Wechselmodell, ALG 2, Miet- Neben und Heizkosten?

2 Antworten

Die Kindsmutter bezieht ebenfalls ALG 2? Und gibt ebenfalls ihre Tochter als Mitbewohnerin an?

Aus meinem Interesse als Steuerzahler heraus möchte ich nicht, dass eine doppelte Mietzahlung für deine Tochter geleistet wird.

Insofern habt ihr einen Hauptwohnsitz zu bestimmen oder es wird eben eine taggenaue Berechnung der Mietkosten vorgenommen.

atzef  02.01.2016, 08:44

Den Internetinfos zufolge wird der Unterkunftsbedarf beim Wechelmodell hälftig auf die beiden Eternteile verteilt, wenn beide ALG 2 beziehen. Das beruhigt mich. :-)

derpoesewolf 
Fragesteller
 02.01.2016, 18:12

nein, die Kindesmutter ist neu verheiratet und bezieht kein ALG 2 und Hauptwohnsitz ist bei mir...

Meiner Ansicht nach sollte hier erst mal ein schriftlicher Widerspruch erfolgen,denn auch bei der zeitweiligen Abwesenheit eines BG - Mitgliedes sind die tatsächlichen angemessenen KDU - zu übernehmen !

Denn auch wenn dein Kind angenommen eine 100 % Sanktion bekommen würde,müsste hier die tatsächliche KDU - übernommen werden,denn es gibt keine Sippenhaftung.

Außerdem muss die BG - vorher schriftlich ( § 22 SGB - ll ) aufgefordert werden die KDU - zu senken,ohne diese Aufforderung hätte der Bescheid keine Rechtsgültigkeit.

Also erst mal Widerspruch einlegen,der muss innerhalb von 3 Monaten abschließend bearbeitet und ein Bescheid zugegangen sein,ist das nicht der Fall,dann zum zuständigen Sozialgericht und da Klage wegen Untätigkeit einleiten.