Wechselmodell einklagen?

8 Antworten

Du kannst beim Jugendamt einen Beratungstermin machen, aber das kann die Fronten verhärten, weil die Deine Frau befragen werden. Besser vielleicht, Du kündigst ihr dies an, um neue Gesprächsbereitschaft zu bekommen?

die klage auf ein wechselmodell bei ablehnung der mutter wird für dich ins leere verlaufen. du hast das recht auf umgang:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen sommerurlaub

das ist so der gängige umfang den du einfordern kannst. du hast weiterhin die pflicht unterhalt zu zahlen und das warst. alle infos für das kind kannst du dir bei schule/kinderarzt selbst einholen und das wars. für das kind ändert sich nichts

Das Kind ist 13und damit auch alt genug selbst zu äußern es es möchte. Also solltest du ihr klar verdeutlichen, dass sie sich mit ihrer Verweigerung auch gegen den Willen des Kindes stellt. Und es wäre doch mehr als unschön, wenn man ihn vor Gericht zerrt, oder?

Also versuche dich nochmal in Ruhe mit ihr hin zu setzen. Am Besten auch gleich das Kind dazu holen, denn um das Kind geht es ja schließlich! Und wenn Beide arbeiten und in etwa gleich viel verdienen, dann gibt es auch kaum Gezänk um den Unterhalt.

Wovor hat sie also Angst? Das das Kind sich irgendwann ganz entscheidet bei dir zu leben? Auch das könnte passieren!

Vielleicht solltest du ihr auch sagen, dass das Kind genauso gut bei dir ganz wohnen kann und sie dann "nur" das entsprechende Umgangsrecht hat. Wäre ihr das lieber?

Ob das Jugendamt eine große Hilfe ist sei mal dahin gestellt. Aber ein guter Anwalt kann mit dir eine entsprechende Strategie ausarbeiten.

Aber wie gesagt: im Vorwege solltet ihr es nochmals zu Dritt besprechen und Für und Wider durchsprechen. Gerade wenn du nicht weit weg wohnst, dann wäre es doch ideal! Und das Kind ist alt genug mal eben zu Mama oder zu Papa zu gehen wenn ihm danach ist.

Ein Anwalt erleichtert dir so einiges, ist aber auch nicht kostengünstig, zumindest wenn man als Leistungsfähig gilt und keinen Anspruch auf einen kostenlosen Beratungsschein für einen Anwalt hat, den man beim zuständigen Amtsgericht mit wenig Einkommen auf Nachweis bekommen könnte.

Wie wäre es, wenn ihr mal euer Kind fragte und euch keinen Rosenkrieg liefert. Fragt mal den Jungen, ob er das überhaupt will, ich würde nicht irgendwie jede Woche wo anders sein. Nur weil er bei beiden sein will, heißt das nicht, dass er alle Woche wo anders leben möchte.