Hat mein Sohn Recht auf einen eigenen Mietvertrag?

10 Antworten

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Aus den verschiedenen Antworten schon klar, dass es kein Recht für den Sohn gibt?

Ist der Mietvertrag schon gekündigt? Wenn noch nicht, dann wäre das die Chance. Du behältst die Wohnung und ihr holt Euch die Erlaubnis, dass die Freundin des Sohnes darin mitwohnen darf.

Du ziehst dann aus, aber nicht offiziell. Die Baugesellschaft bekommt das gar nicht mit, bzw. wird sich nicht dafür interessieren, ob und wie lange oder wie oft Du Dich in "Deiner" Wohnung aufhältst. Es ist nach wie vor mit allen Rechten und Pflichten Deine Wohnung.

Evtl. Nachteil: Betriebskosten, die nach Personenzahl umgelegt werden, fallen dann für 3 Personen an, obwohl in Wirklichkeit nur drei dort wohnen.


Du ziehst dann aus, aber nicht offiziell. Die Baugesellschaft bekommt
das gar nicht mit, bzw. wird sich nicht dafür interessieren, ob und wie
lange oder wie oft Du Dich in "Deiner" Wohnung aufhältst.



Ich fürchte, mit dem neuen Meldegesetz wird das nicht gehen.

@BS3BM

Das neue Meldegesetz bedeutet im Grunde nur, dass der Wohnungsgeber dem Meldepflichtigen eine Bescheinigung ausstellen muss.

Wenn die Fragestellerin ihre jetzige Wohnung beibehält und nur innerhalb der Stadt in eine andere Wohnung mit einzieht, warum sollte sie sich überhaupt ummelden?

Gibt es einen Schnüffeldienst, der die Wohnverhältnisse so genau ausforscht?

Wenn Sie zu dem Schluss kommt, dass sie sich doch offiziell ummelden muss, kann sie das tun, wenn sie die Wohnungsgeberbescheinigung des neuen Wohnungsgebers vorlegen kann.

Das hat aber alles nichts mit dem derzeitigen Vermieter zu tun. Dieser wird auch nicht informiert, wenn sich eine Bewohnerin durch Neuanmeldung unter einer anderen Adresse von der alten Adresse abmeldet.

Und selbst wenn der jetzige Vermieter es mitbekommt, dass sich seine Mieterin abgemeldet hat, ohne die Wohnung zu kündigen, könnte sie evtl. Probleme (unerlaubte Gebrauchsüberlassung oder so) dadurch umgehen, dass sie sich entweder an der neuen Adresse nur als Zweitadresse anmeldet oder umgekehrt die bisherige als Zweitwohnsitz meldet.

Inwiefern dann ggf. für sie eine Zweitwohnungssteuer anfallen würde, ergibt sich aus der entspr. Satzung der Stadt. Sie könnte es davon abhängig machen, welcher Weg für sie letztlich günstiger ist.

@bwhoch2

Klar, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht! Jeder Vermieter hat das Recht auf Auskunft, wer alles in seinen Immobilien gemeldet ist.

@bwhoch2

Danke für die Antwort,

ich habe mich im Oktober 2015 in der Wohnung meiner Mutter als Pflegeperson angemeldet und ihre Wohnung als Hauptwohnsitz angemeldet (der Vermieter wurde informiert). Die jetzige Wohnung habe ich als Zweitwohnsitz behalten (steuerfrei). Meine Sorge ist nur auch die, ob ich in der Wohnung meiner Mutter 100 % bleiben darf, falls Sie irgendwann ins Pflegeheim muss?

Liebe Grüße

@Poema

Also, noch ein Grund mehr, die jetzige Wohnung auf keinen Fall zu kündigen. Behalte sie als Zweitwohnsitz und gib dem Vermieter Bescheid, dass die Freundin Deines Sohnes als weitere Bewohnerin hinzu ziehen wird. Da kann er nichts dagegen machen, es sein denn die Wohnung wäre dadurch überbelegt.

Wenn die Mutter irgendwann ins Pflegeheim muss, kann es sein, dass das nicht für immer ist. Somit muss zunächst einmal die Möglichkeit bestehen, dass sie jederzeit wieder in ihre Wohnung zurück kann. Hauptsache die Miete wird weiter bezahlt und jemand kümmert sich um die Wohnung.

Wenn es dann endgültig ist, dass die Mutter auf Dauer im Pflegeheim bleibt, könnte sie dennoch weiterhin Hauptmieterin bleiben. Niemand, außer vielleicht ein gerichtlich bestellter Betreuer, kann den Mietvertrag an ihrer Stelle kündigen, wenn sie nicht will. Da der Vermieter schon Bescheid weiß, nehme ich nicht an dass er den Mietvertrag wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung kündigen wird. Wieso sollte er?

Schließlich bleibt immer noch die Möglichkeit, dass Dich der Vermieter jetzt als zusätzliche Hauptmieterin in den Mietvertrag aufnimmt oder im Falle des Auszugs und Kündigung durch Deine Mutter mit Dir einen neuen Mietvertrag abschließt. Das würde ich direkt mal anfragen.

Ist denn festgelegt, dass Du die Betreuerin Deiner Mutter bist, wenn sie mal nichts mehr selbst entscheiden kann? Wenn nicht und wenn es noch nicht zu spät ist, würde ich mich auch darum mal kümmern.

