Wechselmodell einklagen - Kind - Umgangsrecht?

5 Antworten

Auch gegen den Willen des anderen Elternteils ist eine Durchsetzung des Wechselmodells möglich. Dazu gibt es bereits Gerichtsentscheide.

Dennoch sollte man im Vorwege immer das Gespräch suchen um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Und wenn es um den Unterhalt geht: es ist nicht so, dass nun kein Unterhalt mehr fließt. Der besser verdienende Elternteil bleibt auch weiterhin in der Pflicht! Gerechnet wird dann ähnlich wie bei volljährigen Kindern.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/unterhaltszahlungen-im-wechselmodell/04/

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bgh-wechselmodell-zur-kindesbetreuung-auch-gegen-willen-eines-elternteils-moeglich

Fey64 
Fragesteller
 15.04.2020, 09:20

Wie meinst du, auch wenn wir uns den kleinen 50:50 zeitlich Teilen muss ich der Mutter Unterhalt zahlen ? Sicher ? Ich verdiene 1/3 mehr wie Sie.

Fey64 
Fragesteller
 15.04.2020, 09:28
@Kessie1

Habe es gesehen, sollte aber deulich geringer ausfallen dann. Zahle aktuell 286€ im Monat

Kessie1  15.04.2020, 09:30
@Fey64

Also Stufe 2 nach Düsseldorfer Tabelle. Der Satz erhöht sich mit dem 6.ten Lebensjahr des Kindes. Kindergeld erhöht sich voraussichtlich ab 1.1.2021. Aber letztendlich sollte es ja nicht um Geld gehen, sondern um das Kind ;-).

Fey64 
Fragesteller
 15.04.2020, 09:33
@Kessie1

Mir geht es um beides. Das Kind hat nichts von dem Geld außer essen. Klamotten etc. kaufe obwohl ich seiner Mutter diesen Unterhalt zahle trotzdem Ich. !Lieber behalte ich das Geld und kaufe meinem Sohn noch mehr.

Kessie1  15.04.2020, 09:39
@Fey64

Es ist halt die Frage, wie viel du wirklich "sparst". Der Selbstbehalt liegt derzeit bei 1400 Euro. Liegt sie drunter, ist sie eh raus und du trägst deinen Anteil, je nach Leistungsfähigkeit, wie gehabt.

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/wechselmodell-and-unterhalt.html

Der Vorteil liegt dann darin, dass du die Klamotten bei dir behältst und dein Kind dann bei dir davon profitiert.

Ihr solltet vielleicht vorab doch erstmal zu einem gemeinsamen Gespräch zusammen finden. Es geht ja anscheinend um grundlegende Dinge. Und da vorm Familiengericht Anwaltszwang herrscht, kannst du natürlich auch im Vorwege einen Anwalt befragen. Ein Erstgespräch kostet um die 250 Euro. Du kannst es auch mit einem Beratungsschein über das Amtsgericht versuchen. Der Anwalt kann dir dann auch sagen, ob du Prozesskostenhilfe bekommen würdest bei deinem Einkommen und berechnet genau, was du tatsächlich zahlen müsstest.

Fey64 
Fragesteller
 15.04.2020, 09:46
@Kessie1

Um die Kosten beim Gericht geht es mir nicht, da ich versichert bin. Sie verdient 1000€ und ich ca. 2000€. Weiß nicht genau was du damit meinst sie wäre raus wenn sie unter 1400€ verdient.

Kessie1  15.04.2020, 10:10
@Fey64

Es wird das gemeinsame bereinigte Netto als Grundlage genommen. Wenn sie jetzt 1000 Euro hat, du 2000 Euro (wir tun mal so, als wäre es schon das bereinigte Netto), dann wäre die Grundlage 3000 Euro für das Kind. Laut Düsseldorfer Tabelle sind das 425 Euro Bedarf.

Von deinem Einkommen wird der Selbstbehalt abgezogen und von ihrem Einkommen ebenfalls: 2000 - 1400 = 600 / 1000 - 1400 = -400

Sie ist gar nicht leistungsfähig! Also bleibt die Hauptlast weiterhin bei dir, da du 600 Euro "übrig" hast.

Weil du die Kosten für das Kind, während deiner Betreuungszeit allein trägst, darfst du zur Ermittlung deiner Ausgleichspflicht die Hälfte des Regel-Bedarfs abziehen.

