Exfrau will Sohn gegen seinen Willen mitnehmen?

11 Antworten

Ab zum Anwalt und dort klären... Wahrscheinlich hat sie jetzt erst begriffen was es bedeutet, wenn er bei dir bleibt (Unterhalt / Kindergeld).

Jugendamt ist extrem mütterlastig und die würde ich da auch erstmal raushalten...

Das Kind wohnt jetzt seit Wochen nachweislich bei dir. Sie ist ausgezogen! Selbst ein 8 jähriger kann vom Richter vor Gericht befragt werden... Wie sähe es mit Wechselmodell aus? Käme das in Frage? Wie ist die Betreuung gewährleistet, wenn du arbeitest? All`das wird im späteren Verfahren zu beantworten sein.

Marco1111111111 
Fragesteller
 01.02.2019, 14:45

Ich arbeite momentan halbtags,kann ihn zur Schule bringen und auch abholen und den Rest des Tages mit ihm verbringen

Kessie1  01.02.2019, 14:48
@Marco1111111111

Und die Kindsmutter? Sammel Argumente die gegen sie sprechen würden. Aber nicht so, dass du sie als Rabenmutter darstellst. Sehen Gerichte auch nicht gerne ;-).

Wechselmodell denkbar? Versuche es mit ihr erstmal gütlich zu klären! Hast du es irgendwie schriftlich, dass sie damit einverstanden war, dass das Kind bei dir bleibt?

Marco1111111111 
Fragesteller
 01.02.2019, 14:50
@Kessie1

Ja habe die ganzen Nachrichten aufgehoben.Momentan arbeitet sie garnicht. Ne als Rabenmutter werde ich die nicht hinstellen.

Kessie1  01.02.2019, 14:55
@Marco1111111111

schon ein Pluspunkt für dich. Leider ist es auch heute noch so, dass oft die Mütter das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen. Aber auch du arbeitest ja nur Teilzeit. Die Betreuung ist gewährleistet.

Bei Geld hört oft das Kindeswohl auf... Wahrscheinlich hat ihr Jemand gesteckt, dass sie mit Kind besser fährt... Unterhalt müsste sie sonst zahlen, arbeiten gehen, Kindergeld bekommst du (wie sieht das übrigens jetzt aus? Bekommt sie es noch?)... Trennungsunterhalt wird es kaum geben bei der Konstellation.

Warst du wegen der Trennung / Scheidung überhaupt schon beim Anwalt? Das würde ich mal als Erstes machen. Eigentlich ist der Stress hier vorprogrammiert - auch keine gute Basis für das Wechselmodell :-(.

Marco1111111111 
Fragesteller
 01.02.2019, 14:59
@Kessie1

Hab ja jetzt am Montag einen Termin beim Anwalt gemacht weil ich nur die Scheidung einreichen wollte,und heute kam dann die Nachricht von meiner Frau. Werde ich am Montag dort gleich ansprechen. Ja Kindergeld bekommt sie

Kessie1  01.02.2019, 15:04
@Marco1111111111

Eigentlich gut, dass sie jetzt damit ankommt :-). Besprich es mit dem Anwalt... Hat sie sich denn in den vergangenen Wochen um das Kind gekümmert. Es besucht oder mal zu sich genommen? Achte jetzt darauf, dass sie es nicht einfach bei sich behält. Frage den Anwalt ob man das schon mal irgendwie ausschließen kann...

Also deine EX kann deinen Sohn nicht so einfach mitnehmen!

Denn: "Grundvorstellung des Gesetzgebers ist es, dass die Eltern weiterhin die elterliche Sorge gemeinschaftlich ausüben. Dennoch kann etwa für einen Teilbereich der elterlichen Sorge auch die Alleinsorge vereinbart werden und im Übrigen das gemeinsame Sorgerecht bestehen bleiben.

Sofern allerdings Umstände bekannt werden aus denen hervorgeht, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist, so entscheidet das Familiengericht, ob eine Entscheidung zum Sorgerecht erforderlich ist und wem das Sorgerecht übertragen wird. (Quelle: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/sorgerecht/

Wichtig ist also in erster Linie auf das Kindswohl zu achten, denn daraufachtet das Familiengericht bei der Entscheidung natürlich auch.

Und natürlich wird das Familiengericht auch in seine Entscheidung einbeziehen, bei wem das Kind bisher aufgewachsen ist und dann entscheiden, wem das Sorgerecht am besten zugesteht.

Viele Grüße!

Nachdem Du eh schon einen  Termin beim Anwalt hast - bei der Besprechung der Scheidungsangelegenheit   das "alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Sohn" beantragen, ggf. in einer einstweiligen Verfügung , d. h. Vorabentscheidung, die bis zum Scheidungstermin gilt, wo dann endgültig darüber entschieden werden wird.

Unabhängig davon habt ihr beide weiterhin die gemeinsame elterliche Sorge,  sofern nicht auch noch etwas anderes beantragt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Geh zum Jugendamt und hole dir das alleinige Sorgerecht denn sie hat ihr Kind alleine gelassen und ist gegangen. Nicht du mach dir keine Gedanken dein Sohn wird natürlich vor dem Familiengericht auch gefragt wo er bleiben möchte und dem wird statt gegegeben

Es kommt erst einmal auf das Sorgerecht an, ist es geteilt? oder wie ist das bei euch gelöst?

Bei dieser Auseinandersetzung (wenn sie denn nun noch nicht getroffen wurde) zählt selbstredend auch der Wille des Kindes mit, aber leider nicht vollumfänglich, das liegt am Ende dennoch in der Hand des Gesetzgebers und nicht alleinig im Willen der Kinder, aber sie werden angehört werden.

Herzlichst

Marco1111111111 
Fragesteller
 01.02.2019, 14:46

Sorgerecht haben wir beide

mjutu  02.02.2019, 14:16
@Marco1111111111

Dann solltet ihr es auch beide ausüben. Die Trennung ist erst ein paar Wochen her, da gehen die Gefühle noch manchmal durch. Entscheidet beide, was für das Kind am besten ist.