Nazistische Mutter boykotiert Wechselmodell?
Hallo
Da mein Sohn in der Schule psychisch auffallend wurde und immer wieder betonte dass er mich (seinen Papa) vermisst, wurde ein gemeinsames Gespräch mit der Mutter in der Schule vereinbart.
Dort haben die Lehrerin und die Schulsozialpädagogin das Wechselmodell vorgeschlagen.
Nach einer Testzeit von sechs Wochen wurde dann (auch von der Mutter) "einstimmig" in der Schule das Wechselmodell vereinbart. Auch das Jugendamt wurde über diese Vereinbarung informiert.
Nach etwa 2-3 weitere Wochen bekam meine Ex-Frau von der Unterhaltsvorschusskasse den Bescheid dass ihr nun weniger Unterhaltsvorschuss zusteht. (UVK da ich mit 1100,00 € netto leider nicht den kompletten Unterhalt zahlen kann.)
Daraufhin flippte meine Exfrau total aus, beleidigte und bedrohte mich und kündigte an dass das Wechselmodell sofort beendet wird.
Darf sie das einfach so eigenmächtig beenden, obwohl es von der Lehrerin und der Schulsozialpädagogin zum Wohle des Kindes empfohlen wurde, und uch von meiner Ex-Frau akzeptiert wurde und auch nunmehr seit acht Wochen besteht.
Besonders traurig finde ich es, daß sie damit meinen Sohn die Freude auf seinem Papa die er seit dem wieder hat und seinem besseren psychischen Zustamd, wieder nehmen würde.
Und das aus reiner Geldgier und Machtspielchen. Das darf doch BIITE so nicht sein. Oder!?
Liebe Grüsse
5 Antworten
Ich rate dir einen Anwalt einzuschalten und das alleinige Sorgerecht anzustreben, mit der Begründung dass die Mutter gegen die Interessen des Kindes handelt und somit die psychische Gesundheit des Kindes gefährdet. Wird schwer, teuer und nervig, aber es ist es wert.
ein solcher antrag hat keinerlei aussicht auf erfolg und scheitert. es ist teuer, sonst nix und kann zum entzug seines sorgerechtes führen.
Das wäre für mich ein Fall fürs Familiengericht. Ihr habt eine kindeswohldienliche Regelung getroffen, an welche sich die Mutter jetzt plötzlich nicht halten will.
Dazu brauchst du einen Anwalt (Schwerpunkt Familienrecht). Beim Gericht stellst du einen Antrag auf Regelung des Umgang.
Von irgendwelchen wütenden Kurzschlussreaktionen (z.B. der Beantragung des alleinigen Sorgerechts) würde ich abraten. Eltern, die nicht dazu in der Lage sind, gemeinsam das Sorgerecht auszuüben, sind in der Regel auch nicht in der Lage, das Wechselmodell zu praktizieren. Denn beides erfordert Absprachefähigkeit.
Um deine Absprache- und Kompromissfähigkeit zu demonstrieren, solltest du auch einem Jugendamtsgespräch zustimmen. Parallel kannst du ja den Anwalt aufsuchen und einen Antrag beim Familiengericht stellen.
Das wäre (nach deinen Beschreibungen) natürlich sehr tragisch und folgenschwer für deinen Sohn. Wenn ihr beide das Sorgerecht habt, und sie in das Wechselmodell eingewilligt hat, sollte man sich auf jeden Fall noch mal an einen Tisch mit allen Beteiligten setzen. Ein richtig oder falsch kann man in Sachen Kindeswohl nie festlegen, wenn es um den Umgang geht. Grundsätzlich hat die Mutter, genau wie du immer die Möglichkeit eine Maßnahme zu beenden und eine neue zu beginnen. Aber eben nicht ohne weitere Abläufe zu klären. Grade um des Wohl des Kindes Willen. Schildere die Situation dem entsprechenden Jugendamt-Mitarbeiter und Schulpädagogen und vereinbare Termine, mehr kannst du grade nicht machen.
Ich weiß das ist immer sehr ermüdend und aussichtslos, aber leider kannst du nicht mehr tun.
Ein richtig oder falsch kann man in Sachen Kindeswohl nie festlegen, wenn es um den Umgang geht.
Kann man nicht? Was ist das Kindeswohl, der heilige Gral?
Und natürlich kann man mehr machen. Wenn die Mutter regelmäßig die Arbeit des Jugendamtes sabotiert und das UmgangsRECHT des Vaters untergräbt, kann man vor das Familiengericht ziehen und das ABR einklagen.
Ich meinte damit, dass das Kind nie von sich aus sagen wird zu wem es lieber will. Es wird immer das sagen was in seinen Augen von ihm verlangt wird. Kinder sind bedingungslos loyal. Wie ein Hund den man prügelt.
Sicher kann man in dem Fall vor das Familiengericht gehen, aber eine solche Ausgangssituation ist für mich hier nicht erkennbar.
Klingt wenig einleuchtend. Wieso sollte ein Kind das nicht von sich aus sagen (können)?
Den Grund dafür habe ich beschrieben.
Wende Dich an das Jugendamt - ich denke nicht, dass man das vereinbarte Modell ohne jeden Grund einfach so beenden kann
Das Jugendamt wurde auch schon von der Schule informiert! Die wollen (wie immer) Die Mutter zu einem (das etwa tausendste) Gespräch einladen !
so ist eben das behördliche Vorgehen ... erstmal mit den Uneinsichtigen reden ....
Wende dich besser mal an das Jugendamt und schildere ihnen die Situation.
Die sind eher die Profis
Das Jugendamt wurde auch schon von der Schule informiert! Die wollen (wie immer) Die Mutter zu einem (das etwa tausendste) Gespräch einladen !
Das Jugendamt wurde auch schon von der Schule informiert! Die wollen (wie immer) Die Mutter zu einem (das etwa tausendste) Gespräch einladen !