425 : 2 = 212,50 Euro

Davon halbes Kindergeld runter: 212,50 - 102 Euro = 110,50 Euro

Das wäre der Betrag den du an sie zahlen musst. Du "sparst" aber so gesehen nicht wirklich viel, da du das Kind natürlich auch jetzt viel mehr beköstigen musst, zum Kindergarten fährst, mehr Wasser, Heizung, Strom verbrauchst, ein zweites Kinderzimmer einrichten musst etc. Hast du beispielsweise das Kind nun an 4 Tagen voll bei dir, dann sind es dann 14 Tage - also 10 Tage mehr.

BBPB21  15.04.2020, 13:11
@Fey64

Ach, und die Miete, Strom, Heizung, Nebenkosten usw. das zahlst auch alles Du?

BBPB21  15.04.2020, 13:15
@Kessie1

Der Bedarfskontrollbetrag ist nicht der Selbstbehalt.

Einem Elternteil, dass die Kleidung des Kindes einbehält, wenn es zum anderen Elternteil geht, dem wird kein Wechselmodell zugesprochen. Das kannst Du vergesen.

Mit seinem Gehalt bekommt er keinen Beratungsschein.

BBPB21  15.04.2020, 13:15
@Fey64

Sie liegt unter ihrem Selbstbehalt. Das wird nix mit Unterhalt sparen.

Fey64 
Fragesteller
 16.04.2020, 00:57
@BBPB21

Dann muss sie mehr arbeiten gehen. Sie wird automatisch dann mehe verdienen. Denke schon das das was wird mit Unterhalt sparen. Müsste mich halt mal anwaltlich beraten lassen :-)

Fey64 
Fragesteller
 16.04.2020, 00:58
@BBPB21

Wer zahlt meine Miete, Strom, Nebenkosten eigentlich ?

BBPB21  16.04.2020, 16:05
@Fey64

Darum geht es nicht. Es geht um den Miet-, Strom- und Nebenkostenanteil vom KInd. Dafür ist der Unterhalt ebenfalls gedacht.

Woher willst Du denn wissen, ob ihr Arbeitgeber da überhaupt mitspielt?

Das kommt doch sehr auf euren Verdienst an, ob da noch Unterhalt zu zahlen ist oder nicht.

Das Kind muss bei beiden Eltern monetär gleichgestellt werden. D.h. wenn Du mehr verdienst als sie, musst Du zu ihrer Hälfte des Unterhalt noch einen Obulus zusteuern, damit sie dasselbe Geld wie Du fürs Kind zur Verfügung hast.

Ich kenne das Gericht an Deinem Wohnort nicht.

Es gibt Richter, die sich auch auf ein Wechselmodell einlassen, wenn die Eltern zerstritten sind.

Das Gros der Richter wird sich aber gegen ein Wechselmodell entscheiden, wenn nicht beide Elternteile damit einverstanden sind.

Ich empfehle ein Gespräch mit eurem Jugendamt. Die können Dir meist sagen, ob das Chancen hat durchzugehen oder nicht.

Auch wenn du es anders siehst, dein Plan ist ziemlich ... einseitig. Wenn du mehr Zeit mit dem Kleinen verbringen willst, musst du "Opfer" bringen statt einfach die Unterhaltszahlungen einzustellen.

Lass sie weiterlaufen, deine Ex wird nicht über Nacht einen ähnlich gut bezahlten Job finden wie du, und ihre Ausgaben werden kaum sinken, nur weil der Kleine 15 statt 5 Tage im Monat bei dir isst.

Sie hat ihre Karriere 5 Jahre zurückgestellt, bis der Junge "pflegeleicht genug" ist, dass du dich mehr kümmern kannst, und vermutlich gehst du auch weiterhin davon aus, dass SIE "kinderkrank" nimmt, wenn er mal ein paar Tage zuhause bleiben muss.

Wie wäre es damit:

Zieht so nahe zusammen, dass der Kleine zu Fuß von einem zum anderen laufen kann.

Deine Ex und du können mit dem Auto zur Arbeit pendeln oder den Bus nehmen - er wäre immer auf Fahrdienste angewiesen. Und egal, wie begeistert du jetzt von der Idee bist, irgendwann würde es dir zu viel werden. Schule, Spielverabredung mit Freunden, Sportverein, Musikunterricht, Pfadfindergruppe, Termin beim Kinderarzt, Zahnarzt usw. Entweder baut er sich zwei "Leben" auf, oder er verbringt verdammt viel Zeit im Auto...

