Kann er den Hauptwohnsitz erzwingen?

2 Antworten

nichts, du kannst darauf eingehen oder allein gehen. ohne seine zustimmung bekommst du das kind nicht aus dem haus. er ermöglicht dir umgang über das normale maß hinaus, indem er einem wechselmodell zustimmen würde. wenn du darauf nicht eingehst, bleibt der hauptwohnsitz beim vater und das kind ebenfalls und du hast alle 14 tage normalen umgang übers wochenende.

Nicht drauf eingehen und wenn es dann Krieg gibt, hat sich das mit dem paritätischen Wechselmodell vor Gericht auch erledigt.

Da der Vater berufstätig ist und dein Kind eh mehr Zeit bei dir verbringen wird und das bedeutet, daß das Gericht dein Domizil als Hauptwohnsitz betrachtet.

Ist eigentlich dein Scheidungsanwalt im Tiefschlaf???

Hab ich erst am 6. November termin bekommen.er hat mit seinen Arbeitgeber schon geredet das er verkürzt arbeitet in der woche das er dir zeit hat für die kinder. Und in der woche wo sie bei mir ist die Zeit ranhängt

Es gibt ein Gerichtsurteil wenn sie die Eltern über den hauptwohnsitz nicht einig werden das der bisherige wohnsitz zählt. Also beim vater. Er bleibt hier wohnen und ich zieh aus

der hauptwohnsitz ist da wo das kind derzeit gemeldet ist. sie kann das kind also garnicht mitnehmen und hier zählt soziales umfeld und normale umgebung des kindes. die erhält der vater dem kind. wenn er ein schlüssiges betreuungskonzept vorlegt, dann hat er ein mögliches gerichtsverfahren sicher durch.