@bwhoch2

Ja, ich bin die Betreuerin meiner Mutter, aber die Betreuungsverfügung ist leider nicht notariell beurkundet. Meine Mutter hat Demenz und auch körperlich geht es ihr immer schlechter. Sie ist bettlägerig und baut körperlich stetig ab. Sie kann selbst nichts mehr entscheiden. Ich will sie natürlich solange, wie es nur geht, in der häuslichen Umgebung behalten.
Ich spreche den Vermieter an, ob er mich in ihren Mietvertrag aufnimmt. Es sind zwei Mitverhältnisse, über die der Vermieter entscheiden muss: meins (mit meinem Sohn) und das von meiner Mutter. Keine einfache Situation gerade...

Du ziehst dann aus, aber nicht offiziell. Die Baugesellschaft bekommt das gar nicht mit, bzw. wird sich nicht dafür interessieren, ob und wie lange oder wie oft Du Dich in "Deiner" Wohnung aufhältst. Es ist nach wie vor mit allen Rechten und Pflichten Deine Wohnung.

Ich würde eher dem Vermieter anbieten im Mietvertrag mit drin zu stehen als zusätzliche Sicherheit.



@johnnymcmuff

Wenn der Vermieter aber schon lange drauf wartet, dass die gute endlich auszieht, weil bei einer Neuvermietung viel mehr Miete zu bekommen ist, kommt sie auch damit nicht durch, es sei denn, der Sohn akzeptiert die neue Miethöhe.

Sie kommt auch dann nicht damit durch, wenn der Vermieter aus welchem Grund auch immer einfach nur will, dass die Familie endlich auszieht. Auch so etwas soll es geben.

@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung.

Hallo Poema,

ich fürchte, du verwechselst da einiges: Deine Söhne durftest du ungefragt in die Wohnung aufnehmen, ohne das das etwas an deinem Mievertrag änderte. 

Du darfst sie hingegen nicht ohne ausdrücklich Zustimmung deinem Jüngsten und dessen Freundin zum Gebrauch überlassen, § 540 I 1 BGB. Dies dürfte der VM unverzüglich von dir beseitigt verlangen und andernfalls dir fristlos kündigen.

Selbst mit deinem Tod träte(n) zwar dein(e) So(e)hn(e) zunächst in das Mietverhältnis ein, § 564 BGB, dürfte aber mit gesetzl. Frist außerordentlich gekündigt werden.

Sofern du lebzeitig aus deiner Wohnung ausziehen möchtest, muss sich daher dein Sohn ordentlich um einen Anschlussmietvertrag bewerben und n. h. M. dabei ungefragt angeben, das er die Miete nur mit Hilfe des Amtes und seiner Freundin aufbringen kann. Ob der VM mit ihm allein oder nur mit beiden oder überhaupt einen  MV über derzeit deine Wohnung schliesst, bleibt ihm überlassen.

Viel Glück :-)

G imager761

Hallo imager761,

vielen Dank für Deine Antwort und den Glückwunsch.

Liebe Grüße

der jüngste wohnt immer bei mir, ist aber nicht im Mietvertrag. Ich möchte jetzt ausziehen.

 Der Vermieter entscheidet wer im  Mietvertrag aufgenommen wird. 

 Mein Sohn will weiterhin in der Wohnung bleiben und seine Freundin zu sich holen.

Auch das entscheidet der Vermieter.

 Er ist momentan krankheitsbedingt Hartz 4 Empfänger. Die Wohnung wird aber nicht mehr an die Personen mit dem Wohnberechtigungsschein vermietet. Die beiden wollen Mietkosten 1:1 aufteilen. Das Jobcenter wird für meinen Sohn auch halbe Miete zahlen. Der Vermieter ist trotzdem skeptisch. Hat mein Sohn Recht auf einen eigenen Mietvertrag?

Nein.

Du musst kündigen oder einen Mietaufhebungsvertrag machen und der Vermieter kann dann die Wohnung am Deinen Sohn und dessen Freundin weiter vermieten oder auch nicht.

Er muss auch nicht zu den gleichen Konditionen weiter vermieten.

 Aber der Vermieter (eine Baugesellschaft, keinPrivatvermieter) will anscheinend keinen neuen Mietvertrag. Welche Möglichkeiten gibt es in so einem Fall? 

Du könntest anbieten , dass Du mit im Mietvertrag stehts, dann bist Du gesamtschuldnerisch haftbar und somit hätte der Vermieter mehr Sicherheit.

Fristgerecht kündigen und der Sohn muss sich eine andere Wohnung suchen, wenn man hier mit ihm keinen Mietvertrag abschließen will.

MfG

johnnymcmuff

Hat mein Sohn Recht auf einen eigenen Mietvertrag?

Nein.

An wen der Vermieter die Wohnung im Anschluß an Deine Kündigungsfrist vermietet entscheidet er allein.

Welche Möglichkeiten gibt es in so einem Fall?

Sich eine Wohnung bei einem anderen Vermieter suchen.

Der Mietvertrag lautet auf deinen Namen. Wenn du ausziehen willst, musst du die Wohnung kündigen. Dein Sohn hat keinen Anspruch auf die Wohnung und auf einen neuen Mietvertrag. Das ist freiwillige Sache des Vermieters mit ihm einen Mietvertrag zu schließen. D. h., dass dein Sohn auch die Wohnung räumen und sich eine neue Bleibe suchen muss, wenn mit dem Vermieter kein neuer Mietvertrag zustande kommt.