Eltern, die vor Gericht gehen, schaden ihrem Kind, wenn es keine schwerwiegenden Gründe gibt. Und Vernachlässigung, Misshandlung, Psychoterror, schlimme neue Partner o.ä. erwähnst du nicht.

Zwingt ihn nicht, in eurem Streit Stellung zu beziehen. Lasst nicht zu, dass er einer netten Tante vom Amt erklären muss, ob er seine Zeit lieber mit Mami oder Papi verbringt. Sowas macht Kinder kaputt!

Es geht nicht um euch, sondern um ihn. Also schluckt falschen Stolz und verletzte Eitelkeit runter, damit er das beste Leben hat, das ihr ihm ermöglichen könnt.

Fey64 
Fragesteller
 16.04.2020, 01:02

Das beste Leben hat er nicht so wie jetzt. Habe mir schon was dabei gedacht wo ich die Frage gestellt habe. Sie hat den kleinen von mir damals grundlos weggezogen bllß weil sie einen anderen liebt? Papa weg, sofort ein neuer Mann im Haus weisst du wie schlimm das ist für einen damals 4 Jährigen Jungen?

DODOsBACK  16.04.2020, 08:44
@Fey64

Schade, dass du deine wahren Gründe nicht in der ursprünglichen Frage untergebracht hast...

Sie will dich nicht mehr, also soll sie auch das Kind nicht haben?

So viel zur großen Vaterliebe...

Fey64 
Fragesteller
 16.04.2020, 10:03
@DODOsBACK

Sie will doch selber das Kind nicht. Ich habe mich um Ihn permanent gekümmert bis Sie mich rausgeschmissen hat ohne Grund. Das Kind hat sehr gelitten als ich plötzlich nicht mehr da war. Meine Vaterliebe übertrifft Ihre ''Mutterliebe'' in allen Maßen. Sie ist von der Sorte welches das Geld einschiebt und für das Kind nichts kauft, und ''tut''. !!

BBPB21  16.04.2020, 16:07
@Fey64

Das ist für Kinder in diesem Alter weit undramatischer als so mancher Erwachsene vermutet.

Schlimm wird es für die Kinder nur dann, wenn der Verlassene sich bemüht ordentlich vor den Kindern zu leiden.

DAS ist immer sehr schlimm für die Kinder.

BBPB21  16.04.2020, 16:08
@Fey64

Ich vermute mal, dass der Richter befindet, dass hier ein Wechselmodell nicht das Beste fürs Kind ist.

Hallo,

theoretisch möglich ist eine Klage natürlich.

Wichtiger ist aber wie ihr das Wohl des Kindes im Auge behalten könnt ohne durch eine Klage die Fronten zu verhärten.

Vielleicht kannst du es ja erst einmal über eine Mediation versuchen?

Alles Gute für euch drei

Fey64 
Fragesteller
 15.04.2020, 09:08

Mein Kind wäre sofort einverstanden. Er sagt auch immer warum schlafe ich so wenig bei dir. Ist nicht so das es ihm bei der Mutter aber schlecht geht. Seine Mutter wird nicht einverstanden sein. Deswegen frage ich ja ob eine Klage sinnvoll wäre :-)

XC600  15.04.2020, 09:15
@Fey64

Sie wird nicht einverstanden sein ? Also hast du ja noch gar nicht mit ihr darüber gesprochen, das solltest du doch erstmal machen.

Fey64 
Fragesteller
 15.04.2020, 09:18
@XC600

Sagen wir es mal so. Sie wird definitiv JA sagen, aber ich soll/muss weiterhin dann natürlich meinen Unterhalt zahlen ihrer Meinung nach :D

Ich würde erst mal mit der Mutter sprechen. Vielleicht ist sie ja einverstanden, sie hätte ja auch mehr Freizeit dadurch.

verreisterNutzer  15.04.2020, 09:03

Wie ist es, wenn er nächstes Jahr zur Schule kommt? Kann er von dir aus auch problemlos hin? Berücksichtige das.

Fey64 
Fragesteller
 15.04.2020, 09:07
@verreisterNutzer

Ich kann ihn in die Schule fahren und auch abholen, das ist kein Problem

BBPB21  16.04.2020, 16:09
@Fey64

Das ist nicht Sinn der Sache.

Die Grundschulen sind fußläufig oder mit einer kurzen Busfahrt zu erreichen. Die Kinder sollen da ja Selbstständigkeit trainieren.