Kindesunterhalt beim Wechselmodell

2 Antworten

Eventuell steht euch noch zusätzlich zum Alg1 noch ergänzend Alg2 zu. Einfach mal beantragen. Wenn der Vater einen Teil des Unterhaltes der Kinder übernehmen soll wird das Jobcenter dir das mitteilen. Geschätzt 913€ für dich und die Kinder + Miete + Nebenkosten + Heizkosten wenn das mehr als die 1100€ Alg1 sind.

Ich bekomme ca 750 ALG1 + 2x Kindergeld ALG2 aufstockend dazu ca 30-50 €

Hallo BlackRoseLuna,

Wenn man das Wechselmodell vollzieht, dann heben sich beide Unterhaltsansprüche gegenseitig auf. Genauso läuft es mit dem Kindergeld. Da das Kind zu gleichen Teilen bei Mutter und Vater lebt, verursacht (mir viel kein besseres Wort ein) es bei beiden Seiten die gleichen Kosten. Selbstverständlich müssen dann auch alle Kosten für das Kind gemeinsam gezahlt werden, wenn z.B. große Anschaffungen anstehen. Das das nicht immer möglich ist, steht auf einen anderen Blatt.

Waren Sie verheiratet? Wenn nein, dann muss ihr Expartner wohl nicht für Sie aufkommen. Warum sollte er dies auch tun. Rein gesetzlich gesehen haben sich die beiden Eltern um das Kind zu kümmern, mehr nicht. Geht dies nicht in Form von Erziehung oder Unterkunft, dann eben durch Unterhalt. Hier kommt der Vater seinen Verpflichtungen nach.

Bei Verheirateten (oder ehemaligen) sieht das anders aus. Da Sie schreiben, dass Sie insgesamt 3 Kinder haben, müsste ja Unterhalt für die anderen beiden Kinder anfallen. Ist dies mit einkalkuliert?

So sieht es erstmal rechtlich aus. Moralisch gesehen, kann ich nicht verstehen, warum Sie erwarten, dass ein anderer für Ihren Unterhalt aufkommen soll. Er ist doch weder Schuld, dass Sie Ihren Beruf verloren haben, noch dass Sie sich noch keine neue Stelle gesucht habe. Gerade "Exen" in der Altenpflege werden zur zeit händeringend gesucht. Was sprich dagegen, dass Sie sich eine neue Stelle suchen? Und der fehlende Barunterhalt kann auch kein Grund sein, da das Kind nicht für Sie, sondern für das Kind da sein sollte.

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich möchte Ihnen nichts Böses. In erster Linie vergiften solche Gedanken (der ehem. Partner soll für mich zahlen, obwohl ich es selber in der Hand habe) die Beziehung zueinander. Dass das Verhältnis bisher noch gut war, zeigt sich ja daran, dass Sie sich einvernehmlich einigen konnten. Wenn Geld ins Spiel kommt, verhärten sich die Fronten sehr schnell. Letztendlich wird Ihre 12-jährige Tochter das ausbaden müssen. Das wäre nun wirklich die schlechteste Alternative.

Ich hoffe, dass Sie schnell wieder auf die Beine kommen.

LG Jan

Ich habe nur 2 Kinder.. Ich habe gehört das wenn bei einem Wechselmodell die Einkommensdifferenz zu hoch sei, das lediglich ein Ausgleich folgt. Ich bin noch am Führerschein dran und ich bin dabei mir wieder eine Stelle zu suchen. Allerdings bin ich im FVebruar erst umgezogen.. Er soll nicht für mich aufkommen,um Gotes willen nicht!! Mir geht es hauptsächlich auch darum,dass ich kein Unterhalt bekomme für sie,aber sämtliche Kosten mit ALG1 alleine tragen muss. Laut Gesetz soll es durch das Wechselmodell keine Benachteiligung für die Eltern geben.

@BlackRoseLuna

Hallo,

selbstverständlich müssen ALLE Kosten, die das Kind betreffen gemeinsam gezahlt werden. Wenn Ihre Tochter bei ihm ist, zahlt er für sie ja Essen, Unterkunft, Betriebskosten, etc. Genauso ist es andersrum. Ist Ihre Tochter bei Ihnen, dann zahlen Sie ja dafür. Wenn jedoch Anschaffungen gemacht werden (z.B. Kleidung, Schulsachen, Spielzeug, Schulessen, Verein, Freizeit), dann muss theoretisch alles 50:50 gezahlt werden. Meistens ist es so, dass ja jedes Elternteil ja Spielzeug und Kleidung kauft, und daher nicht gegenseitig aufgerechnet wird. Wenn jetzt aber, so wie Sie es beschreiben, die Hauptlast bei Ihnen liegt, dann muss man sich gemeinsam hinsetzen und aufrechnen. Dann werden alle laufenden Kosten für das Kind geteilt.

Damit meinte ich nicht Essen und Unterkunft, da jedes Elternteil selbst entscheidet, wie groß z.B. die Wohnung ist oder ob es Kavier oder Wurst gibt, sondern Dinge wie Verein, Schulgeld, Unterrichtsmaterialien, etc.)

Damit ist das ausgeglichen und kein Elternteil hat hier ein Vor- oder Nachteil.

Lg Jan