliegt, dann würde garkein unterhalt mehr fließen - egal in welche richtung.

sicher hat jeder der eltern dem anderen gegenüber erhöhte erwerbsobligenheit. wenn die mutter aber nix findet, selbst wenn, dann heißt es nicht, dass sie dann in der lage zu zahlen. da unterhalt gezahlt wird, reden wir von einem 49/51 modell. heißt der vater hat umgang, die  mutter betreut prozentual mehr.

du solltest dich aus den sachen der eltern einfach raushalten. es geht dich nichts an und wie man sieht hast du keine ahnung.

StefanKfg  20.12.2016, 17:00
@maja11111

50/50 Wechselmodell bedeutet nicht, dass die Elternteile nicht mehr barunterhaltspflichtig sind. Da jedoch beide Elternteile zu gleichen Teilen Naturalunterhalt gewähren, muss lediglich berechnet werden, wieviel jeder Elternteil zum Barunterhalt beitragen muss. In Abhängigkeit des jeweiligen Elterneinkommens.

Unterhalt für die Mutter muss er nur in zwei Fällen zahlen: Entweder, wenn das Kind noch keine drei Jahre alt ist, oder wenn die Kindesmutter wegen des Kindes keine Arbeit finden kann (was sie nachweisen müsste).

Unterhalt für das Kind (Kindesunterhalt) muss er zahlen, weil er der Vater des Kindes ist. Bei einem Wechselmodell muss er aber nicht den vollen Unterhalt zahlen.  Er kann die Ersparnisse abziehen, die bei der Mutter dadurch eintreten, dass das Kind zwei Wochen im Monat nicht bei ihr ist (im wesentlichen also anteilige Essenskosten).   

maja11111  19.02.2016, 10:55

so ein unsinn. er muss den vollen unterhalt zahlen. es gibt im gesetz kein wechselmodell. es gibt ein dem nahekommendes umgangsmodell, wie hier erwähnt wird. die mutter hat keine ersparnisse. er muss den unterhalt lt. düsseldorfer tabelle zahlen und zwar in voller höhe.

StefanKfg  20.12.2016, 16:53
@maja11111

Es gibt aber massig Rechtsprechungen zu diesem Thema. Und natürlich hat die Mutter Ersparnisse, wenn sich das Kind die Hälfte des Monats im Haushalt des Vaters aufhält (z. B. Lebensmittel). Des Weiteren kann berücksichtigt werden, dass der Vater Wohnfläche für das Kind zur Verfügung stellt. Auch das Kindergeld kann - sofern die Mutter das Kindergeld erhält - voll auf den Unterhaltsbedarf angerechnet werden.

Das Gesetz (BGB) hat das "Wechselmodell" gar nicht geregelt, es wird davon ausgegangen, dass derjenige, bei dem das Kind nicht lebt (nicht gemeldet ist) barunterhaltspflichtig ist (Anhaltspunkt: Düsseldorfer Tabelle).

Also ist dein Freund barunterhaltspflichtig (dem Kind gegenüber bis zum Ende der ersten Ausbildung), der Kindsmutter bis zum dritten Geburtstag des Kindes.

Es ist nicht deine Aufgabe, den Arbeitswillen der Kindsmutter zu beurteilen.