Fühle mich durch meine Vermieterin "belästigt"

7 Antworten

Das wird Dir zwar jetzt nichts helfen, aber vielleicht in Zukunft.

Man zieht niemals in ein Haus, wenn der Vermieter auch mit drin wohnt. Das gibt immer Ärger. Und zweitens, wenn es irgendwie geht, zieht man in kein Haus oder Wohnung, die einer Privatperson gehört. Am Besten sind immer Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften.

Ich wohne in der Nähe von München, da ist man froh, überhaupt was zu finden. Aber dane für den Tipp. Ich werde es vermeiden, wenn ich kann.

Nicht belegte Vorurteile. Mieter der Deutschen Annington sehen wären über einen privaten Vermieter, der auch greifbar ist, sehr froh.

Kann ich sie anzeigen? Wegen stalking oder so?

Natürlich kannst Du das.

Aber sie kann Dir ohne jeden Grund kündigen.

Das hat sie schon getan, deswegen ist jetzt auch egal.

Aber danke.

@pegpatti197

Worauf hat sie denn die Vermieterin als Begründung der Kündigung berufen? Wie lang wohnst du schon in der Wohnung? Beides ist wichtig zu wissen.

Sie möchte die Miete um 100,-€ erhöhen, was ich natürlich abgelehnt habe, sie das aber nicht einsieht. Ein Mieterhöhungsverlangen muss schriftlich erfolgen und die Höhe darf maximal 20% der Kaltmiete innerhalb von drei Jahren sein.

Bei 100 € Mieterhöhung müsste Ihre Kaltmiete 500 € betragen.

Aber es ist eh nicht relevant wenn kein Schreiben vorliegt.

Ständig will sie mit mir reden, ich aber nicht mit ihr. Was soll ich denn jetzt tun? Ich suche seit fast einem Jahr eine Wohnung und finde keine. Kann ich sie anzeigen? Wegen stalking oder so?

  • Telefonnummer ändern ist die erste Möglichkeit.

  • Nicht die Tür aufmachen und nur das Nötigste reden,

  • Dann z.B. über Anwalt oder Mieterbund schreiben aufsetzen lassen, das nur noch über Schriftverkehr komuniziert werden soll und die Vermieterin nicht ständig auf der Matte stehen soll.

Aber sie kann Dir ohne jeden Grund kündigen. Das hat sie schon getan, deswegen ist jetzt auch egal.

Wenn es ein vom Vermieter selbstbewohntes Zweifamilienhaus ist, braucht der Vermieter eine Kündigung nicht zu begründen, sollte es aber z.B.ein Dreifamilienhaus sein, muss eine Begründung erfolgen, bzw. ein trifftiger Grund vorliegen.

Ich habe auch schon einen Rechtsbeistand, nur in dem Fall kann der mir nicht helfen.

Wenn der nicht helfen kann, können wir es erst recht nicht.

Solange ich keine vergleichbare Wohnmöglichkeit gefunden habe, kann sie mich und das Kind nicht vor die Tür setzen.

Das ist wider so eine Irrglaube.


Auch wenn Ihnen die Antworten nicht gefallen werden oder Sie gerne etwas anderes lesen würden. Da ist wohl nichts zu machen.

Kann ich sie anzeigen? Wegen stalking oder so?

LOL - Natürlich muss sie dir auf die Nerven gehen, wenn du deinem Kind nicht beibringst, die Schuhe ordentlich abzuputzen, bevor es einkommt und den Flur versaut.

Und kann nach qualifizierter Abmahnung auch fristlos kündigen, wenn du das nicht abstellen willst oder kannst.

Ferner darf sie nach Maßgabe und Begründung der §§ 558 ff. BGB auch die Miete erhöhen.

Wenn du das ablehnst, deine Zustimmung kostenpflichtig einklagen oder nach Mietrückstand kündigen, ob du eine passende Wohnung gefunden hast oder nicht.

Bevor du hier die Welle machst, solltest du schwimmen können :-)

G imager761

Um das mal gleich vorweg zu sagen, ich kann schon schwimmen. Ich habe auch schon einen Rechtsbeistand, nur in dem Fall kann der mir nicht helfen. Ich dachte eigentlich, das jemand vielleicht eine andere Möglichkeit weiß. Man muss die Leute ja nicht gleich als blöd bezeichnen. Sie kann mir gar nicht kündigen, weil ich mich jederzeit(d.h. auch noch bei der Anhörung zur Räumungsklage vor Gericht) auf die Sozialklausel berufen kann. Solange ich keine vergleichbare Wohnmöglichkeit gefunden habe, kann sie mich und das Kind nicht vor die Tür setzen. Was die Mieterhöhung angeht, hat sie mir die bis jetzt noch nie(egal in welchem Schreiben(es waren drei)) eine ausreichende Begründung gegeben, also ist die Mieterhöhung für mich nicht wirksam. Denn die Formen müssen schon engehalten werden.

Danke für den Kommentar, kann ich beimnächsten mal gerne drauf verzichten.

@pegpatti197

Ich habe auch schon einen Rechtsbeistand, nur in dem Fall kann der mir nicht helfen.

Vlt. weil Sie im Unrecht sind und eine Stalking-Anzeige jeder rechtsgrundlage entbehrt

Solange ich keine vergleichbare Wohnmöglichkeit gefunden habe, kann sie mich und das Kind nicht vor die Tür setzen.

Haben sie diese rechtsirrige Auffasung auch von Ihrem Anwalt?

Denn die Formen müssen schon engehalten werden.

Genau das habe ich geschrieben: "Nach Massgabe der §§ 558 ff. ...."

Man muss die Leute ja nicht gleich als blöd bezeichnen.

Wo habe ich das?

Danke für den Kommentar, kann ich beimnächsten mal gerne drauf verzichten.

Die Antworten hier kann man sich aussuchen, meine Meinung nicht.

Warum bist du so giftig?

kannst du, führt aber zu nichts. sag ihr klipp und klar das sie gerne einmal in der woche mit dir alles besprechen kann was sie will und du ansonsten gerne deine privatsphäre und ruhe hättest. zur not lass deine telef. ändern und geh nicht an die tür.